
Beschäftigungszeitraum für Saisonarbeitskräfte verlängert
Klöckner und Heil finden trotz Pandemie einen Kompromiss
In einer Pressemitteilung vom 31. März 2021 gab Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner jüngst bekannt, dass der Beschäftigungszeitraum für Saisonarbeitskräfte von vormals 70 Tagen (3 Monate) auf nun 102 Tage (4 Monate) ausgeweitet wird. So soll die Personalfluktuation auf ein Minimum reduziert, gleichzeitig die Erntesaison in Deutschland aber trotz Pandemie gesichert werden.
Darüber hinaus werden Arbeitgeber nun verpflichtet, für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu sorgen. Bitte beachten Sie hier die neu eingeführte Meldepflicht.
Klöckner und Heil finden trotz Pandemie einen Kompromiss
In einer Pressemitteilung vom 31. März 2021 gab Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner jüngst bekannt, dass der Beschäftigungszeitraum für Saisonarbeitskräfte von vormals 70 Tagen (3 Monate) auf nun 102 Tage (4 Monate) ausgeweitet wird. So soll die Personalfluktuation auf ein Minimum reduziert, gleichzeitig die Erntesaison in Deutschland aber trotz Pandemie gesichert werden.
Darüber hinaus werden Arbeitgeber nun verpflichtet, für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu sorgen. Bitte beachten Sie hier die neu eingeführte Meldepflicht.
Vierte Verbandsbeilage erscheint am 03. Juni
Gemeinsames Projekt der drei nordhessischen Verbände und der HNA
Nach drei erfolgreichen Ausgaben erscheint auch in diesem Jahr unsere Verbandsbeilage in Zusammenarbeit mit den Kreisbauernverbänden Kassel und Werra-Meißner und der Hessisch Niedersächsischen Allgemeinen Zeitung (HNA). Auf rund 50 Seiten wird die Landwirtschaft im Landkreis Kassel, im Schwalm-Eder-Kreis und im Werra-Meißner-Kreis vorgestellt.
Gemeinsames Projekt der drei nordhessischen Verbände und der HNA
Nach drei erfolgreichen Ausgaben erscheint auch in diesem Jahr unsere Verbandsbeilage in Zusammenarbeit mit den Kreisbauernverbänden Kassel und Werra-Meißner und der Hessisch Niedersächsischen Allgemeinen Zeitung (HNA). Auf rund 50 Seiten wird die Landwirtschaft im Landkreis Kassel, im Schwalm-Eder-Kreis und im Werra-Meißner-Kreis vorgestellt.

In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 83 des Schwalm-Eder-Kreises hat der Regionalbauernverband Kurhessen e. V. vor wenigen Wochen einige Videos gedreht. Neben einer Ansprache des Vorsitzenden Norbert Klapp sowie des neuen Fachbereichsleiters Ingvar Grebe, finden Sie auf unserem Youtube-Kanal auch Videos zur Ökomodellregion, zur HALM-Förderung und über unsere aktuelle Verbandsarbeit.
Am 08.02.2021 ist die 7. Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TSchNVO) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und einen Tag später in Kraft getreten. In der Förderrichtlinie zum damit verbundenen Bundesprogramm "Stallumbau" war zunächst eine Antragsstellung bis 15. März 2021 vorgesehen, der Umbau sollte aber bis Ende 2021 bereits abgeschlossen sein. Dies führte bei dem überwiegenden Teil der von der Novellierung der TSchNVO betroffenen Ferkelerzeuger zu großem Unmut, da ein so zügiger Umbau kaum realisierbar ist.
Geänderte Antragsstellung und Änderung des Bewillingungszeitraumes
Wie die Landwirtschaftliche Rentenbank kürzlich bekannt gab, wird für die zweite Antragsrunde im "Investitionsprogramm Landwirtschaft" die Antragsstellung durch ein vorgeschaltetes "Interessenbekundungsverfahren" ergänzt und soll damit zeitlich entzerrt werden.
Wie die Landwirtschaftliche Rentenbank kürzlich bekannt gab, wird für die zweite Antragsrunde im "Investitionsprogramm Landwirtschaft" die Antragsstellung durch ein vorgeschaltetes "Interessenbekundungsverfahren" ergänzt und soll damit zeitlich entzerrt werden.

Kurznachricht zum Gemeinsamen Antrag 2021
Agrarportal-Hessen kurzfristig nicht verfügbar
Die Online-Beantragung des Gemeinsen Antrags 2021 sollte eigentlich am 15. März auf www.agrarportal-hessen.de starten. Aufgrund technischer Probleme ist das Portal aktuell offline.
Agrarportal-Hessen kurzfristig nicht verfügbar
Die Online-Beantragung des Gemeinsen Antrags 2021 sollte eigentlich am 15. März auf www.agrarportal-hessen.de starten. Aufgrund technischer Probleme ist das Portal aktuell offline.

RBV Kurhessen unterstützt Mahnwache in Wiesbaden
Aktuelle Bilder Donnerstag 25.02.2021
Tagebuch der Mahnwache des Hessischen Bauernverbandes gemeinsam mit Vertretern von Land-schafft-Verbindung-Hessen und der Hessischen Landjugend gegen die geplanten Vorschriften in den FFH-Schutzgebieten und den Roten Gebieten:
Aktuelle Bilder Donnerstag 25.02.2021
Tagebuch der Mahnwache des Hessischen Bauernverbandes gemeinsam mit Vertretern von Land-schafft-Verbindung-Hessen und der Hessischen Landjugend gegen die geplanten Vorschriften in den FFH-Schutzgebieten und den Roten Gebieten:

Im Rahmen der noch bis einschließlich Freitag in Wiesbaden stattfindenden Mahnwache wurden im Vorfeld verschiedene Motivbanner erstellt. Diese werden vom Hessischen Bauernverband e. V. zur weiteren Verwendung für eigene Werbemaßnahmen erneut produziert.

RBV Kurhessen unterstützt
Mahnwache in Wiesbaden
Aktuelle Bilder Freitag 19.02.2021
Tagebuch der Mahnwache des Hessischen Bauernverband gemeinsam
mit Vertretern von Land-schafft-Verbindung-Hessen und der Hessischen
Landjugend gegen die geplanten Vorschriften in den FFHSchutzgebieten
und den Roten Gebieten:
Mahnwache in Wiesbaden
Aktuelle Bilder Freitag 19.02.2021
Tagebuch der Mahnwache des Hessischen Bauernverband gemeinsam
mit Vertretern von Land-schafft-Verbindung-Hessen und der Hessischen
Landjugend gegen die geplanten Vorschriften in den FFHSchutzgebieten
und den Roten Gebieten:

Corona-Überbrückungshilfe III
Jetzt auch für landwirtschaftliche Betriebe möglich
Am 10. Februar hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Antragsstellung für die nächste Corona-Überbrückungshilfe freigeschaltet.
Antrags- und förderberechtig sind alle Unternehmen und Soloselbständige, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mind. 30 % im
Vergleich zum entsprechenden Referenzmonat in 2019 nachweisen können. Anträge können für die Monate November 2020 bis Juni 2021 bis
zum 31.08.2021 gestellt werden.
Jetzt auch für landwirtschaftliche Betriebe möglich
Am 10. Februar hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Antragsstellung für die nächste Corona-Überbrückungshilfe freigeschaltet.
Antrags- und förderberechtig sind alle Unternehmen und Soloselbständige, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mind. 30 % im
Vergleich zum entsprechenden Referenzmonat in 2019 nachweisen können. Anträge können für die Monate November 2020 bis Juni 2021 bis
zum 31.08.2021 gestellt werden.