Verpackungsverordnung/Verpackungsgesetz/Registrierungspflicht ab 1. Januar 2019
Ab 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz, das ab 1. Januar 2019 eine Registrierungspflicht für Verpackungen auferlegt und damit den Zwang zum Abschließen eines Vertrages mit einem „Dualen System". Besonders die Direktvermarkter sind von diesem neuen Gesetz betroffen.
Ab 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz, das ab 1. Januar 2019 eine Registrierungspflicht für Verpackungen auferlegt und damit den Zwang zum Abschließen eines Vertrages mit einem „Dualen System". Besonders die Direktvermarkter sind von diesem neuen Gesetz betroffen.