Agrardiesel - Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Agrardiesel

Service
Agrardieselentlastung

Übergangsfrist Agrardieselrückvergütung für das Verbrauchsjahr  2022

Bis zum 30. September eines Kalenderjahres können Anträge für  eine Agrardieselrückvergütung für das vorangegangene Kalenderjahr beim Zollamt  in Dresden eingereicht werden.

Aufgrund einer Übergangsfrist ist dies in 2023  ein letztes Mal als Papierantrag möglich.

Ab 2024, d.  h. für das Verbrauchsjahr 2023, ist die digitale Abgabe verpflichtend. Um sich  mit dem System vertraut zu machen und ausreichend Zeit zur Beantragung  vorzuhalten, empfehlen wir Ihnen, sich bereits im kommenden Antragsjahr mit der  digitalen Bearbeitung zu befassen.

Dafür benötigen ldw. Betriebe zwingend  ein ELSTER-Zertifikat, das ihnen den Zugang zu den entsprechenden Steuerdaten  gewährt. Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der  Bearbeitung Ihres digitalen Antrages.
Informationen  zur Antragsstellung sowie die Formblätter zum Download finden Sie auf der  Homepage des Zolls:

Für den Fall, dass Sie den  Agrardieselantrag für das Verbrauchsjahr 2022 letztmalig dennoch in Papierform  stellen möchten, können Sie sich die dafür notwendigen Formulare auf der Webseite des Zoll herunterladen.

Zuständige Abgabestelle  für unsere Region ist:
HZA Dresden
Hugo-Junkers-Ring 1
01109  Dresden
E-Mail: poststelle.hza-dd-loeb@zoll.bund.de  

Ansprechpartner bei  Fragen zum Thema:

Geschäftsstelle Hofgeismar:
Renè Ritter, Telefon 05671/77989-59

Geschäftsstellen Homberg/Ziegenhain:
Christine Weingarten, Telefon 05681/7706-60  
Die Antragsformulare können Sie auch unter den folgenden Links herunterladen:
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