Düngemittel

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

Regionalbauernverband
Kurhessen e. V.
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Nicht vergessen(!)
Wirtschaftsdüngeraufnahmen außerhalb von Hessen dem RP Kassel bis zum 31. März melden

Betriebe, die Wirtschaftsdünger aus anderen Bundesländern/Staaten im Jahr 2020 aufgenommen haben, müssen eine entsprechende Meldung bis zum 31. März beim RP Kassel machen. Diese Meldung ist sowohl per E-Mail, Fax oder per Post möglich.
Handhabung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe

Seit 2014 ist die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, etwa auch in Düngemitteln, EU-rechtlich geregelt. Nach den Terroranschlägen von Paris (2015) und Brüssel (2016) wurden die Regelungen überarbeitet. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Februar 2021. Die Landwirtschaft ist von den Rechtsänderungen direkt betroffen.
Aktuelle Informationen aus der Betreuungsgesellschaft
für landwirtschaftliches Bauwesen mbH (BGL)

Das Land Hessen hat die Möglichkeit eröffnet, durch die Bereitstellung von zusätzlichen Landesmitteln für die Errichtung von Güllebehältern sowie Festmistlagerstätten und Fahrsiloanlagen eine isolierte Förderung (20 %) zu gewähren.
Weiterhin wird aus diesem Fördertopf eine Förderung von emissionsarmer Gülleausbringtechnik (20 %) sowie emissionsarmer Pflanzenschutzmittelausbringtechnik (20 %) gefördert, wenn sie zu einer deutlichen Minderung von Emissionen oder Umweltbelastungen beitragen.
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