07.09.2023 um 19.30 Uhr: Onlineseminar "Aufgepasst - Herbstbestellung in der neuen Förderperiode" . Was muss auf dem Acker beachtet werden, um die GLÖZ-Standards zu erreichen? Welche Anforderungen gibt es an die Mindestbodenbedeckung? Darf ich Stoppelweizen anbauen oder muss auf jeder Fläche ein Fruchtwechsel erfolgen und wie gestaltet sich die Flächenstilllegung?Gemeinsam mit dem Fachbereich Landwirtschaft des Landkreises Kassel und dem Fachbereich Landwirtschaft des Werra-Meißner-Kreises laden der Regionalbauernverband Kurhessen und die Kreisbauernverbände Kassel und Werra-Meißner herzlich zur Online-Veranstaltung ein, um Ihre offenen Fragen zur Herbstbestellung in der neuen GAP zu beantworten. Auch das neue HALM 2 wird vorgestellt. Bitte melden Sie sich unter veranstaltung@kbv-kassel.de an, um die Zugangsdaten zu erhalten.
Mulch- und Bearbeitungstermine von Stilllegungsflächen beachten
Für die real stillgelegten Flächen mit dem Nutzungscode 591 besteht ein Mahd- und Mulchverbot zwischen 1. April bis einschließlich 15. August. Stilllegungsflächen dürfen folglich ab dem 16. August gemulcht werden.
Für die real stillgelegten Flächen mit dem Nutzungscode 591 besteht ein Mahd- und Mulchverbot zwischen 1. April bis einschließlich 15. August. Stilllegungsflächen dürfen folglich ab dem 16. August gemulcht werden.
Änderung der Zuständigkeit zu Hessen Mobil
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, z. B. Mähdrescher, die auf öffentlichen Straßen betrieben werden, müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, z. B. Mähdrescher, die auf öffentlichen Straßen betrieben werden, müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen.
Umbruch von ÖVF-Zwischenfrüchten in 2023
Nach einem Erlass des HMUKLV können bereits seit 2017 Anträge auf vorzeitige Einarbeitung des Aufwuchses von ÖVF-Zwischenfrüchten (vor dem 16. Februar) gestellt werden.
Vorzeitige Umbrüche dürfen wichtigen Belangen des Naturschutzes oder des Umweltschutzes dabei nicht entgegenstehen und kamen bisher in Hessen ausschließlich für klimatisch begünstigte Regionen in Betracht. In diesen gibt es nach dem 15. Februar üblicherweise keine Frostperioden, die bei überfrorenem Boden eine Bearbeitung mit geringen Strukturschäden ermöglichen. Bei den Genehmigungen handelt es sich um Einzelfallgenehmigungen und eine vorzeitige Einarbeitung ist frühestens ab dem 15.01.2023 zulässig.
Nach einem Erlass des HMUKLV können bereits seit 2017 Anträge auf vorzeitige Einarbeitung des Aufwuchses von ÖVF-Zwischenfrüchten (vor dem 16. Februar) gestellt werden.
Vorzeitige Umbrüche dürfen wichtigen Belangen des Naturschutzes oder des Umweltschutzes dabei nicht entgegenstehen und kamen bisher in Hessen ausschließlich für klimatisch begünstigte Regionen in Betracht. In diesen gibt es nach dem 15. Februar üblicherweise keine Frostperioden, die bei überfrorenem Boden eine Bearbeitung mit geringen Strukturschäden ermöglichen. Bei den Genehmigungen handelt es sich um Einzelfallgenehmigungen und eine vorzeitige Einarbeitung ist frühestens ab dem 15.01.2023 zulässig.
Neues Zuhause für Schleiereulen gesucht
RBV sucht Scheunen für neues Projekt
Gemeinsam mit dem Fachbereich 83 des Schwalm-Eder-Kreises und der Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) sucht der RBV Kurhessen Landwirtinnen und Landwirte, die sich an einem Schleiereulen-Projekt beteiligen möchten.
Gesucht werden alte Scheunen an für Schleiereulen geeigneten Standorten zunächst im Schwalm-Eder-Kreis. Im Rahmen des Projektes sollen Nistkästen gebaut und an adäquaten Standorten platziert werden. Finanziert wird die Aktion über Spenden und einen kleinen Kostenbeitrag für die Montage der Kästen.
RBV sucht Scheunen für neues Projekt
Gemeinsam mit dem Fachbereich 83 des Schwalm-Eder-Kreises und der Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) sucht der RBV Kurhessen Landwirtinnen und Landwirte, die sich an einem Schleiereulen-Projekt beteiligen möchten.
Gesucht werden alte Scheunen an für Schleiereulen geeigneten Standorten zunächst im Schwalm-Eder-Kreis. Im Rahmen des Projektes sollen Nistkästen gebaut und an adäquaten Standorten platziert werden. Finanziert wird die Aktion über Spenden und einen kleinen Kostenbeitrag für die Montage der Kästen.
Abgabe auf Ende Januar 2023 verschoben
Am gestrigen Donnerstag haben Bund und Länder die Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung beschlossen. Die Frist wird bundesweit auf Ende Januar 2023 verlängert. Damit sollen Bürger, Wirtschaft und Steuerberater maßgeblich entlastet werden. Laut dpa haben bisher gerade mal ein Drittel aller Abgabepflichti gen ihre Online-Erklärung eingereicht.
Am gestrigen Donnerstag haben Bund und Länder die Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung beschlossen. Die Frist wird bundesweit auf Ende Januar 2023 verlängert. Damit sollen Bürger, Wirtschaft und Steuerberater maßgeblich entlastet werden. Laut dpa haben bisher gerade mal ein Drittel aller Abgabepflichti gen ihre Online-Erklärung eingereicht.
RBV bietet Online-Grundfutterbörse
Aufgrund der auch in diesem Jahr anhaltenden Trockenheit und der einhergehenden Futterknappheit auf den viehhaltenden Betrieben stellen wir auf unserer Homepage eine Futterbörse für die Vermittlung von Grundfutter zur Verfügung.
Aufgrund der auch in diesem Jahr anhaltenden Trockenheit und der einhergehenden Futterknappheit auf den viehhaltenden Betrieben stellen wir auf unserer Homepage eine Futterbörse für die Vermittlung von Grundfutter zur Verfügung.
Einzelbetriebliches Förderprogramm Landwirtschaft
Änderung und Neuinkraftsetzung ab 22. Oktober 2021
Seit 01. August 2021 wirkt sich die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf die Verfahren des Einzelbetrieblichen Förderprogramms Landwirtschaft (EFP) aus. Dementsprechend wurde die Richtlinie des EFP zum 22. Oktober angepasst.
§ 26 Absatz 1 TierSchNutztV regelt: „Wer Schweine hält, hat sicherzustellen, dass jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterial hat, dass das Schwein untersuchen und bewegen kann und vom Schwein veränderbar ist und damit dem Erkundungsverhalten dient (...)“.
Änderung und Neuinkraftsetzung ab 22. Oktober 2021
Seit 01. August 2021 wirkt sich die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf die Verfahren des Einzelbetrieblichen Förderprogramms Landwirtschaft (EFP) aus. Dementsprechend wurde die Richtlinie des EFP zum 22. Oktober angepasst.
§ 26 Absatz 1 TierSchNutztV regelt: „Wer Schweine hält, hat sicherzustellen, dass jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterial hat, dass das Schwein untersuchen und bewegen kann und vom Schwein veränderbar ist und damit dem Erkundungsverhalten dient (...)“.
Mindesttätigkeit bis 15.11. erfüllen!
Laut der Dritten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen (2018) muss auf landwirtschaftlichen Flächen, die während des gesamten Kalenderjahres nicht für eine landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden (ÖVF-Flächen), eine bestimmte Mindesttätigkeit ausgeübt werden, damit die Flächen beihilfefähig sind. Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Flächen bis zum 15. November gemulcht werden müssen!
Laut der Dritten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen (2018) muss auf landwirtschaftlichen Flächen, die während des gesamten Kalenderjahres nicht für eine landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden (ÖVF-Flächen), eine bestimmte Mindesttätigkeit ausgeübt werden, damit die Flächen beihilfefähig sind. Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Flächen bis zum 15. November gemulcht werden müssen!
Seminarreihe "Einstieg in die Direktvermarktung"
Landvolkhochschule und Kooperationspartner bieten neue Seminarreihe an
Mit der Online-Seminarreihe „Einstieg in die Direktvermarktung“ will die Hessische Landvolkhochschule gemeinsam mit zahlreichen Kooperationspartnern aus der Branche all jene unterstützen, die sich mit dem Gedanken tragen, selbst in die Direktvermarktung einzusteigen, sich aber bis dato noch scheuen, diesen Schritt zu gehen. Die Seminarreihe soll dabei unterstützen und wichtige Grundlagen für die Umsetzung vermitteln. Sie erhalten einen Einblick, welche grundlegenden Voraussetzungen nötig sind und welche Vermarktungsform zu Ihrem Betrieb passen könnte. Rechtliche und steuerliche Aspekte sowie wirtschaftliche Kenndaten bis hin zum Businessplan werden Ihnen von Fachleuten nähergebracht. Alle Termine und Informationen zur Anmeldung finden Sie unter www.echt-hessisch.info/veranstaltungen/.
Landvolkhochschule und Kooperationspartner bieten neue Seminarreihe an
Mit der Online-Seminarreihe „Einstieg in die Direktvermarktung“ will die Hessische Landvolkhochschule gemeinsam mit zahlreichen Kooperationspartnern aus der Branche all jene unterstützen, die sich mit dem Gedanken tragen, selbst in die Direktvermarktung einzusteigen, sich aber bis dato noch scheuen, diesen Schritt zu gehen. Die Seminarreihe soll dabei unterstützen und wichtige Grundlagen für die Umsetzung vermitteln. Sie erhalten einen Einblick, welche grundlegenden Voraussetzungen nötig sind und welche Vermarktungsform zu Ihrem Betrieb passen könnte. Rechtliche und steuerliche Aspekte sowie wirtschaftliche Kenndaten bis hin zum Businessplan werden Ihnen von Fachleuten nähergebracht. Alle Termine und Informationen zur Anmeldung finden Sie unter www.echt-hessisch.info/veranstaltungen/.