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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

Regionalbauernverband
Kurhessen e. V.
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Erlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) zu Hausschlachtungen
Das HMUKLV hat am 27.11.2020 einen Erlass veröffentlicht, der Hausschlachtungen in Hessen näher regelt und als Leitfaden für die Lebensmittel-/Veterinärbehörden dient. Eine entsprechende Erlasslage gab es bereits in mehreren Bundesländern, weshalb Hessen gehalten war, die Rechtslage ebenfalls per Erlass zu regeln.
Neue Düngeverordnung (DüV) verbietet die Düngung auf gefrorenem Boden
Erste Düngemaßnahmen verschieben sich um Wochen!

Die novellierte Düngeverordnung vom 1. Mai 2020 hat auch bei der Ausbringung von N- und P-haltigen Düngemitteln starke Konsequenzen. Es gilt ein absolutes Ausbringungsverbot von Dünger mit wesentlichen N- und P-Gehalten auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden. Bisherige Nachtfröste, die eine bodenschonende Düngung im Februar und März ermöglichten sind demnach nicht mehr erlaubt(!) Insbesondere auf schweren Böden ist aufgrund des Bodenschutzes nun eine zeitige Düngung der pflanzenbaulich erforderlichen Stickstoffmengen zu Vegetationsbeginn nicht mehr möglich.
Aktionsprogramm Insektenschutz gefährdet Landwirtschaft
HBV-Spitzengespräch mit Kanzleramtsminister Dr. Helge Braun

Der Präsident des Hessischen Bauernverbandes (HBV), Karsten Schmal, hat Kanzleramtsminister Dr. Helge Braun in einem sehr kurzfristig anberaumten Gespräch auf dem landwirtschaftlichen Betrieb von Vizepräsident Volker Lein in Homberg/Ohm (Vogelsbergkreis) eindringlich darauf hingewiesen, dass die geplante Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz die landwirtschaftliche Erzeugung massiv gefährdet und bewährte kooperative Ansätze zwischen Landwirtschaft und Naturschutz durch hartes Ordnungsrecht zunichte gemacht werden.
Bestellung von Saatgut für Blühflächen/-streifen bis 28.01.2021

Auf gemeinsame Initiative des HBV, des HMUKLV und des Landesverbandes Hessischer Imker wurde erstmals 2017 die Kampagne „Hessens Landwirtschaft blüht für Bienen – Landwirte und Imker sind Partner“ gestartet. Ziel des landesweiten Projektes ist die Anlage von Blühstreifen. Neben der Steigerung der Biodiversität leisten Sie mit der Aussaat der Mischung einen wertvollen Beitrag für die Lebensraum- und Nahrungsbedingungen zahlreicher Insekten und Wildtiere. Auch in diesem Jahr bestellt der RBV Kurhessen zentral für seine Mitglieder 10kg-Gebiete, ausreichend für 1 ha.
Aktion: „Rücksicht macht Wege breit – Danke Ihre Landwirte!“

Insbesondere zu Zeiten von Corona zieht es viele Menschen bei schönem Wetter in die umliegende Natur. Spaziergänger, Jogger, Fahrrad- oder Inlinerfahrer nutzen hierfür gerne öffentliche Wege, die einer Mehrfachnutzung unterliegen (z.B. Feld- u. Fahrradwege). In Kombination mit dem alltäglichen landwirtschaftlichen Verkehr können deshalb zurzeit vermehrt Begegnungen mit Unfallrisiken und in Einzelfällen ärgerliche Auseinandersetzungen entstehen.

Um dieses „Konfliktpotential“ zu mildern, stellt der RBV eine Schablone mit dem Motto: „Rücksicht macht Wege breit“ zur Verfügung. Die Schablone kann kostenlos inklusive einer Sprühdose spezieller Straßenmarkierfarbe je Gemarkung ausgeliehen werden. Für weitere Markierungen kann die Spezialfarbe zum Einkaufspreis erworben werden.

Tag des Waldes unter schwierigen Vorzeichen

Wiederaufbau der Wälder durch Wildbestände und Corona Virus erschwert.

Der Internationalen Tag des Waldes am 21. März erinnert uns an die Bedeutung des Waldes als Lebensgrundlage der Menschen. Der Wald stabilisiert das Klima, entzieht der Atmosphäre Kohlendioxyd und produziert Sauerstoff. Er reguliert den Wasserkreislauf und erhält die Artenvielfalt. Er bietet uns Hochwasserschutz, ein schönes Landschaftsbild, Erholungsraum. Den Menschen, die vom Wald leben, bietet er Arbeit Einkommen und den natürlich nachwachsenden Rohstoff Holz für eine große Vielfalt von Verwendungsmöglichkeiten.
STV - Nachbau melden -
Rückmeldefrist endet am 30. Juni 2020

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Landwirte verpflichtet, bis zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (30. Juni), in dem sie Nachbau betrieben haben, die entsprechende Nachbauentschädigung zu zahlen und auf ein konkretes Auskunftsersuchen gegenüber der STV Auskunft zu erteilen. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob zuvor ein Auskunftsersuchen der STV beantwortet oder von dieser eine Zahlungsaufforderung verschickt wurde. Die STV räumt alternativ allen Landwirten die Möglichkeiten ein, den Nachbau vollständig bis zum 30. Juni zu melden.
Stellungnahme zum HNA Artikel vom 27.11.2019
„Wir müssen Gift vom Acker nehmen“
Interview mit Europa-Abgeordnetem der Grünen Martin Häusling

Das Interview mit dem Europaabgeordneten der Grünen Martin Häusling zur Bauerndemo in Berlin (HNA 27.11.2019) erscheint für viele Junglandwirte, die an der Demonstration teilgenommen haben, wie ein Schlag ins Gesicht. So viele junge Landwirte wie noch nie haben sich am 26.11. auf den Weg nach Berlin gemacht, um für verträgliche nachhaltige Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung ihrer Betriebe zu demonstrieren.
Gewässer von nicht wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung
Erfassung von nichtwasserführenden Gräben
Wie wir bereits in unserem Newsletter vom 08.10.2019 mitgeteilt haben, wurde im Geoportal Hessen http://www.geoportal.hessen.de/ die Übersichtskarte aktiviert und kann direkt unter http://www.geoportal.hessen.de/portal/karten.html?WMC=2272 flurstücksscharf abgerufen werden.

Nach ersten Rückmeldungen sind in der Karte auch Gräben erfasst, die auch nach den Niederschlägen der vergangenen Wochen nicht wasserführend sind. Die Ausweisung der betroffenen Gräben bedarf daher aus Sicht des Bauernverbands einer Überarbeitung.
Zu diesem Zweck ist ein Vergleich der in der Karte eingezeichneten Gewässer mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf Gemarkungsebene erforderlich.
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