Allgemein

Logout

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

Regionalbauernverband
Kurhessen e. V.
Direkt zum Seiteninhalt
Nutzung von ÖVF-Brachen durch Beweidung oder Schnittnutzung für Futterzwecke in Hessen ab 16. Juli 2019 möglich

Vor dem Hintergrund der durch die anhaltende Trockenheit in bestimmten Regionen bedingten Futterknappheit, die auch Folge der extremen Trockenheit des Vorjahres ist, hat das Land Hessen von der gem. § 25 Abs. 2 Direktzahlungen-Durchführungsverordnung bestehenden Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht und eine Freigabe der Futternutzung auf ÖVF-Brachen für alle Landkreise in Hessen ab dem 16. Juli 2019 erteilt.
Die Betriebs- und Haushaltshilfe Hessen GmbH sucht dringend Betriebshelfer zur Erweiterung des Teams.
Wichtige Information für unsere Mitglieder, die die Geschäftsstelle Schwalmstadt-Ziegenhain besuchen:

Mit Wirkung zum 01.01.2018 scheidet unser langjähriger Mitarbeiter und Geschäftsführer Helmut Mattheis aus dem aktiven Dienst aus und geht in den wohl verdienten Ruhestand. Trotzdem möchten wir die Geschäftsstelle in Ziegenhain weiterhin von Montag bis Donnerstag besetzen.
Verpackungsverordnung/Verpackungsgesetz/Registrierungspflicht ab 1. Januar 2019
Ab 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz, das ab 1. Januar 2019 eine Registrierungspflicht für Verpackungen auferlegt und damit den Zwang zum Abschließen eines Vertrages mit einem „Dualen System". Besonders die Direktvermarkter sind von diesem neuen Gesetz betroffen.
Verpflichtende Datenerhebung der Bundesnetzagentur zu EEG-Zahlungen 2017 - Rückmeldefrist 12.10.2018
(HBV) Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt eine Datenerhebung zum Umfang der EEG-Zahlungen im Jahr 2017 durch.
"Die im Frühjahr letzten Jahres gestartete Gemeinschaftsinitiative „Hessens Landwirtschaft blüht für Bienen“ wurde 2018 mit einer hessenweiten Aussaatmenge von ca. 8 t erfolgreich fortgesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Menge des Blühstreifensaatguts somit verachtfacht.

Für eine medienwirksame und verbraucherorientierte Darstellung der Kampagne bitten wir um Registrierung / Meldung der Blühstreifen in dem eigens eingerichteten Online Portal: www.HessenBauernBienen.de
Neben dem Standort können hier Bilder als auch Text zum Standort oder dem Blühstreifen eingestellt werden. Das Portal überzeugt durch seine gute Bedienerfreundlichkeit und die Blühwiesen sind in wenigen Minuten "hochgeladen".
Hessens Landwirtschaft blüht für Bienen
Landwirte und Imker sind Partner

Ein blühender Beitrag für den Artenschutz
Ausnahmegenehmigung für überbreite land-/forstwirtschaftliche Fahrzeuge - Gültigkeitsdauer beachten

Aus gegeben Anlass und mit Blick auf den Start der Erntekampagne 2018 verweisen wir auf die allgemeinen Bedingungen und Auflagen für überbreite land-/forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Mähdrescher, welche auf öffentlichen Straßen betrieben werden müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erfüllen.
Zum Ende des Jahres 2017
senden wir Ihnen diesen Weihnachtsgruß,
um uns bei Ihnen für das uns entgegengebrachte
Vertrauen und das gute Miteinander
im Sinne der Landwirtschaft zu bedanken.
Die Landesvereinigung Milch sucht eine neue Milchkönigin für die Amtszeit 2018 - 2020 und bat uns um die Verbreitung der folgenden Mail:
Zurück zum Seiteninhalt