Begleitfahrzeug

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Neuregelung bei der Ausnahmegenehmigung für überbreite Mähdrescher

Ausnahmegenehmigungen, die ab 2017 erteilt werden, erfordern Begleitfahrzeug

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Mähdrescher mit einer Breite von mehr als 3 Metern, die auf öffentlichen Straßen fahren, benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung). Diese wird vom Regierungspräsidium Kassel ausgestellt. Telefon 0561 / 106-3331
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