Erklärung bis 30. Juni 2022 einreichen
Am 30. Juni 2022 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2021 / Frühjahr 2022. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht zur Erklärung aufgefordert werden, sondern sich selbstständig melden müssen!
Meldung bis 15. Mai 2021
Aufgrund des Gesetzes über Agrarstatistiken ist im Frühjahr 2021 eine Bodennutzungshaupterhebung durchzuführen.
Bitte denken Sie an die elektronische Übermittlung Ihrer Daten bis 15. Mai 2021 (aufgrund der kalendarischen Verschiebung bis Montag, 17. Mai 2021).
Aufgrund des Gesetzes über Agrarstatistiken ist im Frühjahr 2021 eine Bodennutzungshaupterhebung durchzuführen.
Bitte denken Sie an die elektronische Übermittlung Ihrer Daten bis 15. Mai 2021 (aufgrund der kalendarischen Verschiebung bis Montag, 17. Mai 2021).
Rückmeldefrist endet am 30. Juni 2021
Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs
GmbH (STV) die Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist
dafür endet am 30. Juni 2021.
Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs
GmbH (STV) die Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist
dafür endet am 30. Juni 2021.