ASP Infoveranstaltung am 27.08.2025
Wichtige Informationen für Betriebe mit Schweinehaltung
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt nach ihrer Ausbreitung in Südhessen und den
Landkreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein in NRW auch für die schweinehaltenden Betriebe
im Schwalm-Eder-Kreis eine erhebliche Bedrohung dar. Um Sie umfassend über Präventionsmaßnahmen, aktuelle Entwicklungen oder Handlungsmöglichkeiten im Falle eines Ausbruchs
zu informieren, laden wir Sie herzlich zu einer Informationsveranstaltung am
Mittwoch, den 27. August 2025
um 19.00 Uhr
in das Hotel am Stadtpark – großer Saal
(Europaplatz 3, 34582 Borken)
(Europaplatz 3, 34582 Borken)
ein. Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Schwalm-Eder-Kreises und dem Regionalbauernverband Kurhessen
e. V. durchgeführt.
Tagesordnung
- Begrüßung (Norbert Klapp)
- Grußwort Jürgen Kaufmann, Erster Kreisbeigeordneter
- Aktuelles aus der hessischen Tierseuchenkasse (Norbert Klapp, Landwirt, Vorsitzender RBV Kurhessen, Mitglied im Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse)
- Bekämpfung der ASP in südhessischen Hausschweinebeständen – Was können wir
daraus für unsere Vorbereitungen lernen? (Dr. Angelika Paul, Schweinegesundheitsdienst Hessen, LHL Hessen)
- Biosicherheitsmaßnahmenplan – notwendige Vorbereitungen in seuchenfreier Zeit (Anna-Lena Schmidt, amtliche Tierärztin, Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz Schwalm-Eder-Kreis)
Ein Ausbruch der ASP ist mit erheblichen Einschränkungen für landwirtschaftliche Betriebe
verbunden. Die im Rahmen von Allgemeinverfügungen erlassenen Anordnungen beinhalten
u.a. umfangreiche Verbringungsbeschränkungen für gehaltene Schweine (Hausschweine).
Grundlage für eine Ausnahme vom Verbringungsverbot stellt der sogenannte
„Plan zum Schutz vor biologischen Gefahren“
dar, der bestenfalls vor einem ASP- Ausbruch zu erstellen ist. Dieser Plan ist vom Betriebsleiter vorzugsweise in Zusammenarbeit mit dem Hoftierarzt oder dem Schweinegesundheitsdienst
zu erstellen und anschließend vom zuständigen Veterinäramt zu bewerten und zu genehmigen. Nur wenn dieser vorliegt, ist in Verbindung mit weiteren Überwachungsmaßnahmen (u.a.
Blutuntersuchungen) eine Verbringung zum Schlachten oder in andere Betriebe überhaupt
möglich.
Einen Vordruck als Handlungshilfe dazu finden Sie im Internet unter
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tiergesundheit/sgd/asp-biosicherheit.htm
Auch die ASP-Risikoampel der Uni Vechta (https://risikoampel.uni-vechta.de/) kann als Vorlage dienen.
Jede Art einer Verbringungsbeschränkung infolge eines ASP-Ausbruchs führt in den schweinehaltenden Betrieben zu Überbelegungen mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen und
tierschutzrechtlichen Problemen.
Sollte Ihnen eine Teilnahme an unserer Veranstaltung nicht möglich sein, informieren Sie sich
bitte bei Ihrem bestandsbetreuenden Tierarzt oder dem Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Schwalm-Eder-Kreises, um sich bestmöglich auf einen ASP-Ausbruch im
Schwalm-Eder-Kreis vorzubereiten!
Auch Ihre bestandsbetreuenden Tierärzte und Berater sind herzlich eingeladen.
Wir freuen uns auf Ihre rege Teilnahme!
Norbert Klapp
Kreislandwirt und
Vorsitzender Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Die Einladung mit Tagesordnung können Sie sich gern hier herunterladen:
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises
