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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Kartoffelbetriebe - Beteiligung CIPC- Rückstandsmonitoring 2021
HBV bittet um Beteiligung bis 31.07.2021

Die Verordnung zur Einführung eines temporären Rückstandshöchstgehalts (tRHG) von Chlorpropham ist seit Februar 2021 veröffentlicht und wird ab dem 2. September 2021 in Kraft treten. Gemäß dieser Verordnung muss eine jährliche Überprüfung der CIPC-Rückstandsgehalte stattfinden. Der Europäischen Kommission müssen von den europäischen Kartoffelverbänden bis zum 31. Dezember 2021 und danach bis zum 31. Dezember des jeweiligen Folgejahres diese CIPC-Rückstandsgehalte in Form eines Berichtes vorlegt werden.
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