
"Die im Frühjahr letzten Jahres gestartete Gemeinschaftsinitiative „Hessens Landwirtschaft blüht für Bienen“ wurde 2018 mit einer hessenweiten Aussaatmenge von ca. 8 t erfolgreich fortgesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Menge des Blühstreifensaatguts somit verachtfacht.
Für eine medienwirksame und verbraucherorientierte Darstellung der Kampagne bitten wir um Registrierung / Meldung der Blühstreifen in dem eigens eingerichteten Online Portal: www.HessenBauernBienen.de
Neben dem Standort können hier Bilder als auch Text zum Standort oder dem Blühstreifen eingestellt werden. Das Portal überzeugt durch seine gute Bedienerfreundlichkeit und die Blühwiesen sind in wenigen Minuten "hochgeladen".
Für eine medienwirksame und verbraucherorientierte Darstellung der Kampagne bitten wir um Registrierung / Meldung der Blühstreifen in dem eigens eingerichteten Online Portal: www.HessenBauernBienen.de
Neben dem Standort können hier Bilder als auch Text zum Standort oder dem Blühstreifen eingestellt werden. Das Portal überzeugt durch seine gute Bedienerfreundlichkeit und die Blühwiesen sind in wenigen Minuten "hochgeladen".

Auf Drängen der Landes-, Regional- und Kreisverbände ÖVF-Zwischenfrüchte aufgrund der anhaltenden Trockenheit für eine Futternutzung freizugeben, hat Bundeslandwirtschaftsministerin Glöckner am vergangenen Freitag einen entsprechenden Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht. Dieser Verordnungsentwurf befindet sich seit Montag in der Länder- und Ressortabstimmung.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat sich die Futterknappheit in Hessen weiter verschärft. Daher hat am vergangenen Freitag das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Futternutzung der ÖVF-Brachen in ganz Hessen für den Rest des Jahres 2018 freigegeben. Ausgenommen sind hier Honigbrachen, diese können nicht für Futterzwecke genutzt werden. Einzelfallanträge sind damit nicht mehr erforderlich.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Trockenheit und der einhergehenden Futterknappheit auf den viehhaltenden Betrieben haben wir auf unserer Homepage eine Futterbörse für die Vermittlung von Grundfutter zur Verfügung gestellt.

Nach über einer Woche intensiver Diskussionen um staatliche Dürrehilfen für die Landwirtschaft hat sich mittlerweile ein weitgehender politischer Konsens dazu eingestellt. Bund und Länder ringen nicht darum, ob es solche Beihilfen geben wird, sondern in welcher Form sie gewährt werden. Bis dato hat allerdings noch kein Bundesland in offizieller Form den betreffenden Ausnahmezustand festgestellt. In einer Reihe von Bundesländern sind die Vorbereitungen für Unterstützungsmaßnahmen in vollem Gange.

Hessens Landwirtschaft blüht für Bienen
Landwirte und Imker sind Partner
Ein blühender Beitrag für den Artenschutz
Landwirte und Imker sind Partner
Ein blühender Beitrag für den Artenschutz

Hof Willhardt und Hof Klagholz laden herzlich ein zum
Tag des offenen Hofes
im Rahmen der 1150-Jahrfeier Oberaula
am 1. Juli 2018
von 11:00 bis 18:00 Uhr
Tag des offenen Hofes
im Rahmen der 1150-Jahrfeier Oberaula
am 1. Juli 2018
von 11:00 bis 18:00 Uhr

Unter dem Motto "Mit allen Sinnen Landwirtschaft" findet am Samstag, 23. Juni 2018 von 10:00 bis 16:00 Uhr der Raiffeisen Familientag in Gudensberg statt.

Bauernmarkt auf dem Rittergut in Schachten
am Sonntag, 24. Juni 2018 von 10:00 bis 17:00 Uhr
am Sonntag, 24. Juni 2018 von 10:00 bis 17:00 Uhr

Ausnahmegenehmigung für überbreite land-/forstwirtschaftliche Fahrzeuge - Gültigkeitsdauer beachten
Aus gegeben Anlass und mit Blick auf den Start der Erntekampagne 2018 verweisen wir auf die allgemeinen Bedingungen und Auflagen für überbreite land-/forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Mähdrescher, welche auf öffentlichen Straßen betrieben werden müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erfüllen.
Aus gegeben Anlass und mit Blick auf den Start der Erntekampagne 2018 verweisen wir auf die allgemeinen Bedingungen und Auflagen für überbreite land-/forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Mähdrescher, welche auf öffentlichen Straßen betrieben werden müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erfüllen.