Direkt zum Seiteninhalt

Nachbauerklärung

Menü überspringen
Logout

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

Regionalbauernverband
Kurhessen e. V.
Menü überspringen

Rückmeldefrist STV - Nachbauerklärung

Kategorie Terminhinweis Autor RBV Datum 24 Jun 2022

Erklärung bis 30. Juni 2022 einreichen

Am 30. Juni 2022 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2021 / Frühjahr 2022. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht zur Erklärung aufgefordert werden, sondern sich selbstständig melden müssen!

STV Nachbauerklärung

Kategorie Allgemein Autor RBV Datum 17 Mär 2020
STV - Nachbau melden -
Rückmeldefrist endet am 30. Juni 2020

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Landwirte verpflichtet, bis zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (30. Juni), in dem sie Nachbau betrieben haben, die entsprechende Nachbauentschädigung zu zahlen und auf ein konkretes Auskunftsersuchen gegenüber der STV Auskunft zu erteilen. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob zuvor ein Auskunftsersuchen der STV beantwortet oder von dieser eine Zahlungsaufforderung verschickt wurde. Die STV räumt alternativ allen Landwirten die Möglichkeiten ein, den Nachbau vollständig bis zum 30. Juni zu melden.

Nachbau bis 30.06.2017 melden

Kategorie Allgemein Autor RBV Datum 02 Mai 2017
SAATGUT-TREUHANDVERWALTUNGS GMBH
Nachbau bis 30.06.2017 melden
Erklärungen für Herbst 2016 / Frühjahr 2017 abgeben
In Kürze erhalten die Landwirte per Post die Unterlagen zur Nachbauerklärung. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) Landwirte um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2016/Frühjahr 2017. Angaben zur Erklärung des Nachbaus müssen bis zum 30.06.2017 per Post oder online unter www.stv-bonn.de eingereicht werden. Alternativ kann die Nachbaugebühr auch eigenständig ermittelt und beglichen werden. In diesem Fall gilt ebenfalls die Frist 30.06.2017.
Zurück zum Seiteninhalt