Die bis 31. Dezember 2015 geltende hundertprozentige Übernahme der Kosten für Tierkennzeichnung (Rind und Schwein) durch die Hessische Tierseuchenkasse entfällt ab dem 1. Januar 2016 aufgrund der Umsetzung der Gruppenfreistellungsverordnung der EU für den Agrarsektor, EU (VO) 702/2014.