Einladung zum Kreiserntedankfest im Verbandsgebiet Ziegenhain
Der Bezirkslandfrauenverein Ziegenhain, die Landseniorenvereinigung Ziegenhain, die Landjugend Schwalm und wir, der Regionalbauernverband Kurhessen e. V. laden Sie herzlich ein zum traditionellen Kreiserntedankfest im Verbandsgebiet Ziegenhain.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie an unserem gemeinsamen Kreiserntedankfest teilnehmen. Gerne dürfen Sie diese Einladung an interessierte Personen weitergeben.
Der Bezirkslandfrauenverein Ziegenhain, die Landseniorenvereinigung Ziegenhain, die Landjugend Schwalm und wir, der Regionalbauernverband Kurhessen e. V. laden Sie herzlich ein zum traditionellen Kreiserntedankfest im Verbandsgebiet Ziegenhain.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie an unserem gemeinsamen Kreiserntedankfest teilnehmen. Gerne dürfen Sie diese Einladung an interessierte Personen weitergeben.
Bauerndemonstration anlässlich der Agrarministerkonferenz
am 26. September 2019 in Mainz
Vom 25. bis 27. September 2019 findet in Mainz eine Agrarministerkonferenz statt. Angesichts der gravierenden Folgen des vom Bundeskabinett verabschiedeten "Gesetzespakets für mehr Tier- und Umweltschutz in der Landwirtschaft" wird am kommenden Donnerstag, 26. September 2019 von 11:00 bis 13:00 Uhr in Mainz-Finthen vor dem Tagungsort der Agrarministerkonferenz,
dem Atrium Hotel, Flugplatzstraße 44, 55126 Mainz
eine Bauerndemonstration stattfinden.
am 26. September 2019 in Mainz
Vom 25. bis 27. September 2019 findet in Mainz eine Agrarministerkonferenz statt. Angesichts der gravierenden Folgen des vom Bundeskabinett verabschiedeten "Gesetzespakets für mehr Tier- und Umweltschutz in der Landwirtschaft" wird am kommenden Donnerstag, 26. September 2019 von 11:00 bis 13:00 Uhr in Mainz-Finthen vor dem Tagungsort der Agrarministerkonferenz,
dem Atrium Hotel, Flugplatzstraße 44, 55126 Mainz
eine Bauerndemonstration stattfinden.
Die Landsenioren Hofgeismar planen am Donnerstag, 10. Oktober 2019 einen Besuch im Tierpark Sababurg und laden alle Interessierten herzlich dazu ein
Die Hessische Landjugend hat in den nächsten Wochen und Monaten wieder interessante Veranstaltungen geplant.
Nutzung von ÖVF-Brachen durch Beweidung oder Schnittnutzung für Futterzwecke in Hessen ab 16. Juli 2019 möglich
Vor dem Hintergrund der durch die anhaltende Trockenheit in bestimmten Regionen bedingten Futterknappheit, die auch Folge der extremen Trockenheit des Vorjahres ist, hat das Land Hessen von der gem. § 25 Abs. 2 Direktzahlungen-Durchführungsverordnung bestehenden Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht und eine Freigabe der Futternutzung auf ÖVF-Brachen für alle Landkreise in Hessen ab dem 16. Juli 2019 erteilt.
Vor dem Hintergrund der durch die anhaltende Trockenheit in bestimmten Regionen bedingten Futterknappheit, die auch Folge der extremen Trockenheit des Vorjahres ist, hat das Land Hessen von der gem. § 25 Abs. 2 Direktzahlungen-Durchführungsverordnung bestehenden Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht und eine Freigabe der Futternutzung auf ÖVF-Brachen für alle Landkreise in Hessen ab dem 16. Juli 2019 erteilt.
Landhof Heyner feiert 20jähriges Jubiläum und lädt herzlich dazu ein.
Planlos werden in Hessen allerbeste Ackerböden für Logistikzentren, Gewerbegebiete oder Einkaufszentren zubetoniert. Die Klimakrise und der Verlust der biologischen Vielfalt machen deutlich, wie unverantwortlich dies ist. An vielen Orten beginnen sich immer mehr Menschen gegen die Versiegelung von guten Ackerböden zu wehren. Zur Unterstützung möchten wir Sie auf die Petition Beste Böden brauchen Schutz! aufmerksam machen.
Frist zur Meldung an HIT-Antibiotikadatenbank endet am 14. Juli !
Bitte denken Sie rechtzeitig an die Meldung Ihrer Bestandsdaten und der Verwendung von Antibiotika an die staatliche HI-Tier Datenbank. Bis zum 14. Juli müssen sämtliche Tierbewegungen und Tierbestände der vergangenen sechs Monate, d. h. vom 1. Januar bis 30. Juni 2019, übermittelt werden. Zukäufe, Verkäufe und Verluste sind dabei datumsgenau anzugeben, ebenso wie die in die Ferkelaufzucht eingestallten Ferkel und die Versetzungen in die Mast.
Bitte denken Sie rechtzeitig an die Meldung Ihrer Bestandsdaten und der Verwendung von Antibiotika an die staatliche HI-Tier Datenbank. Bis zum 14. Juli müssen sämtliche Tierbewegungen und Tierbestände der vergangenen sechs Monate, d. h. vom 1. Januar bis 30. Juni 2019, übermittelt werden. Zukäufe, Verkäufe und Verluste sind dabei datumsgenau anzugeben, ebenso wie die in die Ferkelaufzucht eingestallten Ferkel und die Versetzungen in die Mast.
Erntearbeiten 2019: Ausnahmegenehmigung für überbreite Mähdrescher
Ausnahmegenehmigungen, die ab 2017 erteilt werden, erfordern Begleitfahrzeug
Vor dem Hintergrund der beginnenden Erntekampagne verweisen wir auf folgenden Sachverhalt: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Mähdrescher mit einer Breite von mehr als 3 Metern, die auf öffentlichen Straßen fahren, benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung).
Ausnahmegenehmigungen, die ab 2017 erteilt werden, erfordern Begleitfahrzeug
Vor dem Hintergrund der beginnenden Erntekampagne verweisen wir auf folgenden Sachverhalt: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Mähdrescher mit einer Breite von mehr als 3 Metern, die auf öffentlichen Straßen fahren, benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung).
Erlass des Hess. Ministeriums veröffentlicht, Informationsveranstaltungen des Hess. Ministeriums
Wie bereits berichtet hat die Agrarministerkonferenz im September 2018 den "Nationalen Aktionsplan zum Verzicht auf das Schwanzkupieren bei Schweinen" beschlossen. Ziel ist der schrittweise Einstieg in den Kupierverzicht.
Ab Juli 2019 ist dieser Aktionsplan auch in Hessen umzusetzen, wonach ein Tierhalter, wenn er Ferkel kupiert oder kupierte Schweine einstallt, die Unerlässlichkeit des Eingriffs für die vorgesehene Nutzung der Tiere glaubhaft darzulegen und dazu eine Tierhalter-Erklärung auszufüllen hat.
Wie bereits berichtet hat die Agrarministerkonferenz im September 2018 den "Nationalen Aktionsplan zum Verzicht auf das Schwanzkupieren bei Schweinen" beschlossen. Ziel ist der schrittweise Einstieg in den Kupierverzicht.
Ab Juli 2019 ist dieser Aktionsplan auch in Hessen umzusetzen, wonach ein Tierhalter, wenn er Ferkel kupiert oder kupierte Schweine einstallt, die Unerlässlichkeit des Eingriffs für die vorgesehene Nutzung der Tiere glaubhaft darzulegen und dazu eine Tierhalter-Erklärung auszufüllen hat.