„Bauernhof im Klassenzimmer - landwirtschaftliche
Themen in die Schule bringen“
Der Landfrauenverband Hessen e.V. bietet am 27.09.2016 in Fritzlar und am 13.10.2016 in Friedberg zwei jeweils eintägige Fortbildungen für LandwirtInnen und Agrar-Bürofachfrauen an zum Thema „Bauernhof im Klassenzimmer“.
Themen in die Schule bringen“
Der Landfrauenverband Hessen e.V. bietet am 27.09.2016 in Fritzlar und am 13.10.2016 in Friedberg zwei jeweils eintägige Fortbildungen für LandwirtInnen und Agrar-Bürofachfrauen an zum Thema „Bauernhof im Klassenzimmer“.
25 Jahre Dreschgemeinschaft Nausis feiert am 25. September ab 11 Uhr ein Dreschfest mit Bierverkostung und einer Ausstellung zum Thema Bierbrauen. Abgerundet wird die Veranstaltung durch ein Oldtimertreffen Alte Technik in Aktion
EU-Hilfspaket für Milchviehhalter
Erste Antragsfrist ist der 21. Sep. 2016
Zu dem EU-Hilfspaket für die Landwirtschaft, in dem EU-weit 150 Mio. Euro zur Verringerung der Milchmenge vorgesehen sind, liegen nun die finalen Entwürfe der Auszahlungsmodalitäten vor. Bis zur Veröffentlichung und Inkrafttreten der Rechtstexte am 11. Sep. sind Änderungen unwahrscheinlich, aber nicht gänzlich auszuschließen.
Erste Antragsfrist ist der 21. Sep. 2016
Zu dem EU-Hilfspaket für die Landwirtschaft, in dem EU-weit 150 Mio. Euro zur Verringerung der Milchmenge vorgesehen sind, liegen nun die finalen Entwürfe der Auszahlungsmodalitäten vor. Bis zur Veröffentlichung und Inkrafttreten der Rechtstexte am 11. Sep. sind Änderungen unwahrscheinlich, aber nicht gänzlich auszuschließen.
Zoll ändert Erstattungspraxis – Online-Anträge werden vorgezogen
Abgabefrist für das Antragsjahr 2015: 30. September 2016
Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, kurz Agrardieselantrag für das Verbrauchsjahr 2015 muss bis zum 30. September 2016 beim Zollamt eingegangen sein.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass zukünftig Online-Anträge in der Bearbeitung vorgezogen werden, um das Erstattungsverfahren insgesamt zu beschleunigen. Im Umkehrschluss bedeutet dies nach Auskunft einiger Hauptzollämter eine nachrangige Bearbeitung von in Papierform eingereichten Anträgen.
Wir empfehlen Ihnen daher, die Möglichkeit der Online-Antragstellung zu nutzen, um so schneller in den Genuss der Auszahlung zu kommen.
Abgabefrist für das Antragsjahr 2015: 30. September 2016
Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, kurz Agrardieselantrag für das Verbrauchsjahr 2015 muss bis zum 30. September 2016 beim Zollamt eingegangen sein.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass zukünftig Online-Anträge in der Bearbeitung vorgezogen werden, um das Erstattungsverfahren insgesamt zu beschleunigen. Im Umkehrschluss bedeutet dies nach Auskunft einiger Hauptzollämter eine nachrangige Bearbeitung von in Papierform eingereichten Anträgen.
Wir empfehlen Ihnen daher, die Möglichkeit der Online-Antragstellung zu nutzen, um so schneller in den Genuss der Auszahlung zu kommen.
DBV: Veredlungstag am 19. September 2016 in Nordrhein-Westfalen
Verlässliche Strategien für die deutsche Schweinehaltung
Der diesjährige Veredlungstag des Deutschen Bauernverbandes (DBV) mit dem Thema „Tierhaltung verändern – Wo sind die verlässlichen Strategien?“ findet am 19. September 2016 in der Steverhalle in Senden in Nordrhein-Westfalen statt.
Verlässliche Strategien für die deutsche Schweinehaltung
Der diesjährige Veredlungstag des Deutschen Bauernverbandes (DBV) mit dem Thema „Tierhaltung verändern – Wo sind die verlässlichen Strategien?“ findet am 19. September 2016 in der Steverhalle in Senden in Nordrhein-Westfalen statt.
Für Mitglieder im Bauernverband wurden von der Firma Kärcher wieder interessante Angebote mit exklusiven Konditionen ausgearbeitet.
Sie können diverse Hochdruckreiniger und Nass-/Trockensauger sowie verschiedenes Zubehör zu vergünstigten Preisen beziehen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns per Mail... , wir senden Ihnen gern den aktuellen Angebotsflyer.
Sie können diverse Hochdruckreiniger und Nass-/Trockensauger sowie verschiedenes Zubehör zu vergünstigten Preisen beziehen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns per Mail... , wir senden Ihnen gern den aktuellen Angebotsflyer.
Zwischenfruchtanbau (ÖVF) seit dem 16.07 möglich
Achtung: Änderungen der Feldschläge rechtzeitig der Behörde anzeigen
Die Aussaat von Zwischenfrüchten, die im Rahmen des GA 2016 als ÖVF erklärt wurden, ist in dem Zeitfenster vom 16.07. bis 01.10.2016 vorzunehmen. Nach Ernte der Vorkultur dürfen hierzu weder chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, mineralische Stickstoffdüngemittel noch Klärschlamm eingesetzt werden. Die Ausbringung von organischen Wirtschaftsdüngern ist hingegen zulässig. Als Saatgut ist eine Kulturartenmischung mit mindestens zwei Arten zu verwenden (s. Anhang). Dabei darf keine der Arten einen höheren Anteil als 60 % der Samen in der Mischung haben.
Achtung: Änderungen der Feldschläge rechtzeitig der Behörde anzeigen
Die Aussaat von Zwischenfrüchten, die im Rahmen des GA 2016 als ÖVF erklärt wurden, ist in dem Zeitfenster vom 16.07. bis 01.10.2016 vorzunehmen. Nach Ernte der Vorkultur dürfen hierzu weder chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, mineralische Stickstoffdüngemittel noch Klärschlamm eingesetzt werden. Die Ausbringung von organischen Wirtschaftsdüngern ist hingegen zulässig. Als Saatgut ist eine Kulturartenmischung mit mindestens zwei Arten zu verwenden (s. Anhang). Dabei darf keine der Arten einen höheren Anteil als 60 % der Samen in der Mischung haben.
Agrardieselanträge – Online Anträge werden vorgezogen
Die Generalzolldirektorin hat sich mit den fünf für die Agrardieselvergütung zuständigen Hauptzollämtern mitten im laufenden Erstattungsjahr darauf verständigt, dass Online-Anträge zukünftig vorgezogen werden, um das Erstattungsverfahren insgesamt zu beschleunigen.
Die Generalzolldirektorin hat sich mit den fünf für die Agrardieselvergütung zuständigen Hauptzollämtern mitten im laufenden Erstattungsjahr darauf verständigt, dass Online-Anträge zukünftig vorgezogen werden, um das Erstattungsverfahren insgesamt zu beschleunigen.
Gesetzliche Anforderungen über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern beachten
Vor dem Hintergrund von vermehrten Kontrollen durch die zuständige Behörde, dem Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Landwirtschaft und Fischerei, verweisen wir nachfolgend auf die Inhalte und Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern (WDüngV, kurz Verbringungsverordnung):
Seit dem 01.09.2010 regelt die WDüngV das Inverkehrbringen, Befördern und die Übernahme von Wirtschaftsdüngern und Stoffen, die Wirtschaftsdünger enthalten, im Inland sowie das Befördern im Ausland. Neben weiteren Ausnahmetatbeständen fallen sämtliche Betriebe, welche pro Jahr mehr als 200 Tonnen Frischmasse an Wirtschaftsdüngern abgeben, befördern oder übernehmen, unter die Pflichten der Verbringungsverordnung.
Vor dem Hintergrund von vermehrten Kontrollen durch die zuständige Behörde, dem Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Landwirtschaft und Fischerei, verweisen wir nachfolgend auf die Inhalte und Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern (WDüngV, kurz Verbringungsverordnung):
Seit dem 01.09.2010 regelt die WDüngV das Inverkehrbringen, Befördern und die Übernahme von Wirtschaftsdüngern und Stoffen, die Wirtschaftsdünger enthalten, im Inland sowie das Befördern im Ausland. Neben weiteren Ausnahmetatbeständen fallen sämtliche Betriebe, welche pro Jahr mehr als 200 Tonnen Frischmasse an Wirtschaftsdüngern abgeben, befördern oder übernehmen, unter die Pflichten der Verbringungsverordnung.