Trotz Reizthemen cool bleiben
Kostenloses 2-tägiges Seminar der Hessischen Landvolk-Hochschule
Häufig steht man als Schweinehalterin oder Schweinehalter in der Kritik: "Unmenschliche" Haltungsbedingungen, ist nur ein Argument, denen Schweinehalter sich immer wieder ausgesetzt sehen. Wie geht man damit um? Ruhig bleiben, durchatmen, … und dann? Der Workshops vom 21. und 22. März soll Schweinehalterinnen und Schweinehaltern Hilfestellungen bieten, wie sie auch in diesen Situationen besonnen, fachkompetent und souverän reagieren können.
Kostenloses 2-tägiges Seminar der Hessischen Landvolk-Hochschule
Häufig steht man als Schweinehalterin oder Schweinehalter in der Kritik: "Unmenschliche" Haltungsbedingungen, ist nur ein Argument, denen Schweinehalter sich immer wieder ausgesetzt sehen. Wie geht man damit um? Ruhig bleiben, durchatmen, … und dann? Der Workshops vom 21. und 22. März soll Schweinehalterinnen und Schweinehaltern Hilfestellungen bieten, wie sie auch in diesen Situationen besonnen, fachkompetent und souverän reagieren können.
Jörg Kramm und Esther Dilcher im regen Austausch
Am vergangenen Mittwoch besuchte Esther Dilcher, MdB, den stellv. Vorsitzenden des RBV Kurhessen e. V. und Kreislandwirt für den Landkreis Kassel Jörg Kramm auf seinem landwirtschaftlichen Betrieb in Grebenstein.
Am vergangenen Mittwoch besuchte Esther Dilcher, MdB, den stellv. Vorsitzenden des RBV Kurhessen e. V. und Kreislandwirt für den Landkreis Kassel Jörg Kramm auf seinem landwirtschaftlichen Betrieb in Grebenstein.
BGL informiert zur 75 %-Förderung
Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (EFP) Hessen
-Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)-
Für nichtproduktive Investitionen nach Nummer 2.1 in Verbindung mit Anlage 5, Teil B Nr. 1.1 und Nr. 3.1 (Emissionsminderungsmaßnahmen), kann ein Zuschuss von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für diese Teilinvestitionen gewährt werden:
Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (EFP) Hessen
-Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)-
Für nichtproduktive Investitionen nach Nummer 2.1 in Verbindung mit Anlage 5, Teil B Nr. 1.1 und Nr. 3.1 (Emissionsminderungsmaßnahmen), kann ein Zuschuss von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für diese Teilinvestitionen gewährt werden:
Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023
Ein erster Überblick über die neuen Regelungen
02. März 2022, 19:00 Uhr
Online-Veranstaltung
Ein erster Überblick über die neuen Regelungen
02. März 2022, 19:00 Uhr
Online-Veranstaltung
Einladung zur Videokonferenz zur Krise am Schweinemarkt
Der Hessische Bauernverband e. V. lädt alle Interessierten herzlich ein zu einer
Videokonferenz zur Krise am Schweinemarkt
am 22. Februar 2022 um 10 Uhr
online via Webex
Der Hessische Bauernverband e. V. lädt alle Interessierten herzlich ein zu einer
Videokonferenz zur Krise am Schweinemarkt
am 22. Februar 2022 um 10 Uhr
online via Webex
Einzelbetriebliches Förderprogramm Landwirtschaft
Änderung und Neuinkraftsetzung ab 22. Oktober 2021
Seit 01. August 2021 wirkt sich die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf die Verfahren des Einzelbetrieblichen Förderprogramms Landwirtschaft (EFP) aus. Dementsprechend wurde die Richtlinie des EFP zum 22. Oktober angepasst.
§ 26 Absatz 1 TierSchNutztV regelt: „Wer Schweine hält, hat sicherzustellen, dass jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterial hat, dass das Schwein untersuchen und bewegen kann und vom Schwein veränderbar ist und damit dem Erkundungsverhalten dient (...)“.
Änderung und Neuinkraftsetzung ab 22. Oktober 2021
Seit 01. August 2021 wirkt sich die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf die Verfahren des Einzelbetrieblichen Förderprogramms Landwirtschaft (EFP) aus. Dementsprechend wurde die Richtlinie des EFP zum 22. Oktober angepasst.
§ 26 Absatz 1 TierSchNutztV regelt: „Wer Schweine hält, hat sicherzustellen, dass jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterial hat, dass das Schwein untersuchen und bewegen kann und vom Schwein veränderbar ist und damit dem Erkundungsverhalten dient (...)“.
Verschiebung der Kernsperrfrist DüVO
DüVo - Verschiebung der Kernsperrfrist bis 31.10. beantragen
Die aktuelle Düngeverordnung regelt in § 6 die Verbotszeiträume flüssiger Wirtschaftsdünger. In begründeten Fällen ist zudem die Möglichkeit gegeben, die bekannten Sperrzeiten um bis zu vier Wochen zu verschieben (keine Verkürzung!). Die diesjährige unbeständige Wettersituation, ausgehend von einem sehr kalten Frühjahr mit durchnässten, kaum befahrbaren Böden, führte zu einer deutlichen Verzögerung der Schnitttermine. Vorgesehene Düngungsmaßnahmen konnten dementsprechend nicht durchgeführt werden.
DüVo - Verschiebung der Kernsperrfrist bis 31.10. beantragen
Die aktuelle Düngeverordnung regelt in § 6 die Verbotszeiträume flüssiger Wirtschaftsdünger. In begründeten Fällen ist zudem die Möglichkeit gegeben, die bekannten Sperrzeiten um bis zu vier Wochen zu verschieben (keine Verkürzung!). Die diesjährige unbeständige Wettersituation, ausgehend von einem sehr kalten Frühjahr mit durchnässten, kaum befahrbaren Böden, führte zu einer deutlichen Verzögerung der Schnitttermine. Vorgesehene Düngungsmaßnahmen konnten dementsprechend nicht durchgeführt werden.
Mindesttätigkeit bis 15.11. erfüllen!
Laut der Dritten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen (2018) muss auf landwirtschaftlichen Flächen, die während des gesamten Kalenderjahres nicht für eine landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden (ÖVF-Flächen), eine bestimmte Mindesttätigkeit ausgeübt werden, damit die Flächen beihilfefähig sind. Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Flächen bis zum 15. November gemulcht werden müssen!
Laut der Dritten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen (2018) muss auf landwirtschaftlichen Flächen, die während des gesamten Kalenderjahres nicht für eine landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden (ÖVF-Flächen), eine bestimmte Mindesttätigkeit ausgeübt werden, damit die Flächen beihilfefähig sind. Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Flächen bis zum 15. November gemulcht werden müssen!
Weidetierhalter demonstrieren am Montag in Gießen
Motto: "Wir für unsere Tiere"
Aus Anlass des Treffens der vom hessischen Landwirtschaftsministerium eingesetzten Arbeitsgruppe „Wolf in Hessen“ am Montag, dem 25. Oktober, in der Gießener Kongresshalle sind Weidetierhalter aufgerufen, ihren Sorgen und ihrem Unmut gegen den unzulänglichen Wolfsmanagementplan des Landes Hessen Ausdruck zu verleihen. Im Rahmen eines Demonstrationszuges, der auf dem Messeparkplatz startet und mit einer Kundgebung auf dem Berliner Platz endet, werden Forderungen an die politisch Verantwortlichen artikuliert.
Motto: "Wir für unsere Tiere"
Aus Anlass des Treffens der vom hessischen Landwirtschaftsministerium eingesetzten Arbeitsgruppe „Wolf in Hessen“ am Montag, dem 25. Oktober, in der Gießener Kongresshalle sind Weidetierhalter aufgerufen, ihren Sorgen und ihrem Unmut gegen den unzulänglichen Wolfsmanagementplan des Landes Hessen Ausdruck zu verleihen. Im Rahmen eines Demonstrationszuges, der auf dem Messeparkplatz startet und mit einer Kundgebung auf dem Berliner Platz endet, werden Forderungen an die politisch Verantwortlichen artikuliert.
Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft (IuZ)
Einreichungsfrist endet am 31. Oktober 2021
Die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) hatte letzte Woche Freitag die Zuwendungsempfänger im Investitions- und Zukunftsprogramm über die Fristabläufe informiert. Das mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft abgestimmte Schreiben der LR finden Sie hier....
Bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums am 1. Dezember sind die Rechnungen bzw. der Verwendungsnachweis vorzulegen. Bei Verzögerungen aufgrund von Lieferschwierigkeiten über den 1. Dezember 2021 hinaus, kann (seit August) eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums in das Jahr 2022 beantragt werden, sofern eine Bescheinigung durch den Hersteller vorliegt, die eine Verzögerung begründet. Die Einreichfrist für die Übertragungsanträge endet am 31. Oktober 2021.
Einreichungsfrist endet am 31. Oktober 2021
Die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) hatte letzte Woche Freitag die Zuwendungsempfänger im Investitions- und Zukunftsprogramm über die Fristabläufe informiert. Das mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft abgestimmte Schreiben der LR finden Sie hier....
Bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums am 1. Dezember sind die Rechnungen bzw. der Verwendungsnachweis vorzulegen. Bei Verzögerungen aufgrund von Lieferschwierigkeiten über den 1. Dezember 2021 hinaus, kann (seit August) eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums in das Jahr 2022 beantragt werden, sofern eine Bescheinigung durch den Hersteller vorliegt, die eine Verzögerung begründet. Die Einreichfrist für die Übertragungsanträge endet am 31. Oktober 2021.