Frist zur Meldung an HI-Tier (Tierarzneimitteldatenbank) endet am 14. Juli 2017!
Bitte denken Sie rechtzeitig an die Meldung Ihrer Bestandsdaten und der Verwendung von Antibiotika an die staatliche HI-Tier-Datenbank - sämtliche Daten aus dem ersten Halbjahr 2017 müssen bis spätestens 14. Juli 2017 übermittelt werden.
Bitte denken Sie rechtzeitig an die Meldung Ihrer Bestandsdaten und der Verwendung von Antibiotika an die staatliche HI-Tier-Datenbank - sämtliche Daten aus dem ersten Halbjahr 2017 müssen bis spätestens 14. Juli 2017 übermittelt werden.
Afrikanische Schweinepest schreitet nach Westen voran
Nach Angaben des polnischen Veterinäramtes wurden in der vergangenen Woche vier neue Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Hausschweinen in der Region um Lublin festgestellt. Damit wurde innerhalb eines Monats bereits in 26 Betrieben in Polen das ASP-Virus nachgewiesen. Auch bei den Wildschweinen breitet sich die Seuche weiter aus.
Nach Angaben des polnischen Veterinäramtes wurden in der vergangenen Woche vier neue Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Hausschweinen in der Region um Lublin festgestellt. Damit wurde innerhalb eines Monats bereits in 26 Betrieben in Polen das ASP-Virus nachgewiesen. Auch bei den Wildschweinen breitet sich die Seuche weiter aus.
Bauernfamilien leisten viel, nicht nur auf dem eigenen Hof. Das will der Wettbewerb „Agrar-Familie“ honorieren, der unter anderem vom LW Hessenbauer ausgeschrieben wird.
Haben Sie Interesse mitzumachen? Es winken 12 000 Euro für die engagierteste Bauernfamilie, die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 22. Mai.
Haben Sie Interesse mitzumachen? Es winken 12 000 Euro für die engagierteste Bauernfamilie, die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 22. Mai.
SAATGUT-TREUHANDVERWALTUNGS GMBH
Nachbau bis 30.06.2017 melden
Erklärungen für Herbst 2016 / Frühjahr 2017 abgeben
In Kürze erhalten die Landwirte per Post die Unterlagen zur Nachbauerklärung. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) Landwirte um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2016/Frühjahr 2017. Angaben zur Erklärung des Nachbaus müssen bis zum 30.06.2017 per Post oder online unter www.stv-bonn.de eingereicht werden. Alternativ kann die Nachbaugebühr auch eigenständig ermittelt und beglichen werden. In diesem Fall gilt ebenfalls die Frist 30.06.2017.
Nachbau bis 30.06.2017 melden
Erklärungen für Herbst 2016 / Frühjahr 2017 abgeben
In Kürze erhalten die Landwirte per Post die Unterlagen zur Nachbauerklärung. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) Landwirte um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2016/Frühjahr 2017. Angaben zur Erklärung des Nachbaus müssen bis zum 30.06.2017 per Post oder online unter www.stv-bonn.de eingereicht werden. Alternativ kann die Nachbaugebühr auch eigenständig ermittelt und beglichen werden. In diesem Fall gilt ebenfalls die Frist 30.06.2017.
Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr und wünschen Ihnen und Ihren Familie schöne Weihnachten sowie ein glückliches, gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
Im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme im Sinne des Hochwasserschutzes sind Anfang Januar 2017 ca. 250 m³ Mutterboden in der Gemeinde Fritzlar "Auf der Schanze" abzugeben.
Superabgabe zulässig -
Finanzgericht Hamburg weist Klage in Musterverfahren ab
Das Finanzgericht Hamburg hat in seiner Sitzung vom 30.09.2016 die Klage eines Milcherzeugers abgewiesen. Demnach durften Überschussabgaben auch noch nach Ende des Milchquotensystems festgesetzt werden.
Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Finanzgericht Hamburg weist Klage in Musterverfahren ab
Das Finanzgericht Hamburg hat in seiner Sitzung vom 30.09.2016 die Klage eines Milcherzeugers abgewiesen. Demnach durften Überschussabgaben auch noch nach Ende des Milchquotensystems festgesetzt werden.
Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Gesetzliche Anforderungen über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern beachten
Vor dem Hintergrund von vermehrten Kontrollen durch die zuständige Behörde, dem Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Landwirtschaft und Fischerei, verweisen wir nachfolgend auf die Inhalte und Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern (WDüngV, kurz Verbringungsverordnung):
Seit dem 01.09.2010 regelt die WDüngV das Inverkehrbringen, Befördern und die Übernahme von Wirtschaftsdüngern und Stoffen, die Wirtschaftsdünger enthalten, im Inland sowie das Befördern im Ausland. Neben weiteren Ausnahmetatbeständen fallen sämtliche Betriebe, welche pro Jahr mehr als 200 Tonnen Frischmasse an Wirtschaftsdüngern abgeben, befördern oder übernehmen, unter die Pflichten der Verbringungsverordnung.
Vor dem Hintergrund von vermehrten Kontrollen durch die zuständige Behörde, dem Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Landwirtschaft und Fischerei, verweisen wir nachfolgend auf die Inhalte und Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern (WDüngV, kurz Verbringungsverordnung):
Seit dem 01.09.2010 regelt die WDüngV das Inverkehrbringen, Befördern und die Übernahme von Wirtschaftsdüngern und Stoffen, die Wirtschaftsdünger enthalten, im Inland sowie das Befördern im Ausland. Neben weiteren Ausnahmetatbeständen fallen sämtliche Betriebe, welche pro Jahr mehr als 200 Tonnen Frischmasse an Wirtschaftsdüngern abgeben, befördern oder übernehmen, unter die Pflichten der Verbringungsverordnung.