Afrikanische Schweinepest
Info
Afrikanische Schweinepest
Bedrohung für alle landwirtschaftlichen Betriebe? Wie Sie sich absichern können
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie heute zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) aus versicherungsrechtlicher Sicht informieren. Die RBV Kurhessen Assekuranzmakler GmbH bietet Ihnen hierzu umfassende Beratung und hat die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:
Informationen aus unserer Versicherungsabteilung
RBV Kurhessen Assekuranzmakler GmbH
"Nicht nur die Schweinehalter schauen mit Besorgnis auf die sich unseren Grenzen nähernde Afrikanische Schweinepest. Diese Tierseuche scheint auch zur Bedrohung für alle anderen landwirtschaftlichen Betriebe zu werden.
Grund dafür sind die bei ASP-Ausbruch zu erwartenden behördlichen Maßnahmen, für welche die Schweinepestverordnung unter §14 d. 5a) 1.) die rechtliche Grundlage liefert. So heißt es dort:
„§14 d. 5a) 1.)
Die zuständige Behörde kann für das gefährdete Gebiet, soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist,
1.) die Nutzung landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Flächen für längstens sechs Monate beschränken oder verbieten…“
1.) die Nutzung landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Flächen für längstens sechs Monate beschränken oder verbieten…“
Mit ASP infizierte Wildschweine sollen so am Verlassen Ihres Lebensraumes gehindert und damit die Ausbreitungsgefahr der Seuche reduziert werden. Neben einer intensiven Bejagung, Betretungsverboten, Umzäunung von betroffenen Gebieten können für Sie als Landwirt erhebliche Einschränkungen bei der Bewirtschaftung Ihrer Nutzflächen entstehen.
Da mag wohl jeder Betriebsleiter gleich an die finanziellen Verluste für den Fall eines Ernteverbotes denken, wenn sich ein ASP-Fund in der Erntezeit bestätigt.
Der Schaden kann sich aber noch weiter ausdehnen.
Wird ein Bewirtschaftungsverbot für 6 Monate verhängt, können in dem betroffenen Gebiet auch keine sonstigen landwirtschaftlichen Terminarbeiten wie Aussaat, Pflanzenschutz und Düngung erfolgen.
Ein Schaden ist somit nicht auf den reinen Ernteverlust begrenzt.
Das vom Bewirtschaftungs-/Ernteverbot betroffene Gebiet erstreckt sich über einen Radius von 15 km um die Fundstelle eines mit ASP infizierten Wildschweines.
Befindet sich die Betriebsstelle in der Nähe des ASP-Fundes besteht somit die Gefahr, dass ein großer Teil der landwirtschaftlichen Nutzflächen eines Betriebes vom Bewirtschaftungs-/Ernteverbot betroffen wird und erhebliche finanzielle Verluste drohen können. Da glücklicherweise noch keine praktischen Erfahrungen über das tatsächliche Ausmaß der behördlichen Maßnahmen vorliegen, können wir bisher natürlich noch nicht einschätzen, wie wichtig der Abschluss einer entsprechenden Ernteverbotsversicherung ist.
Befindet sich die Betriebsstelle in der Nähe des ASP-Fundes besteht somit die Gefahr, dass ein großer Teil der landwirtschaftlichen Nutzflächen eines Betriebes vom Bewirtschaftungs-/Ernteverbot betroffen wird und erhebliche finanzielle Verluste drohen können. Da glücklicherweise noch keine praktischen Erfahrungen über das tatsächliche Ausmaß der behördlichen Maßnahmen vorliegen, können wir bisher natürlich noch nicht einschätzen, wie wichtig der Abschluss einer entsprechenden Ernteverbotsversicherung ist.
Wir bieten gegenwärtig zwei Versicherungslösungen für den Betriebszweig Acker- und Futterbau zur Absicherung dieser finanziellen Verluste an.
Die deutlichsten Unterschiede bestehen in der Art der Entschädigungsleistung.
Entgegen einer pauschalen Entschädigung nach Tagessätzen wird bei anderen Anbietern der tatsächlich entstehende Deckungsbeitragsverlust im Gutachterverfahren ermittelt.
Beiden Versicherungen gemeinsam ist, dass Schadenfälle erst dann versichert sind, wenn zwischen Versicherungsbeginn und Eintritt des Schadenfalles 1 Monat vergangen ist.
Beide Versicherungsformen haben Ihre Vor- und Nachteile, die wir Ihnen gerne erläutern wollen.
Beiden Versicherungen gemeinsam ist, dass Schadenfälle erst dann versichert sind, wenn zwischen Versicherungsbeginn und Eintritt des Schadenfalles 1 Monat vergangen ist.
Beide Versicherungsformen haben Ihre Vor- und Nachteile, die wir Ihnen gerne erläutern wollen.
Auch wenn Sie für Ihren Nutztierbestand noch keine Versicherungsvorsorge für den Fall von ASP oder einer sonstigen Tierseuche getroffen haben, sollten wir uns unbedingt über die Versicherungsmöglichkeiten unterhalten und besprechen, ob eine Versicherungslösung sinnvoll für Sie ist. Behördliche Maßnahmen wie Sperre oder Keulung in Verbindung mit Sperre und Aufstallungsverbot können zu schmerzhaften finanziellen Verlusten führen.
Auch hier bieten wir unterschiedliche Versicherungslösungen an, die sich hinsichtlich des Umganges der versicherten Gefahren und auch der Art der Entschädigung (Pauschalentschädigung bzw. Schadenermittlung im Gutachterverfahren) unterscheiden.
Auch gilt eine Wartezeit. Schadenfälle sind erst dann versichert, wenn zwischen Versicherungsbeginn und Eintritt des Schadenfalles 3 Monate vergangen sind.
Gegenüberstellung Ernteverbotsversicherung ASP
Münchener und Magdeburger
Agrar Versicherung AG
Agrar Versicherung AG
VTV/R+V Versicherung
Entschädigung:
- Entschädigung pauschal nach Tagessätzen
(1/365 der versicherten Summe pro Tag, max. 12 Wochen = 84 Tagessätze)
Selbstbeteiligung in Höhe von 7 Tagessätzen - (max. 84 Tagessätze - 7 Tagessätze SB = 77 Tagessätze Maximalentschädigung)
kein Abzug von staatl. Entschädigungen - Maximalentschädigung bereits bei Antragstellung kalkulierbar
- Schadenabwicklung erfordert geringeren Aufwand
Versicherungsprämie:
je 1.000,- EUR/Versicherungssumme = 2,38 EUR
Entschädigung:
- Schadenermittlung im Gutachterverfahren
- dabei unterschiedliche Schadenermittlungs Zeiträume/Haftzeiten
- (12, 18 oder 24 Monate) versicherbar
- Maximalentschädigung auf Höhe Gesamtversicherungssumme begrenzt
- ohne Selbstbeteiligung und mit 20% Selbstbeteiligung vom Schaden versicherbar
- Abzug staatlicher Entschädigungen von Versicherungsleistungen erfolgt
= 1,79 EUR bis 3,57 EUR
Versicherungsprämie:
je 1.000,- EUR/Versicherungssumme je nach Haftzeit, und Selbstbeteiligung
Laufzeitrabatt = 10% und Bündelrabatte bis zu 15% zusätzlich möglich
Lassen Sie sich dazu ausführlich von uns beraten.
Für die Angebotsberechnung benötigen wir den für die Ernte 2020 gültigen Anbau (zutreffende Gesamtanbaufläche in Hektar je Fruchtart, auch Futterbau und erwarteter realistischer Erntewert in EUR je Hektar)."
Bei Fragen zum Thema stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RBV Kurhessen Assekuranzmakler GmbH unter der Telefonnummer 0 56 81 / 77 06 - 52 gern zur Verfügung.