Aufruf zur Sozialwahl 2017: Nur wer wählt kann mitbestimmen!
Seit Ende April werden die Wahlunterlagen zur diesjährigen Sozialwahl an die Wahlberechtigten in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) verschickt. Bei der Sozialwahl wird über die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) entschieden.
Seit Ende April werden die Wahlunterlagen zur diesjährigen Sozialwahl an die Wahlberechtigten in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) verschickt. Bei der Sozialwahl wird über die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) entschieden.