Zoll ändert Erstattungspraxis – Online-Anträge werden vorgezogen
Abgabefrist für das Antragsjahr 2015: 30. September 2016
Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, kurz Agrardieselantrag für das Verbrauchsjahr 2015 muss bis zum 30. September 2016 beim Zollamt eingegangen sein.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass zukünftig Online-Anträge in der Bearbeitung vorgezogen werden, um das Erstattungsverfahren insgesamt zu beschleunigen. Im Umkehrschluss bedeutet dies nach Auskunft einiger Hauptzollämter eine nachrangige Bearbeitung von in Papierform eingereichten Anträgen.
Wir empfehlen Ihnen daher, die Möglichkeit der Online-Antragstellung zu nutzen, um so schneller in den Genuss der Auszahlung zu kommen.
Abgabefrist für das Antragsjahr 2015: 30. September 2016
Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, kurz Agrardieselantrag für das Verbrauchsjahr 2015 muss bis zum 30. September 2016 beim Zollamt eingegangen sein.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass zukünftig Online-Anträge in der Bearbeitung vorgezogen werden, um das Erstattungsverfahren insgesamt zu beschleunigen. Im Umkehrschluss bedeutet dies nach Auskunft einiger Hauptzollämter eine nachrangige Bearbeitung von in Papierform eingereichten Anträgen.
Wir empfehlen Ihnen daher, die Möglichkeit der Online-Antragstellung zu nutzen, um so schneller in den Genuss der Auszahlung zu kommen.
Agrardieselanträge – Online Anträge werden vorgezogen
Die Generalzolldirektorin hat sich mit den fünf für die Agrardieselvergütung zuständigen Hauptzollämtern mitten im laufenden Erstattungsjahr darauf verständigt, dass Online-Anträge zukünftig vorgezogen werden, um das Erstattungsverfahren insgesamt zu beschleunigen.
Die Generalzolldirektorin hat sich mit den fünf für die Agrardieselvergütung zuständigen Hauptzollämtern mitten im laufenden Erstattungsjahr darauf verständigt, dass Online-Anträge zukünftig vorgezogen werden, um das Erstattungsverfahren insgesamt zu beschleunigen.