Stillegung

Logout

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

Regionalbauernverband
Kurhessen e. V.
Direkt zum Seiteninhalt
Mindesttätigkeit bis 15.11. erfüllen!

Laut der Dritten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen (2018) muss auf landwirtschaftlichen Flächen, die während des gesamten Kalenderjahres nicht für eine landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden (ÖVF-Flächen), eine bestimmte Mindesttätigkeit ausgeübt werden, damit die Flächen beihilfefähig sind. Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Flächen bis zum 15. November gemulcht werden müssen!
Zurück zum Seiteninhalt