Auf Drängen der Landes-, Regional- und Kreisverbände ÖVF-Zwischenfrüchte aufgrund der anhaltenden Trockenheit für eine Futternutzung freizugeben, hat Bundeslandwirtschaftsministerin Glöckner am vergangenen Freitag einen entsprechenden Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht. Dieser Verordnungsentwurf befindet sich seit Montag in der Länder- und Ressortabstimmung.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat sich die Futterknappheit in Hessen weiter verschärft. Daher hat am vergangenen Freitag das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Futternutzung der ÖVF-Brachen in ganz Hessen für den Rest des Jahres 2018 freigegeben. Ausgenommen sind hier Honigbrachen, diese können nicht für Futterzwecke genutzt werden. Einzelfallanträge sind damit nicht mehr erforderlich.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Trockenheit und der einhergehenden Futterknappheit auf den viehhaltenden Betrieben haben wir auf unserer Homepage eine Futterbörse für die Vermittlung von Grundfutter zur Verfügung gestellt.
Nach über einer Woche intensiver Diskussionen um staatliche Dürrehilfen für die Landwirtschaft hat sich mittlerweile ein weitgehender politischer Konsens dazu eingestellt. Bund und Länder ringen nicht darum, ob es solche Beihilfen geben wird, sondern in welcher Form sie gewährt werden. Bis dato hat allerdings noch kein Bundesland in offizieller Form den betreffenden Ausnahmezustand festgestellt. In einer Reihe von Bundesländern sind die Vorbereitungen für Unterstützungsmaßnahmen in vollem Gange.