Verschiebung der Kernsperrfrist DüVO
DüVo - Verschiebung der Kernsperrfrist bis 31.10. beantragen
Die aktuelle Düngeverordnung regelt in § 6 die Verbotszeiträume flüssiger Wirtschaftsdünger. In begründeten Fällen ist zudem die Möglichkeit gegeben, die bekannten Sperrzeiten um bis zu vier Wochen zu verschieben (keine Verkürzung!). Die diesjährige unbeständige Wettersituation, ausgehend von einem sehr kalten Frühjahr mit durchnässten, kaum befahrbaren Böden, führte zu einer deutlichen Verzögerung der Schnitttermine. Vorgesehene Düngungsmaßnahmen konnten dementsprechend nicht durchgeführt werden.
DüVo - Verschiebung der Kernsperrfrist bis 31.10. beantragen
Die aktuelle Düngeverordnung regelt in § 6 die Verbotszeiträume flüssiger Wirtschaftsdünger. In begründeten Fällen ist zudem die Möglichkeit gegeben, die bekannten Sperrzeiten um bis zu vier Wochen zu verschieben (keine Verkürzung!). Die diesjährige unbeständige Wettersituation, ausgehend von einem sehr kalten Frühjahr mit durchnässten, kaum befahrbaren Böden, führte zu einer deutlichen Verzögerung der Schnitttermine. Vorgesehene Düngungsmaßnahmen konnten dementsprechend nicht durchgeführt werden.
RBV Kurhessen unterstützt Mahnwache in Wiesbaden
Aktuelle Bilder Donnerstag 25.02.2021
Tagebuch der Mahnwache des Hessischen Bauernverbandes gemeinsam mit Vertretern von Land-schafft-Verbindung-Hessen und der Hessischen Landjugend gegen die geplanten Vorschriften in den FFH-Schutzgebieten und den Roten Gebieten:
Aktuelle Bilder Donnerstag 25.02.2021
Tagebuch der Mahnwache des Hessischen Bauernverbandes gemeinsam mit Vertretern von Land-schafft-Verbindung-Hessen und der Hessischen Landjugend gegen die geplanten Vorschriften in den FFH-Schutzgebieten und den Roten Gebieten:
Im Rahmen der noch bis einschließlich Freitag in Wiesbaden stattfindenden Mahnwache wurden im Vorfeld verschiedene Motivbanner erstellt. Diese werden vom Hessischen Bauernverband e. V. zur weiteren Verwendung für eigene Werbemaßnahmen erneut produziert.
RBV Kurhessen unterstützt
Mahnwache in Wiesbaden
Aktuelle Bilder Freitag 19.02.2021
Tagebuch der Mahnwache des Hessischen Bauernverband gemeinsam
mit Vertretern von Land-schafft-Verbindung-Hessen und der Hessischen
Landjugend gegen die geplanten Vorschriften in den FFHSchutzgebieten
und den Roten Gebieten:
Mahnwache in Wiesbaden
Aktuelle Bilder Freitag 19.02.2021
Tagebuch der Mahnwache des Hessischen Bauernverband gemeinsam
mit Vertretern von Land-schafft-Verbindung-Hessen und der Hessischen
Landjugend gegen die geplanten Vorschriften in den FFHSchutzgebieten
und den Roten Gebieten:
Mahnwache in Wiesbaden gestartet
10 Tage Protest !
10 Tage Protest !
Neue Düngeverordnung (DüV) verbietet die Düngung auf gefrorenem Boden
Erste Düngemaßnahmen verschieben sich um Wochen!
Die novellierte Düngeverordnung vom 1. Mai 2020 hat auch bei der Ausbringung von N- und P-haltigen Düngemitteln starke Konsequenzen. Es gilt ein absolutes Ausbringungsverbot von Dünger mit wesentlichen N- und P-Gehalten auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden.
Erste Düngemaßnahmen verschieben sich um Wochen!
Die novellierte Düngeverordnung vom 1. Mai 2020 hat auch bei der Ausbringung von N- und P-haltigen Düngemitteln starke Konsequenzen. Es gilt ein absolutes Ausbringungsverbot von Dünger mit wesentlichen N- und P-Gehalten auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden.
Neue Düngeverordnung (DüV) verbietet die Düngung auf gefrorenem Boden
Erste Düngemaßnahmen verschieben sich um Wochen!
Die novellierte Düngeverordnung vom 1. Mai 2020 hat auch bei der Ausbringung von N- und P-haltigen Düngemitteln starke Konsequenzen. Es gilt ein absolutes Ausbringungsverbot von Dünger mit wesentlichen N- und P-Gehalten auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden. Bisherige Nachtfröste, die eine bodenschonende Düngung im Februar und März ermöglichten sind demnach nicht mehr erlaubt(!) Insbesondere auf schweren Böden ist aufgrund des Bodenschutzes nun eine zeitige Düngung der pflanzenbaulich erforderlichen Stickstoffmengen zu Vegetationsbeginn nicht mehr möglich.
Erste Düngemaßnahmen verschieben sich um Wochen!
Die novellierte Düngeverordnung vom 1. Mai 2020 hat auch bei der Ausbringung von N- und P-haltigen Düngemitteln starke Konsequenzen. Es gilt ein absolutes Ausbringungsverbot von Dünger mit wesentlichen N- und P-Gehalten auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden. Bisherige Nachtfröste, die eine bodenschonende Düngung im Februar und März ermöglichten sind demnach nicht mehr erlaubt(!) Insbesondere auf schweren Böden ist aufgrund des Bodenschutzes nun eine zeitige Düngung der pflanzenbaulich erforderlichen Stickstoffmengen zu Vegetationsbeginn nicht mehr möglich.
*** Aufruf zur Großkundgebung in Münster am Donnerstag, 4. April 2019 ***
Anlässlich der geplanten Reform der Düngeverordung findet am Donnerstag, 4. April 2019 auf dem Domplatz in Münster eine Großkundgebung statt. Wir bitten Sie, diese Veranstaltung durch Ihre Teilnahme zu unterstützen.
Anlässlich der geplanten Reform der Düngeverordung findet am Donnerstag, 4. April 2019 auf dem Domplatz in Münster eine Großkundgebung statt. Wir bitten Sie, diese Veranstaltung durch Ihre Teilnahme zu unterstützen.
Einladung
zu den Info-Veranstaltungen 2019
Der Regionalbauernverband Kurhessen e.V. plant mit den Fachbereichen Landwirtschaft der Landkreisverwaltungen im Schwalm-Eder-Kreis und im Landkreis Kassel mehrere Informationsveranstaltungen zu aktuellen Fragen zum Agrarantrag bzw. zur Umsetzung der Düngeverordnung.
zu den Info-Veranstaltungen 2019
Der Regionalbauernverband Kurhessen e.V. plant mit den Fachbereichen Landwirtschaft der Landkreisverwaltungen im Schwalm-Eder-Kreis und im Landkreis Kassel mehrere Informationsveranstaltungen zu aktuellen Fragen zum Agrarantrag bzw. zur Umsetzung der Düngeverordnung.
DüVo - Verschiebung der Kernsperrfrist rechtzeitig beantragen