Agrardieselsteuerentlastung *** Vereinfachungen angekündigt ***
Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben der Europäischen Kommission müssen Landwirte im Rahmen des Agrardieselsteuerantragsverfahrens seit Beginn dieses Jahres zusätzliche Formulare ausfüllen. „Der damit verbundene bürokratische Aufwand ist unverhältnismäßig und nicht vertretbar. Trotz eines Merkblattes und entsprechenden Hinweisen ist das Ausfüllen dieser Vorlage sehr kompliziert“.
Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben der Europäischen Kommission müssen Landwirte im Rahmen des Agrardieselsteuerantragsverfahrens seit Beginn dieses Jahres zusätzliche Formulare ausfüllen. „Der damit verbundene bürokratische Aufwand ist unverhältnismäßig und nicht vertretbar. Trotz eines Merkblattes und entsprechenden Hinweisen ist das Ausfüllen dieser Vorlage sehr kompliziert“.
Herzliche Einladung zum
Forum Landwirtschaft Schwalm-Eder 2017
Dienstag, 31.01.2017
Oase - Haus an der Eder, Waberner Str. 7, 34560 Fritzlar
Forum Landwirtschaft Schwalm-Eder 2017
Dienstag, 31.01.2017
Oase - Haus an der Eder, Waberner Str. 7, 34560 Fritzlar
Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Den Agrardieselantrag 2016 erhalten Sie über unsere Geschäftsstelle oder über die Internetseite des Hauptzollamtes zum Download. Sie können den Antrag direkt online ausfüllen und an das Zollamt senden, oder ihn ausdrucken und per Post einsenden.
Den Agrardieselantrag 2016 erhalten Sie über unsere Geschäftsstelle oder über die Internetseite des Hauptzollamtes zum Download. Sie können den Antrag direkt online ausfüllen und an das Zollamt senden, oder ihn ausdrucken und per Post einsenden.
Eröffnung der Landwirtschaftlichen Woche im Zeichen des Kastenstandurteils
(HBV) Die gestrige Eröffnungsveranstaltung der Landwirtschaftlichen Woche Nordhessen in Baunatal stand ganz im Zeichen von Protesten hessischer Sauenhalter, die Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz auf Plakaten und Transparenten verdeutlichten, dass der Erlass des Ministeriums zum sogenannten Kastenstandurteil des OVG Magdeburg völlig unzureichend ist und den Betrieben keine ausreichende Rechtssicherheit bietet. Als betroffener Sauenhalter überreichte Norbert Klapp stellvertretend für seine Berufskollegen der Ministerin ein Positionspapier, worin angemessene Übergangsfristen für notwendige bauliche Änderungen, klare rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Kastenstände im Deckzentrum angelehnt an das „dänische Modell“ sowie bundesweit, besser europaweit, einheitliche Regelungen gefordert werden.
(HBV) Die gestrige Eröffnungsveranstaltung der Landwirtschaftlichen Woche Nordhessen in Baunatal stand ganz im Zeichen von Protesten hessischer Sauenhalter, die Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz auf Plakaten und Transparenten verdeutlichten, dass der Erlass des Ministeriums zum sogenannten Kastenstandurteil des OVG Magdeburg völlig unzureichend ist und den Betrieben keine ausreichende Rechtssicherheit bietet. Als betroffener Sauenhalter überreichte Norbert Klapp stellvertretend für seine Berufskollegen der Ministerin ein Positionspapier, worin angemessene Übergangsfristen für notwendige bauliche Änderungen, klare rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Kastenstände im Deckzentrum angelehnt an das „dänische Modell“ sowie bundesweit, besser europaweit, einheitliche Regelungen gefordert werden.
Der Regionalbauernverband Kurhessen, Geschäftsstelle Hofgeismar, hat für das Jahr 2017 mit Hecker-Reisen, Liebenau, wieder interessante Veranstaltungen und Studienreisen geplant. Veranstalter ist bei jeder Fahrt die Firma Hecker-Reisen, Liebenau.
Landwirtschaftliche Woche Nordhessen vom 9. bis 11. Januar 2017 in Baunatal
Vom 9. bis 11. Januar 2017 findet die 69. Landwirtschaftliche Woche Nordhessen in der Stadthalle in Baunatal statt.
Vom 9. bis 11. Januar 2017 findet die 69. Landwirtschaftliche Woche Nordhessen in der Stadthalle in Baunatal statt.
Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr und wünschen Ihnen und Ihren Familie schöne Weihnachten sowie ein glückliches, gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
In Vorbereitung der Antragsphase "GA 2017" weisen wir darauf hin, dass eine Erweiterung der "GA-CD-Daten" um weitere Gemarkungskulissen beim Versand der CD-Daten nur dann berücksichtigt werden kann, wenn dem zuständigen Fachbereich Landwirtschaft die Erweiterung bis zum 06.01.2017 schriftlich angezeigt wird. Im Genaueren ergeben sich folgende Varianten:
Auszahlungsantragfrist endet am 14.02.2017
Diejenigen Milchviehbetriebe, welche an der 1. Antragsphase (Antragsfrist 21. Sep. 2016) im Rahmen der Milchverringerungsbeihilfe teilgenommen haben, erhalten in der hiesigen Woche (KW 51) von der WI-Bank einen dementsprechenden Auszahlungsantrag durch den die tatsächliche Mengenreduzierung schließlich nachgewiesen wird.
Die Anträge können ab dem 02.01.2017 eingereicht werden und müssen spätestens bis zum 14.02.2017 (Ausschlussfrist) gegenüber den zuständigen Stellen bei den jeweiligen Kreisverwaltungen vorliegen. Als Nachweis sind die Kopien der Milchgeldabrechnungen der Monate Okt. bis Dez. 2016 oder andere Bestätigungen des jeweiligen Erstaufkäufers der Rohmilch beizulegen.
Diejenigen Milchviehbetriebe, welche an der 1. Antragsphase (Antragsfrist 21. Sep. 2016) im Rahmen der Milchverringerungsbeihilfe teilgenommen haben, erhalten in der hiesigen Woche (KW 51) von der WI-Bank einen dementsprechenden Auszahlungsantrag durch den die tatsächliche Mengenreduzierung schließlich nachgewiesen wird.
Die Anträge können ab dem 02.01.2017 eingereicht werden und müssen spätestens bis zum 14.02.2017 (Ausschlussfrist) gegenüber den zuständigen Stellen bei den jeweiligen Kreisverwaltungen vorliegen. Als Nachweis sind die Kopien der Milchgeldabrechnungen der Monate Okt. bis Dez. 2016 oder andere Bestätigungen des jeweiligen Erstaufkäufers der Rohmilch beizulegen.
Vorbehaltlich des Beschlusses des Bundesrates vom 16.12.2016 können Milcherzeuger, die im Beibehaltungszeitraum (1. Februar bis 30. April 2017) an Erstankäufer, d.h. eine Molkerei, Erzeugerorganisation oder Rohmilchhändler, gelieferte Kuhmilchmenge im Vergleich zum Bezugszeitraum (1. Februar bis 30. April 2016) angelieferte Menge nicht steigern, eine Beihilfe erhalten. Die Beihilfe beträgt mindestens 0,36 Cent (beziehungsweise 0,0036 Euro) pro Kilogramm angelieferte Milch bezogen auf die Gesamtanlieferungsmenge im Zeitraum 01. Dezember 2015 bis 30. November 2016 (= beihilfefähige Menge).
Mit dem Antrag auf Zulassung zum Beibehaltungsverfahren haben die Milcherzeuger die Möglichkeit, einen Vorschuss in Höhe von 0,18 Cent (beziehungsweise 0,0018 Euro) pro Kilogramm der beihilfefähigen Menge zu beantragen. Der Vorschuss wird mit der abschließenden Auszahlung der Beihilfe verrechnet.
Mit dem Antrag auf Zulassung zum Beibehaltungsverfahren haben die Milcherzeuger die Möglichkeit, einen Vorschuss in Höhe von 0,18 Cent (beziehungsweise 0,0018 Euro) pro Kilogramm der beihilfefähigen Menge zu beantragen. Der Vorschuss wird mit der abschließenden Auszahlung der Beihilfe verrechnet.