Ernte

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Kurhessen e. V.
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Arbeiten zur Nachtzeit und an Feiertagen

Anlässlich der anstehenden Erntezeit und der damit verbundenen erhöhten Anzahl von Landmaschinen im Straßenverkehr informiert der Deutsche Bauernverband über wichtige zu beachtende Regelungen.
Erntearbeiten 2019: Ausnahmegenehmigung für überbreite Mähdrescher
Ausnahmegenehmigungen, die ab 2017 erteilt werden, erfordern Begleitfahrzeug
Vor dem Hintergrund der beginnenden Erntekampagne verweisen wir auf folgenden Sachverhalt: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Mähdrescher mit einer Breite von mehr als 3 Metern, die auf öffentlichen Straßen fahren, benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung).
Auf Drängen der Landes-, Regional- und Kreisverbände ÖVF-Zwischenfrüchte aufgrund der anhaltenden Trockenheit für eine Futternutzung freizugeben, hat Bundeslandwirtschaftsministerin Glöckner am vergangenen Freitag einen entsprechenden Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht. Dieser Verordnungsentwurf befindet sich seit Montag in der Länder- und Ressortabstimmung.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat sich die Futterknappheit in Hessen weiter verschärft. Daher hat am vergangenen Freitag das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Futternutzung der ÖVF-Brachen in ganz Hessen für den Rest des Jahres 2018 freigegeben. Ausgenommen sind hier Honigbrachen, diese können nicht für Futterzwecke genutzt werden. Einzelfallanträge sind damit nicht mehr erforderlich.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Trockenheit und der einhergehenden Futterknappheit auf den viehhaltenden Betrieben haben wir auf unserer Homepage eine Futterbörse für die Vermittlung von Grundfutter zur Verfügung gestellt.
Nach über einer Woche intensiver Diskussionen um staatliche Dürrehilfen für die Landwirtschaft hat sich mittlerweile ein weitgehender politischer Konsens dazu eingestellt. Bund und Länder ringen nicht darum, ob es solche Beihilfen geben wird, sondern in welcher Form sie gewährt werden. Bis dato hat allerdings noch kein Bundesland in offizieller Form den betreffenden Ausnahmezustand festgestellt. In einer Reihe von Bundesländern sind die Vorbereitungen für Unterstützungsmaßnahmen in vollem Gange.
Neuregelung bei der Ausnahmegenehmigung für überbreite Mähdrescher

Ausnahmegenehmigungen, die ab 2017 erteilt werden, erfordern Begleitfahrzeug

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Mähdrescher mit einer Breite von mehr als 3 Metern, die auf öffentlichen Straßen fahren, benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung). Diese wird vom Regierungspräsidium Kassel ausgestellt. Telefon 0561 / 106-3331

Mäh kein Reh!

Ernte RBV 18 Mai 2017
Jungtiere vom Wild leben jedes Jahr zur Zeit der Mahd von Grünland und Energiepflanzen gefährlich. Rollt das Mähwerk an wird Kitz & Co das instinktive Verhalten „Ducken und Tarnen“ zum Verhängnis. Technische Helfer, wie Beschallungseinrichtungen oder Infrarotsensoren am Mähwerk beziehungsweise Schlepper, sind alleine nicht zuverlässig genug und verursachen Kosten. Die Hessische Landjugend stellt ein kostenloses Infopaket bereit, mit dem Sie kostenneutral und effektiv Wild- und deine Nutztiere schützen können.
Die Mahd von Grünland oder Energiepflanzen wie Grünroggen steht an. Der Termin fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere, die in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs sicher wähnen. Doch „Ducken und Tarnen“ schützt zwar vor dem Fuchs, nicht aber vor dem Kreiselmäher. Darauf machen Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV) und Deutscher Jagdverband (DJV) aufmerksam. Die Verbände empfehlen den Landwirten, den Mähtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen oder selbst erforderliche Maßnahmen für die Wildtierrettung durchzuführen.
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