
120 landwirtschaftliche Berufs- und Technikerschüler aus den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Kassel und Schwalm-Eder trafen sich am 14. Februar zum gemeinsamen Berufswettbewerb in Fritzlar.
Unter dem Motto „Mit Herz und Hand – smart fürs Land“ lud die Deutsche Landjugend zum diesjährigen, bundesweiten Berufswettbewerb. Beim Kreisentscheid in Fritzlar am vergangenen Dienstag verglichen 120 junge Landwirtschaftsschüler der Reichspräsident Friedrich-Ebert-Schule sowie der zweijährigen Fachschule für Agrarwirtschaft Fritzlar ihr Können.
Unter dem Motto „Mit Herz und Hand – smart fürs Land“ lud die Deutsche Landjugend zum diesjährigen, bundesweiten Berufswettbewerb. Beim Kreisentscheid in Fritzlar am vergangenen Dienstag verglichen 120 junge Landwirtschaftsschüler der Reichspräsident Friedrich-Ebert-Schule sowie der zweijährigen Fachschule für Agrarwirtschaft Fritzlar ihr Können.

Umbruch von ÖVF-Zwischenfrüchten in 2023
Nach einem Erlass des HMUKLV können bereits seit 2017 Anträge auf vorzeitige Einarbeitung des Aufwuchses von ÖVF-Zwischenfrüchten (vor dem 16. Februar) gestellt werden.
Vorzeitige Umbrüche dürfen wichtigen Belangen des Naturschutzes oder des Umweltschutzes dabei nicht entgegenstehen und kamen bisher in Hessen ausschließlich für klimatisch begünstigte Regionen in Betracht. In diesen gibt es nach dem 15. Februar üblicherweise keine Frostperioden, die bei überfrorenem Boden eine Bearbeitung mit geringen Strukturschäden ermöglichen. Bei den Genehmigungen handelt es sich um Einzelfallgenehmigungen und eine vorzeitige Einarbeitung ist frühestens ab dem 15.01.2023 zulässig.
Nach einem Erlass des HMUKLV können bereits seit 2017 Anträge auf vorzeitige Einarbeitung des Aufwuchses von ÖVF-Zwischenfrüchten (vor dem 16. Februar) gestellt werden.
Vorzeitige Umbrüche dürfen wichtigen Belangen des Naturschutzes oder des Umweltschutzes dabei nicht entgegenstehen und kamen bisher in Hessen ausschließlich für klimatisch begünstigte Regionen in Betracht. In diesen gibt es nach dem 15. Februar üblicherweise keine Frostperioden, die bei überfrorenem Boden eine Bearbeitung mit geringen Strukturschäden ermöglichen. Bei den Genehmigungen handelt es sich um Einzelfallgenehmigungen und eine vorzeitige Einarbeitung ist frühestens ab dem 15.01.2023 zulässig.

Landwirtschaftliche Rentenbank:
NÄCHSTES INTERESSENBEKUNDUNGSVERFAHREN FINDET IM JANUAR STATT
In der Zeit vom 16. bis 26. Januar findet das nächste Interessenbekundungsverfahren für das "Investitions- und Zukunftsprogramm in der Landwirtschaft" statt. Eine Teilnahme ist verpflichtend sollten Sie an einer Förderung aus dem Programm interessiert sein.
Zur Teilnahme ist eine Registrierung im Förderportal nötig. Die Registrierung ist jederzeit möglich.
NÄCHSTES INTERESSENBEKUNDUNGSVERFAHREN FINDET IM JANUAR STATT
In der Zeit vom 16. bis 26. Januar findet das nächste Interessenbekundungsverfahren für das "Investitions- und Zukunftsprogramm in der Landwirtschaft" statt. Eine Teilnahme ist verpflichtend sollten Sie an einer Förderung aus dem Programm interessiert sein.
Zur Teilnahme ist eine Registrierung im Förderportal nötig. Die Registrierung ist jederzeit möglich.

Neues Zuhause für Schleiereulen gesucht
RBV sucht Scheunen für neues Projekt
Gemeinsam mit dem Fachbereich 83 des Schwalm-Eder-Kreises und der Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) sucht der RBV Kurhessen Landwirtinnen und Landwirte, die sich an einem Schleiereulen-Projekt beteiligen möchten.
Gesucht werden alte Scheunen an für Schleiereulen geeigneten Standorten zunächst im Schwalm-Eder-Kreis. Im Rahmen des Projektes sollen Nistkästen gebaut und an adäquaten Standorten platziert werden. Finanziert wird die Aktion über Spenden und einen kleinen Kostenbeitrag für die Montage der Kästen.
RBV sucht Scheunen für neues Projekt
Gemeinsam mit dem Fachbereich 83 des Schwalm-Eder-Kreises und der Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) sucht der RBV Kurhessen Landwirtinnen und Landwirte, die sich an einem Schleiereulen-Projekt beteiligen möchten.
Gesucht werden alte Scheunen an für Schleiereulen geeigneten Standorten zunächst im Schwalm-Eder-Kreis. Im Rahmen des Projektes sollen Nistkästen gebaut und an adäquaten Standorten platziert werden. Finanziert wird die Aktion über Spenden und einen kleinen Kostenbeitrag für die Montage der Kästen.

Vorstellung des Maßnahmenplans für das Vogelschutzgebiet
„Schwalmniederungen bei Schwalmstadt“
Information zu geplanten Maßnahmen durch die Untere Naturschutzbehörde
Am 11. Oktober 2022 hat das Regierungspräsidium Kassel gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) die zuständigen Ortslandwirte zu einem „Runden Tisch“ eingeladen, um den geplanten Maßnahmenkatalog für den Erhalt des Vogeschutzgebietes Schwalmniederungen bei Schwalmstadt vorzustellen.
„Schwalmniederungen bei Schwalmstadt“
Information zu geplanten Maßnahmen durch die Untere Naturschutzbehörde
Am 11. Oktober 2022 hat das Regierungspräsidium Kassel gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) die zuständigen Ortslandwirte zu einem „Runden Tisch“ eingeladen, um den geplanten Maßnahmenkatalog für den Erhalt des Vogeschutzgebietes Schwalmniederungen bei Schwalmstadt vorzustellen.

Veranstaltungshinweis: Hofnaheschlachtung im Schwalm-Eder-Kreis
Ökomodellregion, Veterinäramt und Regierungspräsidium stellen Projekt vor
Die Ökomodellregion Schwalm-Eder organisiert in Absprache mit dem Veterinäramt Homberg und dem Regierungspräsidium Kassel eine Veranstaltung zum Thema „Hofnahe Schlachtung“ am 17. November im Kulturraum im Bahnhof Wabern ab 19:00 Uhr.
Ökomodellregion, Veterinäramt und Regierungspräsidium stellen Projekt vor
Die Ökomodellregion Schwalm-Eder organisiert in Absprache mit dem Veterinäramt Homberg und dem Regierungspräsidium Kassel eine Veranstaltung zum Thema „Hofnahe Schlachtung“ am 17. November im Kulturraum im Bahnhof Wabern ab 19:00 Uhr.

Berechtigung zur Antragsstellung einer Kleinbeihilfe
Antragsstellung bis 31. Oktober 2022
Die SVLFG hat Betrieben, die mindestens eine der unten stehenden Kategorien erfüllen, im September eine "Anpassungshilfe" gemäß Verordnung AgrarErzAnpBeih vom 27.07.2022 ausgezahlt. Landwirtschaftliche Betriebe, die zwar die Antragsvoraussetzungen erfüllen, jedoch erst nach dem 15.05.2021 neugegründet wurden oder sich umstrukturiert und in 2021 keinen Gemeinsamen Antrag gestellt haben, sind hierbei unberücksichtigt geblieben. Diese Betriebe können ersatzweise noch bis zum 31. Oktober einen Antrag auf Kleinbehilfe stellen (Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfe zur Unterstützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der
wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine vom 07.09.2022).
Sollten den neugegründeten oder umstrukturierten Betrieben durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie durch die SVLFG keine Unterlagen mit einer Zugangs-PIN zugegangen sein, wenden Sie sich bitte per Mail an die BLE unter kleinbeihilfe-agrar@ble.de oder telefonisch unter 0228/6845-2155.
Antragsberechti gt sind Betriebe aus mindestens einer der folgenden Kategorien:
Antragsstellung bis 31. Oktober 2022
Die SVLFG hat Betrieben, die mindestens eine der unten stehenden Kategorien erfüllen, im September eine "Anpassungshilfe" gemäß Verordnung AgrarErzAnpBeih vom 27.07.2022 ausgezahlt. Landwirtschaftliche Betriebe, die zwar die Antragsvoraussetzungen erfüllen, jedoch erst nach dem 15.05.2021 neugegründet wurden oder sich umstrukturiert und in 2021 keinen Gemeinsamen Antrag gestellt haben, sind hierbei unberücksichtigt geblieben. Diese Betriebe können ersatzweise noch bis zum 31. Oktober einen Antrag auf Kleinbehilfe stellen (Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfe zur Unterstützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der
wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine vom 07.09.2022).
Sollten den neugegründeten oder umstrukturierten Betrieben durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie durch die SVLFG keine Unterlagen mit einer Zugangs-PIN zugegangen sein, wenden Sie sich bitte per Mail an die BLE unter kleinbeihilfe-agrar@ble.de oder telefonisch unter 0228/6845-2155.
Antragsberechti gt sind Betriebe aus mindestens einer der folgenden Kategorien:

Abgabe auf Ende Januar 2023 verschoben
Am gestrigen Donnerstag haben Bund und Länder die Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung beschlossen. Die Frist wird bundesweit auf Ende Januar 2023 verlängert. Damit sollen Bürger, Wirtschaft und Steuerberater maßgeblich entlastet werden. Laut dpa haben bisher gerade mal ein Drittel aller Abgabepflichti gen ihre Online-Erklärung eingereicht.
Am gestrigen Donnerstag haben Bund und Länder die Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung beschlossen. Die Frist wird bundesweit auf Ende Januar 2023 verlängert. Damit sollen Bürger, Wirtschaft und Steuerberater maßgeblich entlastet werden. Laut dpa haben bisher gerade mal ein Drittel aller Abgabepflichti gen ihre Online-Erklärung eingereicht.

HALM 2-Anträge bis Dienstag, 4. Oktober 2022!
Anträge für Verpflichtung ab 01.01.2023
Wir möchten Sie heute noch einmal an die Antragsstellung für die Hessischen Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM 2) erinnern. Bis Dienstag, 4. Oktober, 23:59 Uhr, können die Anträge über das Agrarportal Hessen abgegeben werden. Alle bestehenden HALM-Verpflichtungen enden am 31. Dezember diesen Jahres!
Anträge für Verpflichtung ab 01.01.2023
Wir möchten Sie heute noch einmal an die Antragsstellung für die Hessischen Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM 2) erinnern. Bis Dienstag, 4. Oktober, 23:59 Uhr, können die Anträge über das Agrarportal Hessen abgegeben werden. Alle bestehenden HALM-Verpflichtungen enden am 31. Dezember diesen Jahres!

Aufruf zur Öffentlichen Konsultation
Die Europäische Kommission ruft zu einer Öffentlichen Konsultation auf. Grund ist die Änderung des EU-Pflanzenschutzrechtes im Sinne der "Farm-to-Fork-Strategie". Ziel ist die Reduktion des Pflanzenschutzeinsatzes um 50 % bis 2023. Dies soll mit einem gänzlichen Verbot in diversen Schutzgebieten erreicht werden.
Die Europäische Kommission ruft zu einer Öffentlichen Konsultation auf. Grund ist die Änderung des EU-Pflanzenschutzrechtes im Sinne der "Farm-to-Fork-Strategie". Ziel ist die Reduktion des Pflanzenschutzeinsatzes um 50 % bis 2023. Dies soll mit einem gänzlichen Verbot in diversen Schutzgebieten erreicht werden.