Weidetierhalter demonstrieren am Montag in Gießen
Motto: "Wir für unsere Tiere"
Aus Anlass des Treffens der vom hessischen Landwirtschaftsministerium eingesetzten Arbeitsgruppe „Wolf in Hessen“ am Montag, dem 25. Oktober, in der Gießener Kongresshalle sind Weidetierhalter aufgerufen, ihren Sorgen und ihrem Unmut gegen den unzulänglichen Wolfsmanagementplan des Landes Hessen Ausdruck zu verleihen. Im Rahmen eines Demonstrationszuges, der auf dem Messeparkplatz startet und mit einer Kundgebung auf dem Berliner Platz endet, werden Forderungen an die politisch Verantwortlichen artikuliert.
Motto: "Wir für unsere Tiere"
Aus Anlass des Treffens der vom hessischen Landwirtschaftsministerium eingesetzten Arbeitsgruppe „Wolf in Hessen“ am Montag, dem 25. Oktober, in der Gießener Kongresshalle sind Weidetierhalter aufgerufen, ihren Sorgen und ihrem Unmut gegen den unzulänglichen Wolfsmanagementplan des Landes Hessen Ausdruck zu verleihen. Im Rahmen eines Demonstrationszuges, der auf dem Messeparkplatz startet und mit einer Kundgebung auf dem Berliner Platz endet, werden Forderungen an die politisch Verantwortlichen artikuliert.
HBV informiert
In Deutschland wurde erstmalig die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Hausschweinebeständen festgestellt. Es handelt sich jeweils um Bestände in den Landkreisen Spree-Neiße und Märkisch Oderland (Brandenburg). Beide Bestände wurden sofort durch die zuständigen Veterinärämter gesperrt und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. In dem Bio-Betrieb im Landkreis Spree-Neiße wurde das Virus bei einem verendeten Tier im Rahmen des ASP-Monitorings nachgewiesen. Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes werden die 200 Tiere des Bestandes getötet und unschädlich beseitigt. Bei dem Fall im Landkreis Märkisch Oderland handelt es sich um eine Kleinsthaltung mit zwei Tieren.
In der Anlage finden Sie eine aktuelle Pressemitteilung des BMEL. Nach Aussage des BMEL besteht die Regionalisierung und damit auch die Möglichkeit des innergemeinschaftlichen Handels mit Schweinen und Schweinefleisch weiter fort, da die betroffenen Hausschweinebestände in derselben Region liegen.
In Deutschland wurde erstmalig die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Hausschweinebeständen festgestellt. Es handelt sich jeweils um Bestände in den Landkreisen Spree-Neiße und Märkisch Oderland (Brandenburg). Beide Bestände wurden sofort durch die zuständigen Veterinärämter gesperrt und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. In dem Bio-Betrieb im Landkreis Spree-Neiße wurde das Virus bei einem verendeten Tier im Rahmen des ASP-Monitorings nachgewiesen. Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes werden die 200 Tiere des Bestandes getötet und unschädlich beseitigt. Bei dem Fall im Landkreis Märkisch Oderland handelt es sich um eine Kleinsthaltung mit zwei Tieren.
In der Anlage finden Sie eine aktuelle Pressemitteilung des BMEL. Nach Aussage des BMEL besteht die Regionalisierung und damit auch die Möglichkeit des innergemeinschaftlichen Handels mit Schweinen und Schweinefleisch weiter fort, da die betroffenen Hausschweinebestände in derselben Region liegen.
Neue ISN-Kampagne zum Bundestagswahlkampf
Die ISN startet passend zum Bundestagswahlkampf eine neue Kampagne, um auf die bestehenden Hürden hinzuweisen, mit denen Landwirtinnen und Landwirte beim Umbau von Ställen zu kämpfen haben.
Die ISN startet passend zum Bundestagswahlkampf eine neue Kampagne, um auf die bestehenden Hürden hinzuweisen, mit denen Landwirtinnen und Landwirte beim Umbau von Ställen zu kämpfen haben.
Informationen zu den ab dem 21. April 2021 gültigen Verbringungsregelungen nach dem EU-Tiergesundheitsrecht
Mit In-Kraft-Treten der Regelungen im Rahmen des EU-Tiergesundheitsrechts zum 21. April 2021 ergeben sich Änderungen in Bezug auf die Verbringungsregelungen aus dem BTV-Sperrgebiet in BTV-freie Regionen.
Mit In-Kraft-Treten der Regelungen im Rahmen des EU-Tiergesundheitsrechts zum 21. April 2021 ergeben sich Änderungen in Bezug auf die Verbringungsregelungen aus dem BTV-Sperrgebiet in BTV-freie Regionen.
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft getreten
Am 08.02.2021 ist die 7. Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TSchNVO) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Somit tritt sie 1 Tag später, also am 09.02.2021 in Kraft. Damit beginnen auch die Zeiträume der Übergangsfristen. Wie bereits im Jahresrundschreiben im Dezember 2020 berichtet, beinhaltet die Novellierung vor allem Änderungen in der Haltung von Sauen und Kälbern.
Am 08.02.2021 ist die 7. Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TSchNVO) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Somit tritt sie 1 Tag später, also am 09.02.2021 in Kraft. Damit beginnen auch die Zeiträume der Übergangsfristen. Wie bereits im Jahresrundschreiben im Dezember 2020 berichtet, beinhaltet die Novellierung vor allem Änderungen in der Haltung von Sauen und Kälbern.
Informationen aus dem Hessischen Bauernverband e. V. zum Thema ASP in Polen - mit Downloadmöglichkeit eines Flyers zum Thema für Reisende nach/von Polen...
Frist zur Meldung an HIT-Antibiotikadatenbank endet am 14. Juli !
Bitte denken Sie rechtzeitig an die Meldung Ihrer Bestandsdaten und der Verwendung von Antibiotika an die staatliche HI-Tier Datenbank. Bis zum 14. Juli müssen sämtliche Tierbewegungen und Tierbestände der vergangenen sechs Monate, d. h. vom 1. Januar bis 30. Juni 2019, übermittelt werden. Zukäufe, Verkäufe und Verluste sind dabei datumsgenau anzugeben, ebenso wie die in die Ferkelaufzucht eingestallten Ferkel und die Versetzungen in die Mast.
Bitte denken Sie rechtzeitig an die Meldung Ihrer Bestandsdaten und der Verwendung von Antibiotika an die staatliche HI-Tier Datenbank. Bis zum 14. Juli müssen sämtliche Tierbewegungen und Tierbestände der vergangenen sechs Monate, d. h. vom 1. Januar bis 30. Juni 2019, übermittelt werden. Zukäufe, Verkäufe und Verluste sind dabei datumsgenau anzugeben, ebenso wie die in die Ferkelaufzucht eingestallten Ferkel und die Versetzungen in die Mast.
Erlass des Hess. Ministeriums veröffentlicht, Informationsveranstaltungen des Hess. Ministeriums
Wie bereits berichtet hat die Agrarministerkonferenz im September 2018 den "Nationalen Aktionsplan zum Verzicht auf das Schwanzkupieren bei Schweinen" beschlossen. Ziel ist der schrittweise Einstieg in den Kupierverzicht.
Ab Juli 2019 ist dieser Aktionsplan auch in Hessen umzusetzen, wonach ein Tierhalter, wenn er Ferkel kupiert oder kupierte Schweine einstallt, die Unerlässlichkeit des Eingriffs für die vorgesehene Nutzung der Tiere glaubhaft darzulegen und dazu eine Tierhalter-Erklärung auszufüllen hat.
Wie bereits berichtet hat die Agrarministerkonferenz im September 2018 den "Nationalen Aktionsplan zum Verzicht auf das Schwanzkupieren bei Schweinen" beschlossen. Ziel ist der schrittweise Einstieg in den Kupierverzicht.
Ab Juli 2019 ist dieser Aktionsplan auch in Hessen umzusetzen, wonach ein Tierhalter, wenn er Ferkel kupiert oder kupierte Schweine einstallt, die Unerlässlichkeit des Eingriffs für die vorgesehene Nutzung der Tiere glaubhaft darzulegen und dazu eine Tierhalter-Erklärung auszufüllen hat.
Afrikanische Schweinepest kommt näher –
Bestandsmeldungen an die Tierseuchenkasse beachten
Aus gegeben Anlass weisen wir darauf hin, die Bestandsmeldungen bei der Tierseuchenkasse zu überprüfen und ggf. den aktuellen Tierzahlen anzupassen. Andernfalls drohen im Seuchenfall Abzüge oder gar ein Versagen der Leistungen!
Bestandsmeldungen an die Tierseuchenkasse beachten
Aus gegeben Anlass weisen wir darauf hin, die Bestandsmeldungen bei der Tierseuchenkasse zu überprüfen und ggf. den aktuellen Tierzahlen anzupassen. Andernfalls drohen im Seuchenfall Abzüge oder gar ein Versagen der Leistungen!
Die bis 31. Dezember 2015 geltende hundertprozentige Übernahme der Kosten für Tierkennzeichnung (Rind und Schwein) durch die Hessische Tierseuchenkasse entfällt ab dem 1. Januar 2016 aufgrund der Umsetzung der Gruppenfreistellungsverordnung der EU für den Agrarsektor, EU (VO) 702/2014.