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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft (IuZ)
Einreichungsfrist endet am 31. Oktober 2021

Die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) hatte letzte Woche Freitag die Zuwendungsempfänger im Investitions- und Zukunftsprogramm über die Fristabläufe informiert. Das mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft abgestimmte Schreiben der LR finden Sie hier....

Bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums am 1. Dezember sind die Rechnungen bzw. der Verwendungsnachweis vorzulegen. Bei Verzögerungen aufgrund von Lieferschwierigkeiten über den 1. Dezember 2021 hinaus, kann (seit August) eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums in das Jahr 2022 beantragt werden, sofern eine Bescheinigung durch den Hersteller vorliegt, die eine Verzögerung begründet. Die Einreichfrist für die Übertragungsanträge endet am 31. Oktober 2021.
Investitions- und Zukunftsprogramm – Antrag in wenigen Wochen wieder möglich

Am vergangenen Montag eröffnete die Rentenbank das Antragsprotal zum Investitions- und Zukunftsprogramm des Bundes. Bereits Stunden vor Beginn war die Homepage der Rentenbank überlastet und nicht mehr zu erreichen. In Folge der immensen Nachfrage war es im Ergebnis nur wenigen Antragsstellern möglich, einen Förderantrag zu stellen. Die offensichtlich unzureichenden Serverkapazitäten seitens der Rentenbank führte zu berechtigtem Unmut. Der Fördertopf für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft war somit bereits nach wenigen Stunden Antragsphase ausgeschöpft. Eine Förderung von Wirtschaftsdüngerlager ist weiterhin möglich; die Antragsstellung für Separationsanlagen hat noch nicht begonnen.
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