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Sozialwesen

Altes > 2022 Rundschreiben
Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentner

Bislang mussten Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300,- € beachten. Diese Grenze wird ab dem Jahr 2023 deutlich erhöht und dynamisch angelegt. Im Jahr 2023 können Bezieher von vollen Erwerbsminderungsrenten ohne Anrechnung 17.823,75 € (nach den vorläufigen Sozialversicherungswerten) hinzu verdienen.

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Hinzuverdienstgrenze für Frührentner entfällt

Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt ab 2023 ersatzlos. Mit der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitigen Altersrenten wird die volle Flexibilität für den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand geschaffen.

Vorzeitige Altersrente

Wer eine vorzeitige Altersrente bekommt, kann jetzt vielfach mit erhöhtem Einkommen planen:  Rente plus Arbeitseinkommen oder Arbeitsentgelt. Für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch im Berufsleben stehen, kann es sich lohnen, ihre Ruhestandsplanung neu zu überdenken. Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist die Beantragung einer vorzeitigen Altersrente trotz Berufstätigkeit möglich. Wenn Sie als Frührentner weiterarbeiten, sammeln Sie auch weiter Rentenpunkte (Entgeltpunkte). Sobald Sie Ihr reguläres Rentenalter erreicht haben, zahlen sich diese in einer höheren Rente aus. Eine Rücksprache mit dem Arbeitgeber ist nicht notwendig.

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Höhere Freibeträge beim Wohngeld

Mit der Einführung des „Wohngeld Plus“ sorgt die Bundesregierung ab dem kommenden Jahr für eine historische Wohngeldreform. Damit soll eine Enltastung für Niedrigverdiener geschaffen werden, um die Belastung durch die steigenden Energiekosten abzufedern. Die Reform sieht zum einen eine Erhöhung des Zuschusses zur Miete von 180,- € auf 370,- € vor.  Zum anderen kommt es zu einer Ausweitung des Empfängerkreises. Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit einem geringen Einkommen – dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren monatliches Gesamteinkommen abzüglich möglicher Freibeträge und unter Berücksichtigung aller im Haushalt lebenden Personen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.
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Höherer Beitragssatz für die Krankenkasse

Der aktuelle Beitragssatz von 14,6 % steigt im nächsten Jahr auf 16,2 % des Bruttolohns an. Diesen Rekordwert führen die Krankenkassen auf die Coronakrise und die dadurch entstandenen Mehrkosten zurück.

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Erhöhung des Kindergeldes

Ab dem nächsten Jahr erhöht sich das Kindergeld für die ersten drei Kinder auf jeweils rd. 250,- €. Der Vorteil für Familien mit zwei bzw. drei  Kindern beträgt jährlich 432,- € bzw. 576,- €. Außerdem wird der Kinderfreibetrag um 404,- € auf 6.024,- € erhöht. Den konkreten Freibetrag ermittelt nach Einreichen der Einkommenssteuererklärung das Finanzamt.
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Erhöhung der Midi-Job-Grenze (Übergangsbereich)

Im neuen Jahr profitieren Menschen mit niedrigem Einkommen von der Anhebung der Midi-Job-Grenze. Diese wird auf 2.000,- € Brutto im Monat angehoben. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 01.10.2022 von 1300,- € auf 1600,- €. Niedrigverdiener erhalten so mehr Nettolohn, da sie weniger Sozialbeiträge entrichten.
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Energiepreispauschale für Rentenempfänger im Dezember 2022

Auch die Alterskassenrentner erhalten einmalig mit ihrer Rentenzahlung (Altersrenten, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrentner) die Energiepreispauschale in Höhe von 300,- €. Personen, die erstmals Ende Dezember eine Rente erhalten, bekommen die Energiepreispauschale in der Regel erst zu Beginn des Jahres 2023. Rentner, die die Energiepreispauschale trotz Anspruchsberechtigung nicht erhalten haben, können einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Der Antrag ist in der Zeit vom 09.01.2023 bis 30.06.2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum einzureichen.
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Ansprechpartner:
Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die vorgenannten Themen!

Sabine Töppich  Tel. 05671/77989-23
Christa Strohm   Tel. 05681/7706-22

Bitte beachten Sie die ab dem 01.11.2022 geänderten Sprechzeiten von Frau Christa Strohm, Geschäftsstelle Homberg:

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag    jeweils von 9:00 bis 16:00 Uhr
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