Aufruf zur Öffentlichen Konsultation
Die Europäische Kommission ruft zu einer Öffentlichen Konsultation auf. Grund ist die Änderung des EU-Pflanzenschutzrechtes im Sinne der "Farm-to-Fork-Strategie". Ziel ist die Reduktion des Pflanzenschutzeinsatzes um 50 % bis 2023. Dies soll mit einem gänzlichen Verbot in diversen Schutzgebieten erreicht werden.
Die Europäische Kommission ruft zu einer Öffentlichen Konsultation auf. Grund ist die Änderung des EU-Pflanzenschutzrechtes im Sinne der "Farm-to-Fork-Strategie". Ziel ist die Reduktion des Pflanzenschutzeinsatzes um 50 % bis 2023. Dies soll mit einem gänzlichen Verbot in diversen Schutzgebieten erreicht werden.
Verschiebung der Kernsperrfrist DüVO
DüVo - Verschiebung der Kernsperrfrist bis 31.10. beantragen
Die aktuelle Düngeverordnung regelt in § 6 die Verbotszeiträume flüssiger Wirtschaftsdünger. In begründeten Fällen ist zudem die Möglichkeit gegeben, die bekannten Sperrzeiten um bis zu vier Wochen zu verschieben (keine Verkürzung!). Die diesjährige unbeständige Wettersituation, ausgehend von einem sehr kalten Frühjahr mit durchnässten, kaum befahrbaren Böden, führte zu einer deutlichen Verzögerung der Schnitttermine. Vorgesehene Düngungsmaßnahmen konnten dementsprechend nicht durchgeführt werden.
DüVo - Verschiebung der Kernsperrfrist bis 31.10. beantragen
Die aktuelle Düngeverordnung regelt in § 6 die Verbotszeiträume flüssiger Wirtschaftsdünger. In begründeten Fällen ist zudem die Möglichkeit gegeben, die bekannten Sperrzeiten um bis zu vier Wochen zu verschieben (keine Verkürzung!). Die diesjährige unbeständige Wettersituation, ausgehend von einem sehr kalten Frühjahr mit durchnässten, kaum befahrbaren Böden, führte zu einer deutlichen Verzögerung der Schnitttermine. Vorgesehene Düngungsmaßnahmen konnten dementsprechend nicht durchgeführt werden.
Mahnwache in Wiesbaden gestartet
10 Tage Protest !
10 Tage Protest !
Neue Düngeverordnung (DüV) verbietet die Düngung auf gefrorenem Boden
Erste Düngemaßnahmen verschieben sich um Wochen!
Die novellierte Düngeverordnung vom 1. Mai 2020 hat auch bei der Ausbringung von N- und P-haltigen Düngemitteln starke Konsequenzen. Es gilt ein absolutes Ausbringungsverbot von Dünger mit wesentlichen N- und P-Gehalten auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden.
Erste Düngemaßnahmen verschieben sich um Wochen!
Die novellierte Düngeverordnung vom 1. Mai 2020 hat auch bei der Ausbringung von N- und P-haltigen Düngemitteln starke Konsequenzen. Es gilt ein absolutes Ausbringungsverbot von Dünger mit wesentlichen N- und P-Gehalten auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden.
DüVo - Verschiebung der Kernsperrfrist rechtzeitig beantragen