Antibiotika

Logout

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

Regionalbauernverband
Kurhessen e. V.
Direkt zum Seiteninhalt
Bis spätestens 30. April müssen alle Antibiotikabehandlungen in der QS-Antibiotika-Datenbank vorliegen (s. HBV-Info Schwein Nr. 16). Schweine haltende Betriebe verlieren andernfalls die Lieferberechtigung für das QS-System, wenn am 1. Mai 2017 kein Therapieindex in der QS-Antibiotika-Datenbank berechnet werden kann. Auch fehlende Stammdaten führen zur Sperre bei QS.
Zurück zum Seiteninhalt