
Kartoffelbetriebe - Beteiligung CIPC- Rückstandsmonitoring 2021
HBV bittet um Beteiligung bis 31.07.2021
Die Verordnung zur Einführung eines temporären Rückstandshöchstgehalts (tRHG) von Chlorpropham ist seit Februar 2021 veröffentlicht und wird ab dem 2. September 2021 in Kraft treten. Gemäß dieser Verordnung muss eine jährliche Überprüfung der CIPC-Rückstandsgehalte stattfinden. Der Europäischen Kommission müssen von den europäischen Kartoffelverbänden bis zum 31. Dezember 2021 und danach bis zum 31. Dezember des jeweiligen Folgejahres diese CIPC-Rückstandsgehalte in Form eines Berichtes vorlegt werden.
HBV bittet um Beteiligung bis 31.07.2021
Die Verordnung zur Einführung eines temporären Rückstandshöchstgehalts (tRHG) von Chlorpropham ist seit Februar 2021 veröffentlicht und wird ab dem 2. September 2021 in Kraft treten. Gemäß dieser Verordnung muss eine jährliche Überprüfung der CIPC-Rückstandsgehalte stattfinden. Der Europäischen Kommission müssen von den europäischen Kartoffelverbänden bis zum 31. Dezember 2021 und danach bis zum 31. Dezember des jeweiligen Folgejahres diese CIPC-Rückstandsgehalte in Form eines Berichtes vorlegt werden.

Spendenaufruf für die Betroffenen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen
Sachspenden auch für die kommenden Monate benötigt
Sintflutartige Niederschläge haben vor allem in nördlichen Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Menschenleben gefordert, vielen werden weiterhin vermisst. Menschen bangen um ihre Existenz und sind angesichts der Verwüstung traumatisiert. Das Leid und die Not sind unermesslich.
Sachspenden auch für die kommenden Monate benötigt
Sintflutartige Niederschläge haben vor allem in nördlichen Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Menschenleben gefordert, vielen werden weiterhin vermisst. Menschen bangen um ihre Existenz und sind angesichts der Verwüstung traumatisiert. Das Leid und die Not sind unermesslich.

HBV informiert
In Deutschland wurde erstmalig die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Hausschweinebeständen festgestellt. Es handelt sich jeweils um Bestände in den Landkreisen Spree-Neiße und Märkisch Oderland (Brandenburg). Beide Bestände wurden sofort durch die zuständigen Veterinärämter gesperrt und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. In dem Bio-Betrieb im Landkreis Spree-Neiße wurde das Virus bei einem verendeten Tier im Rahmen des ASP-Monitorings nachgewiesen. Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes werden die 200 Tiere des Bestandes getötet und unschädlich beseitigt. Bei dem Fall im Landkreis Märkisch Oderland handelt es sich um eine Kleinsthaltung mit zwei Tieren.
In der Anlage finden Sie eine aktuelle Pressemitteilung des BMEL. Nach Aussage des BMEL besteht die Regionalisierung und damit auch die Möglichkeit des innergemeinschaftlichen Handels mit Schweinen und Schweinefleisch weiter fort, da die betroffenen Hausschweinebestände in derselben Region liegen.
In Deutschland wurde erstmalig die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Hausschweinebeständen festgestellt. Es handelt sich jeweils um Bestände in den Landkreisen Spree-Neiße und Märkisch Oderland (Brandenburg). Beide Bestände wurden sofort durch die zuständigen Veterinärämter gesperrt und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. In dem Bio-Betrieb im Landkreis Spree-Neiße wurde das Virus bei einem verendeten Tier im Rahmen des ASP-Monitorings nachgewiesen. Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes werden die 200 Tiere des Bestandes getötet und unschädlich beseitigt. Bei dem Fall im Landkreis Märkisch Oderland handelt es sich um eine Kleinsthaltung mit zwei Tieren.
In der Anlage finden Sie eine aktuelle Pressemitteilung des BMEL. Nach Aussage des BMEL besteht die Regionalisierung und damit auch die Möglichkeit des innergemeinschaftlichen Handels mit Schweinen und Schweinefleisch weiter fort, da die betroffenen Hausschweinebestände in derselben Region liegen.

Ausnahme: Trockengebiete < 550 mm Niederschlag und Ernte der Vorkultur nach dem 01. Oktober
In diesem Herbst gilt in den Roten Gebieten erstmals die Verpflichtung des Zwischenfruchtanbaus vor Sommerungen (Aussaat nach dem 01. Februar), sobald diese mineralisch oder organisch mit Stickstoff gedüngt werden sollen. Die angebauten Zwischenfrüchte dürfen nicht vor dem 15. Januar umgebrochen (gepflügt) werden. Hierbei handelt es sich um eine der sieben Pflichtmaßnahmen der Bundesdüngeverordnung in den Roten Gebieten.
In diesem Herbst gilt in den Roten Gebieten erstmals die Verpflichtung des Zwischenfruchtanbaus vor Sommerungen (Aussaat nach dem 01. Februar), sobald diese mineralisch oder organisch mit Stickstoff gedüngt werden sollen. Die angebauten Zwischenfrüchte dürfen nicht vor dem 15. Januar umgebrochen (gepflügt) werden. Hierbei handelt es sich um eine der sieben Pflichtmaßnahmen der Bundesdüngeverordnung in den Roten Gebieten.

Nullmeldungen im Antibiotikamonitoring demnächst verpflichtend
Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat der 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) zugestimmt, die am 29. Januar 2022 in Kraft treten soll. Die dort vorgenommenen, in erster Linie technischen Änderungen, beruhen auf einem Evaluierungsprozess des Minimierungskonzeptes der 16. AMG-Novelle, in den auch der DBV eingebunden war. Künftig wird im staatlichen Antibiotikamonitoring die sog. Nullmeldung verpflichtend.
Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat der 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) zugestimmt, die am 29. Januar 2022 in Kraft treten soll. Die dort vorgenommenen, in erster Linie technischen Änderungen, beruhen auf einem Evaluierungsprozess des Minimierungskonzeptes der 16. AMG-Novelle, in den auch der DBV eingebunden war. Künftig wird im staatlichen Antibiotikamonitoring die sog. Nullmeldung verpflichtend.

RBV empfiehlt weiterhin postalische Bearbeitung
Derzeit versendet das Hauptzollamt vermehrt E-Mails mit dem Aufruf, sich im Bürger- und Geschäftskundenportal zu registrieren und damit die Antragsstellung zur Agrardieselentlastung zu digitalisieren. Für die Registrierung wird entweder ein ELSTER-Zertifikat oder ein neuer Personalausweis benötigt, der eine Online-Registrierungsfunktion beinhaltet.
Aufgrund der erschwerten Registrierung und der Komplexität des Registrierungsverfahrens rät der Regionalbauernverband Kurhessen e. V. seinen Mitgliedern vorerst von der Online-Registrierung ab. Die Antragsstellung per Post oder Versand per E-Mail sind weiterhin möglich und als einfachste und sichere Methode zu bewerten.
Derzeit versendet das Hauptzollamt vermehrt E-Mails mit dem Aufruf, sich im Bürger- und Geschäftskundenportal zu registrieren und damit die Antragsstellung zur Agrardieselentlastung zu digitalisieren. Für die Registrierung wird entweder ein ELSTER-Zertifikat oder ein neuer Personalausweis benötigt, der eine Online-Registrierungsfunktion beinhaltet.
Aufgrund der erschwerten Registrierung und der Komplexität des Registrierungsverfahrens rät der Regionalbauernverband Kurhessen e. V. seinen Mitgliedern vorerst von der Online-Registrierung ab. Die Antragsstellung per Post oder Versand per E-Mail sind weiterhin möglich und als einfachste und sichere Methode zu bewerten.

Der DBV hat seine unverändert kritische Haltung zu dem Insektenschutzpaket bereits öffentlich bekräftigt. Die Pressemitteilung ist nachfolgend angefügt.
In Hessen wird es darauf ankommen über den eingerichteten Runden Tisch mit Beteiligung des HBVs weitergehende Auflagen für den Pflanzenschutzeinsatz in Schutzgebieten zu verhindern und auf die Umsetzung des geplanten Erschwernisausgleichs zu drängen.
Pressemitteilung des Deutschen Bauernverbandes vom 25.06.2021 zur Verabschiedung des Insektenschutzpakets in Bundestag und Bundesrat
Länder müssen kooperativen Vereinbarungen zum Insektenschutz Vorrang geben
In Hessen wird es darauf ankommen über den eingerichteten Runden Tisch mit Beteiligung des HBVs weitergehende Auflagen für den Pflanzenschutzeinsatz in Schutzgebieten zu verhindern und auf die Umsetzung des geplanten Erschwernisausgleichs zu drängen.
Pressemitteilung des Deutschen Bauernverbandes vom 25.06.2021 zur Verabschiedung des Insektenschutzpakets in Bundestag und Bundesrat
Länder müssen kooperativen Vereinbarungen zum Insektenschutz Vorrang geben

Verbandsbeilage erscheint am 18. Juni 2021
68 Seiten Regionalität
Nach drei erfolgreichen Ausgaben erscheint am Freitag, 18. Juni 2021 mit der aktuellen Ausgabe der HNA unsere Verbandsbeilage in Zusammenarbeit mit den Kreisbauernverbänden Kassel und Werra-Meißner. Auf über 60 Seiten wird die Landwirtschaft im Landkreis Kassel, im Schwalm-Eder-Kreis und im Werra-Meißner-Kreis vorgestellt. Mit persönlichen Portraits der Landwirtsfamilien, aber auch mit der Darstellung landwirtschaftlicher Abläufe sollen sich die Leserinnen und Leser ein Bild von der heimischen Landwirtschaft machen können. Mit einer Auflagenstärke von 110.000 Exemplaren soll so Verbrauchern der Zugang zu Landwirtschaft eröffnet und für gegenseitiges Verständnis gesorgt werden.
68 Seiten Regionalität
Nach drei erfolgreichen Ausgaben erscheint am Freitag, 18. Juni 2021 mit der aktuellen Ausgabe der HNA unsere Verbandsbeilage in Zusammenarbeit mit den Kreisbauernverbänden Kassel und Werra-Meißner. Auf über 60 Seiten wird die Landwirtschaft im Landkreis Kassel, im Schwalm-Eder-Kreis und im Werra-Meißner-Kreis vorgestellt. Mit persönlichen Portraits der Landwirtsfamilien, aber auch mit der Darstellung landwirtschaftlicher Abläufe sollen sich die Leserinnen und Leser ein Bild von der heimischen Landwirtschaft machen können. Mit einer Auflagenstärke von 110.000 Exemplaren soll so Verbrauchern der Zugang zu Landwirtschaft eröffnet und für gegenseitiges Verständnis gesorgt werden.

Schlepperkabinenregister ergänzt
Unter der Internetadresse www.bvl.bund.de/psa veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Informationen zur Eignung, Verfügbarkeit und zum Einsatz von rersönlicher Schutzausrüstung (PSA). Die Seite wurde stark erweitert und neu gestaltet. Als wesentliche Ergänzung wurde das BVL-Kabinen-Register veröffentlicht. Es handelt sich dabei um ein Verzeichnis von Schleppern und selbstfahrenden Pflanzenschutzgeräten mit Fahrerkabinen, die über ein hohes Schutzniveau für den Anwender verfügen.
Unter der Internetadresse www.bvl.bund.de/psa veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Informationen zur Eignung, Verfügbarkeit und zum Einsatz von rersönlicher Schutzausrüstung (PSA). Die Seite wurde stark erweitert und neu gestaltet. Als wesentliche Ergänzung wurde das BVL-Kabinen-Register veröffentlicht. Es handelt sich dabei um ein Verzeichnis von Schleppern und selbstfahrenden Pflanzenschutzgeräten mit Fahrerkabinen, die über ein hohes Schutzniveau für den Anwender verfügen.

Nachbau bei der STV melden
Rückmeldefrist endet am 30. Juni 2021
Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2021.
Rückmeldefrist endet am 30. Juni 2021
Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2021.