zum 01.09.2021 wird unser langjähriger Geschäftsführer Dr. Bernd Wenck nach 25-jähriger Tätigkeit als Geschäftsführer des Regionalbauernverband Kurhessen e. V. in den Ruhestand treten.
Mit persönlichen Worten verabschiedet er sich von allen, die ihn auf diesem Weg begleitet haben.
Mit persönlichen Worten verabschiedet er sich von allen, die ihn auf diesem Weg begleitet haben.
Kartoffelbetriebe - Beteiligung CIPC- Rückstandsmonitoring 2021
HBV bittet um Beteiligung bis 31.07.2021
Die Verordnung zur Einführung eines temporären Rückstandshöchstgehalts (tRHG) von Chlorpropham ist seit Februar 2021 veröffentlicht und wird ab dem 2. September 2021 in Kraft treten. Gemäß dieser Verordnung muss eine jährliche Überprüfung der CIPC-Rückstandsgehalte stattfinden. Der Europäischen Kommission müssen von den europäischen Kartoffelverbänden bis zum 31. Dezember 2021 und danach bis zum 31. Dezember des jeweiligen Folgejahres diese CIPC-Rückstandsgehalte in Form eines Berichtes vorlegt werden.
HBV bittet um Beteiligung bis 31.07.2021
Die Verordnung zur Einführung eines temporären Rückstandshöchstgehalts (tRHG) von Chlorpropham ist seit Februar 2021 veröffentlicht und wird ab dem 2. September 2021 in Kraft treten. Gemäß dieser Verordnung muss eine jährliche Überprüfung der CIPC-Rückstandsgehalte stattfinden. Der Europäischen Kommission müssen von den europäischen Kartoffelverbänden bis zum 31. Dezember 2021 und danach bis zum 31. Dezember des jeweiligen Folgejahres diese CIPC-Rückstandsgehalte in Form eines Berichtes vorlegt werden.
Spendenaufruf für die Betroffenen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen
Sachspenden auch für die kommenden Monate benötigt
Sintflutartige Niederschläge haben vor allem in nördlichen Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Menschenleben gefordert, vielen werden weiterhin vermisst. Menschen bangen um ihre Existenz und sind angesichts der Verwüstung traumatisiert. Das Leid und die Not sind unermesslich.
Sachspenden auch für die kommenden Monate benötigt
Sintflutartige Niederschläge haben vor allem in nördlichen Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Menschenleben gefordert, vielen werden weiterhin vermisst. Menschen bangen um ihre Existenz und sind angesichts der Verwüstung traumatisiert. Das Leid und die Not sind unermesslich.
Ausnahme: Trockengebiete < 550 mm Niederschlag und Ernte der Vorkultur nach dem 01. Oktober
In diesem Herbst gilt in den Roten Gebieten erstmals die Verpflichtung des Zwischenfruchtanbaus vor Sommerungen (Aussaat nach dem 01. Februar), sobald diese mineralisch oder organisch mit Stickstoff gedüngt werden sollen. Die angebauten Zwischenfrüchte dürfen nicht vor dem 15. Januar umgebrochen (gepflügt) werden. Hierbei handelt es sich um eine der sieben Pflichtmaßnahmen der Bundesdüngeverordnung in den Roten Gebieten.
In diesem Herbst gilt in den Roten Gebieten erstmals die Verpflichtung des Zwischenfruchtanbaus vor Sommerungen (Aussaat nach dem 01. Februar), sobald diese mineralisch oder organisch mit Stickstoff gedüngt werden sollen. Die angebauten Zwischenfrüchte dürfen nicht vor dem 15. Januar umgebrochen (gepflügt) werden. Hierbei handelt es sich um eine der sieben Pflichtmaßnahmen der Bundesdüngeverordnung in den Roten Gebieten.
Nullmeldungen im Antibiotikamonitoring demnächst verpflichtend
Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat der 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) zugestimmt, die am 29. Januar 2022 in Kraft treten soll. Die dort vorgenommenen, in erster Linie technischen Änderungen, beruhen auf einem Evaluierungsprozess des Minimierungskonzeptes der 16. AMG-Novelle, in den auch der DBV eingebunden war. Künftig wird im staatlichen Antibiotikamonitoring die sog. Nullmeldung verpflichtend.
Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat der 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) zugestimmt, die am 29. Januar 2022 in Kraft treten soll. Die dort vorgenommenen, in erster Linie technischen Änderungen, beruhen auf einem Evaluierungsprozess des Minimierungskonzeptes der 16. AMG-Novelle, in den auch der DBV eingebunden war. Künftig wird im staatlichen Antibiotikamonitoring die sog. Nullmeldung verpflichtend.
Schlepperkabinenregister ergänzt
Unter der Internetadresse www.bvl.bund.de/psa veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Informationen zur Eignung, Verfügbarkeit und zum Einsatz von rersönlicher Schutzausrüstung (PSA). Die Seite wurde stark erweitert und neu gestaltet. Als wesentliche Ergänzung wurde das BVL-Kabinen-Register veröffentlicht. Es handelt sich dabei um ein Verzeichnis von Schleppern und selbstfahrenden Pflanzenschutzgeräten mit Fahrerkabinen, die über ein hohes Schutzniveau für den Anwender verfügen.
Unter der Internetadresse www.bvl.bund.de/psa veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Informationen zur Eignung, Verfügbarkeit und zum Einsatz von rersönlicher Schutzausrüstung (PSA). Die Seite wurde stark erweitert und neu gestaltet. Als wesentliche Ergänzung wurde das BVL-Kabinen-Register veröffentlicht. Es handelt sich dabei um ein Verzeichnis von Schleppern und selbstfahrenden Pflanzenschutzgeräten mit Fahrerkabinen, die über ein hohes Schutzniveau für den Anwender verfügen.
Nachbau bei der STV melden
Rückmeldefrist endet am 30. Juni 2021
Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2021.
Rückmeldefrist endet am 30. Juni 2021
Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2021.
Die Witterung und der Wegfall von wirkungsvollen Beizen haben in einigen Kulturen in Hessen für erheblichen Schaden durch Drahtwurmbefall gesorgt. Besonders Zuckerrüben, Mais und Kartoffelflächen sind regional stark betroffen. Neben fehlenden Beizen hat auch die Witterung mit Niederschlägen und die langsame Entwicklung der Pflanzen durch die kühlen April und Maitage das starke Auftreten gefördert. Wurzelschäden und in diesem Zusammenhang lückige Bestände sind die Folge. Auch Vogelfraß ist auf den Befall mit Drahtwurm zurückzuführen. Der Hessische Bauernverband hat zur Beteiligung an einer Umfrage aufgerufen.
Bereitstellung der Karten und Unterlagen
Am 15. April 2021 hat die Abschlussveranstaltung zu den bodenkundlichen Kartierungen im Rahmen der Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Haarhausen stattgefunden. Hierüber hatten wir Sie mit unserem Newsletter vom 04. März 2021 informiert.
Die Vorträge anlässlich der Veranstaltung und die Ergebniskarten der bodenkundlichen Kartierung sind nach aktueller Mitteilung des Regierungspräsidiums Kassel auf der Homepage des Wasserverbandes Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg eingestellt und können dort über diesen Link eingesehen und heruntergeladen werden.
Am 15. April 2021 hat die Abschlussveranstaltung zu den bodenkundlichen Kartierungen im Rahmen der Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Haarhausen stattgefunden. Hierüber hatten wir Sie mit unserem Newsletter vom 04. März 2021 informiert.
Die Vorträge anlässlich der Veranstaltung und die Ergebniskarten der bodenkundlichen Kartierung sind nach aktueller Mitteilung des Regierungspräsidiums Kassel auf der Homepage des Wasserverbandes Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg eingestellt und können dort über diesen Link eingesehen und heruntergeladen werden.
Angepasste FAQs
Nach Ablauf der Anmeldefrist sind laut Landwirtschaftliche Rantenbank am vergangenen Freitag die Einladungen zum Interessenbekundungsverfahren an alle registrierten Unternehmen versendet worden. Ab sofort können Antragssteller bis zum 30. April 2021 (23:59 Uhr) mit ihrer Registrierung für das Online-Portal der Rentenbank unter dem in der Einladung enthaltenen Link ihr Interesse an einer Förderung bekunden.
Nach Ablauf der Anmeldefrist sind laut Landwirtschaftliche Rantenbank am vergangenen Freitag die Einladungen zum Interessenbekundungsverfahren an alle registrierten Unternehmen versendet worden. Ab sofort können Antragssteller bis zum 30. April 2021 (23:59 Uhr) mit ihrer Registrierung für das Online-Portal der Rentenbank unter dem in der Einladung enthaltenen Link ihr Interesse an einer Förderung bekunden.