Bis spätestens 30. April müssen alle Antibiotikabehandlungen in der QS-Antibiotika-Datenbank vorliegen (s. HBV-Info Schwein Nr. 16). Schweine haltende Betriebe verlieren andernfalls die Lieferberechtigung für das QS-System, wenn am 1. Mai 2017 kein Therapieindex in der QS-Antibiotika-Datenbank berechnet werden kann. Auch fehlende Stammdaten führen zur Sperre bei QS.