Meldung bis 15. Mai 2021
Aufgrund des Gesetzes über Agrarstatistiken ist im Frühjahr 2021 eine Bodennutzungshaupterhebung durchzuführen.
Bitte denken Sie an die elektronische Übermittlung Ihrer Daten bis 15. Mai 2021 (aufgrund der kalendarischen Verschiebung bis Montag, 17. Mai 2021).
Aufgrund des Gesetzes über Agrarstatistiken ist im Frühjahr 2021 eine Bodennutzungshaupterhebung durchzuführen.
Bitte denken Sie an die elektronische Übermittlung Ihrer Daten bis 15. Mai 2021 (aufgrund der kalendarischen Verschiebung bis Montag, 17. Mai 2021).
Neue ISN-Kampagne zum Bundestagswahlkampf
Die ISN startet passend zum Bundestagswahlkampf eine neue Kampagne, um auf die bestehenden Hürden hinzuweisen, mit denen Landwirtinnen und Landwirte beim Umbau von Ställen zu kämpfen haben.
Die ISN startet passend zum Bundestagswahlkampf eine neue Kampagne, um auf die bestehenden Hürden hinzuweisen, mit denen Landwirtinnen und Landwirte beim Umbau von Ställen zu kämpfen haben.
"An den Grenzen wachsen Horizonte"
Vom 3. Januar bis 7. März 2022 findet der 47. TOP-Kurs – „Starke Persönlichkeiten für komplexe Agrarwelten" statt. Der TOP-Kurs gilt als Kaderschmiede für zukünftiges Ehrenamt und bietet den Teilnehmenden eine optimale Aufstellung für spätere Ämter. Für den Hessischen Bauernverband stehen dort wieder zwei Plätze zur Verfügung. Die Plätze werden bei jeweiliger Eignung im Windhundverfahren vergeben.
Vom 3. Januar bis 7. März 2022 findet der 47. TOP-Kurs – „Starke Persönlichkeiten für komplexe Agrarwelten" statt. Der TOP-Kurs gilt als Kaderschmiede für zukünftiges Ehrenamt und bietet den Teilnehmenden eine optimale Aufstellung für spätere Ämter. Für den Hessischen Bauernverband stehen dort wieder zwei Plätze zur Verfügung. Die Plätze werden bei jeweiliger Eignung im Windhundverfahren vergeben.
Verbandsbeilage erscheint am 18. Juni 2021
Nach drei erfolgreichen Ausgaben erscheint auch in diesem Jahr unsere Verbandsbeilage in Zusammenarbeit mit den Kreisbauernverbänden Kassel und Werra-Meißner und der Hessisch Niedersächsischen Allgemeinen Zeitung (HNA). Auf rund 50 Seiten wird die Landwirtschaft im Landkreis Kassel, im Schwalm-Eder-Kreis und im Werra-Meißner-Kreis vorgestellt. Mit persönlichen Portraits der Landwirtsfamilien, aber auch mit der Darstellung landwirtschaftlicher Abläufe sollen sich die Leserinnen und Leser ein Bild von der heimischen Landwirtschaft machen können. Mit einer Auflagenstärke von 110.000 Exemplaren soll so Verbrauchern der Zugang zu Landwirtschaft eröffnet und für gegenseitiges Verständnis gesorgt werden.
Nach drei erfolgreichen Ausgaben erscheint auch in diesem Jahr unsere Verbandsbeilage in Zusammenarbeit mit den Kreisbauernverbänden Kassel und Werra-Meißner und der Hessisch Niedersächsischen Allgemeinen Zeitung (HNA). Auf rund 50 Seiten wird die Landwirtschaft im Landkreis Kassel, im Schwalm-Eder-Kreis und im Werra-Meißner-Kreis vorgestellt. Mit persönlichen Portraits der Landwirtsfamilien, aber auch mit der Darstellung landwirtschaftlicher Abläufe sollen sich die Leserinnen und Leser ein Bild von der heimischen Landwirtschaft machen können. Mit einer Auflagenstärke von 110.000 Exemplaren soll so Verbrauchern der Zugang zu Landwirtschaft eröffnet und für gegenseitiges Verständnis gesorgt werden.
Bereitstellung der Karten und Unterlagen
Am 15. April 2021 hat die Abschlussveranstaltung zu den bodenkundlichen Kartierungen im Rahmen der Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Haarhausen stattgefunden. Hierüber hatten wir Sie mit unserem Newsletter vom 04. März 2021 informiert.
Die Vorträge anlässlich der Veranstaltung und die Ergebniskarten der bodenkundlichen Kartierung sind nach aktueller Mitteilung des Regierungspräsidiums Kassel auf der Homepage des Wasserverbandes Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg eingestellt und können dort über diesen Link eingesehen und heruntergeladen werden.
Am 15. April 2021 hat die Abschlussveranstaltung zu den bodenkundlichen Kartierungen im Rahmen der Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Haarhausen stattgefunden. Hierüber hatten wir Sie mit unserem Newsletter vom 04. März 2021 informiert.
Die Vorträge anlässlich der Veranstaltung und die Ergebniskarten der bodenkundlichen Kartierung sind nach aktueller Mitteilung des Regierungspräsidiums Kassel auf der Homepage des Wasserverbandes Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg eingestellt und können dort über diesen Link eingesehen und heruntergeladen werden.
Angepasste FAQs
Nach Ablauf der Anmeldefrist sind laut Landwirtschaftliche Rantenbank am vergangenen Freitag die Einladungen zum Interessenbekundungsverfahren an alle registrierten Unternehmen versendet worden. Ab sofort können Antragssteller bis zum 30. April 2021 (23:59 Uhr) mit ihrer Registrierung für das Online-Portal der Rentenbank unter dem in der Einladung enthaltenen Link ihr Interesse an einer Förderung bekunden.
Nach Ablauf der Anmeldefrist sind laut Landwirtschaftliche Rantenbank am vergangenen Freitag die Einladungen zum Interessenbekundungsverfahren an alle registrierten Unternehmen versendet worden. Ab sofort können Antragssteller bis zum 30. April 2021 (23:59 Uhr) mit ihrer Registrierung für das Online-Portal der Rentenbank unter dem in der Einladung enthaltenen Link ihr Interesse an einer Förderung bekunden.
Anhörung zum Insektenschutzpaket
Berufsstand und Bauernverband äußern sich zum Bundespaket
In der Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages am 19. April 2021 konnten die landwirtschaftlichen Vertreter mit Präsident Dr. Hennies, Landwirt Mayerhofer und Fachbereichsleiter Steffen Pingen, DBV, die landwirtschaftlichen Positionen zum Insektenschutzpaket gut einbringen und auf die Umsetzung der Protokollerklärung aus dem Bundeskabinett drängen
Berufsstand und Bauernverband äußern sich zum Bundespaket
In der Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages am 19. April 2021 konnten die landwirtschaftlichen Vertreter mit Präsident Dr. Hennies, Landwirt Mayerhofer und Fachbereichsleiter Steffen Pingen, DBV, die landwirtschaftlichen Positionen zum Insektenschutzpaket gut einbringen und auf die Umsetzung der Protokollerklärung aus dem Bundeskabinett drängen
Coronavirus-Impfverordnung
Priorisierte Impfung in der Landwirtschaft Tätiger
In einigen Bundesländern - darunter auch Hessen - können nun bereits Personen mit einer erhöhten Priorität (Gruppe 3) einen Impftermin erhalten. Das gilt in Hessen beispielsweise für Menschen, die mindestens 60 Jahre alt sind, und den Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca akzeptieren. Daneben können auch in der Landwirtschaft Tätige zu dieser dritten Priorisierungsgruppe zählen:
Priorisierte Impfung in der Landwirtschaft Tätiger
In einigen Bundesländern - darunter auch Hessen - können nun bereits Personen mit einer erhöhten Priorität (Gruppe 3) einen Impftermin erhalten. Das gilt in Hessen beispielsweise für Menschen, die mindestens 60 Jahre alt sind, und den Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca akzeptieren. Daneben können auch in der Landwirtschaft Tätige zu dieser dritten Priorisierungsgruppe zählen:
Coronatest-Angebotspflicht für Arbeitgeber
Das Bundeskabinett hat vergangene Woche die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Mit dieser Verordnung wird zum einen deren Geltungsdauer für die Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, längstens bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Zum anderen wird eine Pflicht des Arbeitgebers eingeführt, allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, einmal in der Woche einen Coronatest (PCR-Tests oder Anitgen-Schnelltests zur professionellen oder zur Selbstanwendung, sog. Selbsttests) anzubieten.
Das Bundeskabinett hat vergangene Woche die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Mit dieser Verordnung wird zum einen deren Geltungsdauer für die Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, längstens bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Zum anderen wird eine Pflicht des Arbeitgebers eingeführt, allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, einmal in der Woche einen Coronatest (PCR-Tests oder Anitgen-Schnelltests zur professionellen oder zur Selbstanwendung, sog. Selbsttests) anzubieten.
Informationen zu den ab dem 21. April 2021 gültigen Verbringungsregelungen nach dem EU-Tiergesundheitsrecht
Mit In-Kraft-Treten der Regelungen im Rahmen des EU-Tiergesundheitsrechts zum 21. April 2021 ergeben sich Änderungen in Bezug auf die Verbringungsregelungen aus dem BTV-Sperrgebiet in BTV-freie Regionen.
Mit In-Kraft-Treten der Regelungen im Rahmen des EU-Tiergesundheitsrechts zum 21. April 2021 ergeben sich Änderungen in Bezug auf die Verbringungsregelungen aus dem BTV-Sperrgebiet in BTV-freie Regionen.