Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat sich die Futterknappheit in Hessen weiter verschärft. Daher hat am vergangenen Freitag das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Futternutzung der ÖVF-Brachen in ganz Hessen für den Rest des Jahres 2018 freigegeben. Ausgenommen sind hier Honigbrachen, diese können nicht für Futterzwecke genutzt werden. Einzelfallanträge sind damit nicht mehr erforderlich.