Agrarantrag

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

Regionalbauernverband
Kurhessen e. V.
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In Vorbereitung der Antragsphase "GA 2017" weisen wir darauf hin, dass eine Erweiterung der "GA-CD-Daten" um weitere Gemarkungskulissen beim Versand der CD-Daten nur dann berücksichtigt werden kann, wenn dem zuständigen Fachbereich Landwirtschaft die Erweiterung bis zum 06.01.2017 schriftlich angezeigt wird. Im Genaueren ergeben sich folgende Varianten:
Zwischenfruchtanbau (ÖVF) seit dem 16.07 möglich
Achtung: Änderungen der Feldschläge rechtzeitig der Behörde anzeigen


Die Aussaat von Zwischenfrüchten, die im Rahmen des GA 2016 als ÖVF erklärt wurden, ist in dem Zeitfenster vom 16.07. bis 01.10.2016 vorzunehmen. Nach Ernte der Vorkultur dürfen hierzu weder chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, mineralische Stickstoffdüngemittel noch Klärschlamm eingesetzt werden. Die Ausbringung von organischen Wirtschaftsdüngern ist hingegen zulässig. Als Saatgut ist eine Kulturartenmischung mit mindestens zwei Arten zu verwenden (s. Anhang). Dabei darf keine der Arten einen höheren Anteil als 60 % der Samen in der Mischung haben.
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