Blog - Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Kurhessen e. V.
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Nullmeldungen im Antibiotikamonitoring demnächst verpflichtend

Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat der 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) zugestimmt, die am 29. Januar 2022 in Kraft treten soll. Die dort vorgenommenen, in erster Linie technischen Änderungen, beruhen auf einem Evaluierungsprozess des Minimierungskonzeptes der 16. AMG-Novelle, in den auch der DBV eingebunden war. Künftig wird im staatlichen Antibiotikamonitoring die sog. Nullmeldung verpflichtend.
RBV empfiehlt weiterhin postalische Bearbeitung

Derzeit versendet das Hauptzollamt vermehrt E-Mails mit dem Aufruf, sich im Bürger- und Geschäftskundenportal zu registrieren und damit die Antragsstellung zur Agrardieselentlastung zu digitalisieren. Für die Registrierung wird entweder ein ELSTER-Zertifikat oder ein neuer Personalausweis benötigt, der eine Online-Registrierungsfunktion beinhaltet.

Aufgrund der erschwerten Registrierung und der Komplexität des Registrierungsverfahrens rät der Regionalbauernverband Kurhessen e. V. seinen Mitgliedern vorerst von der Online-Registrierung ab. Die Antragsstellung per Post oder Versand per E-Mail sind weiterhin möglich und als einfachste und sichere Methode zu bewerten.
Der DBV hat seine unverändert kritische Haltung zu dem Insektenschutzpaket bereits öffentlich bekräftigt. Die Pressemitteilung ist nachfolgend angefügt.
In Hessen wird es darauf ankommen über den eingerichteten Runden Tisch mit Beteiligung des HBVs weitergehende Auflagen für den Pflanzenschutzeinsatz in Schutzgebieten zu verhindern und auf die Umsetzung des geplanten Erschwernisausgleichs zu drängen.


Pressemitteilung des Deutschen Bauernverbandes vom 25.06.2021 zur Verabschiedung des Insektenschutzpakets in Bundestag und Bundesrat

Länder müssen kooperativen Vereinbarungen zum Insektenschutz Vorrang geben
Verbandsbeilage erscheint am 18. Juni 2021
68 Seiten Regionalität

Nach drei erfolgreichen Ausgaben erscheint am Freitag, 18. Juni 2021 mit der aktuellen Ausgabe der HNA unsere Verbandsbeilage in Zusammenarbeit mit den Kreisbauernverbänden Kassel und Werra-Meißner. Auf über 60 Seiten wird die Landwirtschaft im Landkreis Kassel, im Schwalm-Eder-Kreis und im Werra-Meißner-Kreis vorgestellt. Mit persönlichen Portraits der Landwirtsfamilien, aber auch mit der Darstellung landwirtschaftlicher Abläufe sollen sich die Leserinnen und Leser ein Bild von der heimischen Landwirtschaft machen können. Mit einer Auflagenstärke von 110.000 Exemplaren soll so Verbrauchern der Zugang zu Landwirtschaft eröffnet und für gegenseitiges Verständnis gesorgt werden.
Schlepperkabinenregister ergänzt

Unter der Internetadresse www.bvl.bund.de/psa veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Informationen zur Eignung, Verfügbarkeit und zum Einsatz von rersönlicher Schutzausrüstung (PSA). Die Seite wurde stark erweitert und neu gestaltet. Als wesentliche Ergänzung wurde das BVL-Kabinen-Register veröffentlicht. Es handelt sich dabei um ein Verzeichnis von Schleppern und selbstfahrenden Pflanzenschutzgeräten mit Fahrerkabinen, die über ein hohes Schutzniveau für den Anwender verfügen.
Nachbau bei der STV melden
Rückmeldefrist endet am 30. Juni 2021
Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2021.
Integrierter Pflanzenschutz
Fragebogen zukünftig CC relevant

Im Bundesanzeiger vom 28.04.2021 wurde die Aufnahme der Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Getreidebau in den Anhang des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) bekannt gegeben. Der integrierte Pflanzenschutz (IP) ist laut Pflanzenschutzdienst des RP Gießen definiert als eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß beschränkt wird. Das bedeutet, Pflanzenschutzmaßnahmen dürfen nur nach "guter fachlicher Praxis" durchgeführt werden.
Deutscher Bauerntag am 23. und 24. Juni
Dieses Jahr in digitaler Form

Der digitale Bauerntag 2021 in Berlin steht in diesem Jahr unter dem Motto „Zukunft Landwirtschaft“. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, fordert für die kommende Legislaturperiode klare Weichenstellungen, um der Landwirtschaft eine Zukunft zu geben. „Gerade unsere jungen Landwirtinnen und Landwirte brauchen eine konkrete Zukunftsperspektive. Um Investitionen tätigen zu können, brauchen wir Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Diese Signale braucht unser Nachwuchs dringend“, so Rukwied.
Die Witterung und der Wegfall von wirkungsvollen Beizen haben in einigen Kulturen in Hessen für erheblichen Schaden durch Drahtwurmbefall gesorgt. Besonders Zuckerrüben, Mais und Kartoffelflächen sind regional stark betroffen. Neben fehlenden Beizen hat auch die Witterung mit Niederschlägen und die langsame Entwicklung der Pflanzen durch die kühlen April und Maitage das starke Auftreten gefördert. Wurzelschäden und in diesem Zusammenhang lückige Bestände sind die Folge. Auch Vogelfraß ist auf den Befall mit Drahtwurm zurückzuführen. Der Hessische Bauernverband hat zur Beteiligung an einer Umfrage aufgerufen.
Am 17. Mai endet die Antragsfrist für Ihren Gemeinsamen Antrag

Trotz starker Startschwierigkeiten der Online-Antragsstellung zum Gemeinsamen Antrag 2021, hält das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) an seinen Fristen zur Antragsstellung wie folgt fest:
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