Prämienrechte - Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Kurhessen e. V.
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Prämienrechte

Service


Beratung und Hilfe bei der Übertragung von Prämienrechten

Der Regionalbauernverband Kurhessen e. V. ist seinen Mitgliedern bei der Übertragung von Prämienrechten gern behilflich. Wir bitten Sie jedoch um vorherige Terminabsprache.

Zur Übertragung der Prämienrechte benötigen Sie Ihren Prämienbescheid und die PIN-Nummer.

  • Vertragsgestaltung zur Übertragung von Prämienrechten

  • Übertragung von Prämienrechten in der ZID-Datenbank


Auf Anfrage senden wir unseren Mitgliedern entsprechende Verträge zum Kauf oder zur Verpachtung von Zahlungsansprüchen zu.

Interessenten für den Kauf bzw. Verpachtung von Prämienrechten:

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie in unserer Liste aufgenommen bzw. gestrichen werden möchten. Gesuche, die älter als 6 Monate sind, werden gelöscht. Sollten Sie bis dahin noch keinen Anbieter gefunden haben, kontaktieren Sie uns bitte, wir nehmen Sie dann gern wieder in der Liste auf.   


Kontakt per E-Mail


ZA Gesuche
Betrieb /
Name, Vorname
Ort
Kontakt
ZA-Gesuch
Mandt, TorstenKnüllwald-Appenfeld05686-9301414
ZA Abgabe
Betrieb /
Name, Vorname
Ort
Kontakt
ZA-Abgabe
Bechstein, HolgerNeuenstein-Mühlbach06677 12793,8
Schwalm, KlausNeustadt-Mengsberg06692 64491,02
Rudolph, DirkGudensberg-Dissen05603 5853
0172 6506860
13
Wenderhold, KarlHomberg-Holzhausen05681 4671
0178 6618123
1,76
Zu Ihrer Information (Quelle: Auszug DBV):
Regelungen für die Handelbarkeit der Prämienrechte
Übertragung von Zahlungsansprüchen

Die regionale Bindung der Zahlungsansprüche bleibt bei einer Übertragung von Zahlungsansprüchen unverändert bestehen. Dies gilt selbst dann, wenn der Zahlungsanspruch von einem Landwirt mit Betriebsbesitz in einem anderen Bundesland erworben wird. Die Zahlungsansprüche können nur mit beihilfefähigen Flächen aus der Entstehungsregion aktiviert werden.


Zulässige Übertragungsformen

  • Zahlungsansprüche können mit oder ohne Fläche durch Verkauf oder jede andere endgültige Übertragungsform (z.B. Tausch, Schenkung) entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden.
  • Zudem können Zahlungsansprüche durch Verpachtung oder ähnliche Formen befristet übertragen werden.


Verfahren zur Übertragung der Zahlungsansprüche

Zahlungsansprüche können jederzeit übertragen werden. Die Übertragung ist innerhalb eines Monats nach Vertragsschluss an die zuständige Behörde mitzuteilen. Die Mitteilung erfolgt ausschließlich über eine elektronische Meldung über die ZID (Zentrale InVeKoS Datenbank) vorgesehen. (Infos hierzu siehe auch www.zi-daten.de)

Nach dem Vorbild der HIT-Datenbank soll der Landwirt Einblick in seine Zahlungsansprüche erhalten (wie bei einem „Kontoauszug“) und auch Übertragungen elektronisch melden können.


Übertragung von Bruchteilen von Zahlungsansprüchen (ZA)
Bei Übertragung von ZA mit Fläche ist auch Bruchteilsbildung und –übertragung möglich;
Bei Übertragung von ZA ohne Fläche ist nur die Übertragung ganzer ZA oder vorhandener Bruchteile zulässig.

Beratungsbedarf
Unzweifelhaft ist der Handel mit Zahlungsansprüchen mit vielen rechtlichen Fragestellungen verbunden. Der Regionalbauernverband Kurhessen e. V. bietet seinen Mitgliedern Beratung an.

Wichtig für alle Betriebe,

  • die im letzten Jahr durch Übergabe oder Verpachtung übertragen wurden
  • oder GbR-Gründungen
  • oder Auflösungen:

Betriebsinhaber, die seit dem 15.05.2005 einen Betrieb durch Pachtung, Übergabevertrag oder GbR-Vertrag übernommen haben und die im Jahr 2005 persönlich einen Prämienantrag gestellt haben, müssen die Zahlungsansprüche (ZA), die dem bisherigen Bewirtschafter des Betriebes zugeteilt wurden, auf den Folgebewirtschafter übertragen.

Der Folgebewirtschafter muss für die Übertragung vorab seinen Betrieb registrieren lassen.
Er muss die Zuteilung einer

  • Unternehmensidentnummer
  • Personenenidentnummer
  • PIN-Nummer

beim "Landwirtschaftsamt" beantragen.
Formulare hierfür erhalten Sie beim Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
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