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Blog - Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

Regionalbauernverband
Kurhessen e. V.
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Infoveranstaltungen GAP 2023

Kategorie Veranstaltungen Autor RBV Datum 23 Mai 2022
Liebe Mitglieder,
ab dem Jahr 2023 werden die Agrarzahlungen nach den neu verhandelten Auszahlungsmodalitäten ausgegeben
(EU-Agrarreform). Der Regionalbauernverband Kurhessen e.V. plant daher mit den Fachbereichen
Landwirtschaft der Kreisverwaltungen des Schwalm-Eder-Kreises und des Landkreises Kassel mehrere
Informationsveranstaltungen zur Agrarantragstellung 2023.
Am Sonntag, 22. Mai 2022 lädt Familie Kramm zum Hoffest nach Grebenstein ein. Es erwartet Sie ein umfangreiches Programm. Familie Kramm freut sich auf viele Besucher.
Attraktive Werbeanzeigen für Direktvermarkter

Wir freuen uns, gemeinsam mit den Kreisbauernverbänden Kassel und Werra-Meißner, auf mittlerweile vier erfolgreiche HNA-Beilagen „Landwirtschaft in Nordhessen“ zurückblicken zu können. An diesen Erfolg möchten wir auch im Jahr 2022 anknüpfen: Wir nehmen die Leserinnen und Leser Monat für Monat auf unsere heimischen landwirtschaftlichen Betriebe mit. Jeden Monat wird auf einer Sonderdoppelseite in der HNA ein jahreszeitbezogenes Thema vorgestellt. Welche Arbeiten stehen beispielsweise im März auf den Betrieben an? Was macht der Landwirt an Regentagen?
Trotz Reizthemen cool bleiben
Kostenloses 2-tägiges Seminar der Hessischen Landvolk-Hochschule

Häufig steht man als Schweinehalterin oder Schweinehalter in der Kritik: "Unmenschliche" Haltungsbedingungen, ist nur ein Argument, denen Schweinehalter sich immer wieder ausgesetzt sehen. Wie geht man damit um? Ruhig bleiben, durchatmen, … und dann? Der Workshops vom 21. und 22. März soll Schweinehalterinnen und Schweinehaltern Hilfestellungen bieten, wie sie auch in diesen Situationen besonnen, fachkompetent und souverän reagieren können.

RBV im Gespräch mit MdB Esther Dilcher

Kategorie Politik Autor RBV Datum 25 Feb 2022
Jörg Kramm und Esther Dilcher im regen Austausch

Am vergangenen Mittwoch besuchte Esther Dilcher, MdB, den stellv. Vorsitzenden des RBV Kurhessen e. V. und Kreislandwirt für den Landkreis Kassel Jörg Kramm auf seinem landwirtschaftlichen Betrieb in Grebenstein.

BGL informiert zur 75%-Förderung

Kategorie Förderungen Autor RBV Datum 25 Feb 2022
BGL informiert zur 75 %-Förderung
Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (EFP) Hessen
-Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)-

Für nichtproduktive Investitionen nach Nummer 2.1 in Verbindung mit Anlage 5, Teil B Nr. 1.1 und Nr. 3.1 (Emissionsminderungsmaßnahmen), kann ein Zuschuss von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für diese Teilinvestitionen gewährt werden:

Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023

Kategorie Veranstaltungen Autor RBV Datum 16 Feb 2022
Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023
Ein erster Überblick über die neuen Regelungen

02. März 2022, 19:00 Uhr
Online-Veranstaltung
Einladung zur Videokonferenz zur Krise am Schweinemarkt

Der Hessische Bauernverband e. V. lädt alle Interessierten herzlich ein zu einer

Videokonferenz zur Krise am Schweinemarkt
am 22. Februar 2022 um 10 Uhr
online via Webex
Einzelbetriebliches Förderprogramm Landwirtschaft
Änderung und Neuinkraftsetzung ab 22. Oktober 2021

Seit 01. August 2021 wirkt sich die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf die Verfahren des Einzelbetrieblichen Förderprogramms Landwirtschaft (EFP) aus. Dementsprechend wurde die Richtlinie des EFP zum 22. Oktober angepasst.

§ 26 Absatz 1 TierSchNutztV regelt: „Wer Schweine hält, hat sicherzustellen, dass jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterial hat, dass das Schwein untersuchen und bewegen kann und vom Schwein veränderbar ist und damit dem Erkundungsverhalten dient (...)“.
Verschiebung der Kernsperrfrist DüVO
DüVo - Verschiebung der Kernsperrfrist bis 31.10. beantragen

Die aktuelle Düngeverordnung regelt in § 6 die Verbotszeiträume flüssiger Wirtschaftsdünger. In begründeten Fällen ist zudem die Möglichkeit gegeben, die bekannten Sperrzeiten um bis zu vier Wochen zu verschieben (keine Verkürzung!). Die diesjährige unbeständige Wettersituation, ausgehend von einem sehr kalten Frühjahr mit durchnässten, kaum befahrbaren Böden, führte zu einer deutlichen Verzögerung der Schnitttermine. Vorgesehene Düngungsmaßnahmen konnten dementsprechend nicht durchgeführt werden.
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