Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft getreten
Am 08.02.2021 ist die 7. Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TSchNVO) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Somit tritt sie 1 Tag später, also am 09.02.2021 in Kraft. Damit beginnen auch die Zeiträume der Übergangsfristen. Wie bereits im Jahresrundschreiben im Dezember 2020 berichtet, beinhaltet die Novellierung vor allem Änderungen in der Haltung von Sauen und Kälbern.
Am 08.02.2021 ist die 7. Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TSchNVO) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Somit tritt sie 1 Tag später, also am 09.02.2021 in Kraft. Damit beginnen auch die Zeiträume der Übergangsfristen. Wie bereits im Jahresrundschreiben im Dezember 2020 berichtet, beinhaltet die Novellierung vor allem Änderungen in der Haltung von Sauen und Kälbern.
Die Mahd von Grünland oder Energiepflanzen wie Grünroggen steht an. Der Termin fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere, die in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs sicher wähnen. Doch „Ducken und Tarnen“ schützt zwar vor dem Fuchs, nicht aber vor dem Kreiselmäher. Darauf machen Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV) und Deutscher Jagdverband (DJV) aufmerksam. Die Verbände empfehlen den Landwirten, den Mähtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen oder selbst erforderliche Maßnahmen für die Wildtierrettung durchzuführen.