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Nullmeldungen im Antibiotikamonitoring demnächst verpflichtend

Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat der 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) zugestimmt, die am 29. Januar 2022 in Kraft treten soll. Die dort vorgenommenen, in erster Linie technischen Änderungen, beruhen auf einem Evaluierungsprozess des Minimierungskonzeptes der 16. AMG-Novelle, in den auch der DBV eingebunden war. Künftig wird im staatlichen Antibiotikamonitoring die sog. Nullmeldung verpflichtend.
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