BGL informiert zur 75 %-Förderung
Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (EFP) Hessen
-Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)-
Für nichtproduktive Investitionen nach Nummer 2.1 in Verbindung mit Anlage 5, Teil B Nr. 1.1 und Nr. 3.1 (Emissionsminderungsmaßnahmen), kann ein Zuschuss von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für diese Teilinvestitionen gewährt werden:
Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (EFP) Hessen
-Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)-
Für nichtproduktive Investitionen nach Nummer 2.1 in Verbindung mit Anlage 5, Teil B Nr. 1.1 und Nr. 3.1 (Emissionsminderungsmaßnahmen), kann ein Zuschuss von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für diese Teilinvestitionen gewährt werden:
Einzelbetriebliches Förderprogramm Landwirtschaft
Änderung und Neuinkraftsetzung ab 22. Oktober 2021
Seit 01. August 2021 wirkt sich die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf die Verfahren des Einzelbetrieblichen Förderprogramms Landwirtschaft (EFP) aus. Dementsprechend wurde die Richtlinie des EFP zum 22. Oktober angepasst.
§ 26 Absatz 1 TierSchNutztV regelt: „Wer Schweine hält, hat sicherzustellen, dass jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterial hat, dass das Schwein untersuchen und bewegen kann und vom Schwein veränderbar ist und damit dem Erkundungsverhalten dient (...)“.
Änderung und Neuinkraftsetzung ab 22. Oktober 2021
Seit 01. August 2021 wirkt sich die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf die Verfahren des Einzelbetrieblichen Förderprogramms Landwirtschaft (EFP) aus. Dementsprechend wurde die Richtlinie des EFP zum 22. Oktober angepasst.
§ 26 Absatz 1 TierSchNutztV regelt: „Wer Schweine hält, hat sicherzustellen, dass jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterial hat, dass das Schwein untersuchen und bewegen kann und vom Schwein veränderbar ist und damit dem Erkundungsverhalten dient (...)“.