Meldung bis 15. Mai 2021
Aufgrund des Gesetzes über Agrarstatistiken ist im Frühjahr 2021 eine Bodennutzungshaupterhebung durchzuführen.
Bitte denken Sie an die elektronische Übermittlung Ihrer Daten bis 15. Mai 2021 (aufgrund der kalendarischen Verschiebung bis Montag, 17. Mai 2021).
Aufgrund des Gesetzes über Agrarstatistiken ist im Frühjahr 2021 eine Bodennutzungshaupterhebung durchzuführen.
Bitte denken Sie an die elektronische Übermittlung Ihrer Daten bis 15. Mai 2021 (aufgrund der kalendarischen Verschiebung bis Montag, 17. Mai 2021).