Agrardiesel
Service
Agrardieselentlastung
Übergangsfrist Agrardieselrückvergütung für das Verbrauchsjahr 2022
Bis zum 30. September eines Kalenderjahres können Anträge für eine Agrardieselrückvergütung für das vorangegangene Kalenderjahr beim Zollamt in Dresden eingereicht werden.
Aufgrund einer Übergangsfrist ist dies in 2023 ein letztes Mal als Papierantrag möglich.
Ab 2024, d. h. für das Verbrauchsjahr 2023, ist die digitale Abgabe verpflichtend. Um sich mit dem System vertraut zu machen und ausreichend Zeit zur Beantragung vorzuhalten, empfehlen wir Ihnen, sich bereits im kommenden Antragsjahr mit der digitalen Bearbeitung zu befassen.
Dafür benötigen ldw. Betriebe zwingend ein ELSTER-Zertifikat, das ihnen den Zugang zu den entsprechenden Steuerdaten gewährt. Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Bearbeitung Ihres digitalen Antrages.
Informationen zur Antragsstellung sowie die Formblätter zum Download finden Sie auf der Homepage des Zolls:
Für den Fall, dass Sie den Agrardieselantrag für das Verbrauchsjahr 2022 letztmalig dennoch in Papierform stellen möchten, können Sie sich die dafür notwendigen Formulare auf der Webseite des Zoll herunterladen.
Zuständige Abgabestelle für unsere Region ist:
Ansprechpartner bei Fragen zum Thema:
Geschäftsstelle Hofgeismar:
Geschäftsstelle Hofgeismar:
Renè Ritter, Telefon 05671/77989-59
Geschäftsstellen Homberg/Ziegenhain:
Christine Weingarten, Telefon 05681/7706-60
Die Antragsformulare können Sie auch unter den folgenden Links herunterladen: