Corona-Überbrückungshilfe III
Jetzt auch für landwirtschaftliche Betriebe möglich
Am 10. Februar hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Antragsstellung für die nächste Corona-Überbrückungshilfe freigeschaltet.
Antrags- und förderberechtig sind alle Unternehmen und Soloselbständige, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mind. 30 % im
Vergleich zum entsprechenden Referenzmonat in 2019 nachweisen können. Anträge können für die Monate November 2020 bis Juni 2021 bis
zum 31.08.2021 gestellt werden.
Jetzt auch für landwirtschaftliche Betriebe möglich
Am 10. Februar hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Antragsstellung für die nächste Corona-Überbrückungshilfe freigeschaltet.
Antrags- und förderberechtig sind alle Unternehmen und Soloselbständige, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mind. 30 % im
Vergleich zum entsprechenden Referenzmonat in 2019 nachweisen können. Anträge können für die Monate November 2020 bis Juni 2021 bis
zum 31.08.2021 gestellt werden.