Mulch- und Bearbeitungstermine von Stilllegungsflächen beachten
Für die real stillgelegten Flächen mit dem Nutzungscode 591 besteht ein Mahd- und Mulchverbot zwischen 1. April bis einschließlich 15. August. Stilllegungsflächen dürfen folglich ab dem 16. August gemulcht werden.
Für die real stillgelegten Flächen mit dem Nutzungscode 591 besteht ein Mahd- und Mulchverbot zwischen 1. April bis einschließlich 15. August. Stilllegungsflächen dürfen folglich ab dem 16. August gemulcht werden.