Beschäftigungszeitraum für Saisonarbeitskräfte verlängert
Klöckner und Heil finden trotz Pandemie einen Kompromiss
In einer Pressemitteilung vom 31. März 2021 gab Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner jüngst bekannt, dass der Beschäftigungszeitraum für Saisonarbeitskräfte von vormals 70 Tagen (3 Monate) auf nun 102 Tage (4 Monate) ausgeweitet wird. So soll die Personalfluktuation auf ein Minimum reduziert, gleichzeitig die Erntesaison in Deutschland aber trotz Pandemie gesichert werden.
Darüber hinaus werden Arbeitgeber nun verpflichtet, für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu sorgen. Bitte beachten Sie hier die neu eingeführte Meldepflicht.
Klöckner und Heil finden trotz Pandemie einen Kompromiss
In einer Pressemitteilung vom 31. März 2021 gab Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner jüngst bekannt, dass der Beschäftigungszeitraum für Saisonarbeitskräfte von vormals 70 Tagen (3 Monate) auf nun 102 Tage (4 Monate) ausgeweitet wird. So soll die Personalfluktuation auf ein Minimum reduziert, gleichzeitig die Erntesaison in Deutschland aber trotz Pandemie gesichert werden.
Darüber hinaus werden Arbeitgeber nun verpflichtet, für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu sorgen. Bitte beachten Sie hier die neu eingeführte Meldepflicht.