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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Landwirtschaftliche Rentenbank:
NÄCHSTES INTERESSENBEKUNDUNGSVERFAHREN FINDET IM JANUAR STATT

In der Zeit vom 16. bis 26. Januar findet das nächste Interessenbekundungsverfahren für das "Investitions- und Zukunftsprogramm in der Landwirtschaft" statt. Eine Teilnahme ist verpflichtend sollten Sie an einer Förderung aus dem Programm interessiert sein.
Zur Teilnahme ist eine Registrierung im Förderportal nötig. Die Registrierung ist jederzeit möglich.
Berechtigung zur Antragsstellung einer Kleinbeihilfe
Antragsstellung bis 31. Oktober 2022

Die SVLFG hat Betrieben, die mindestens eine der unten stehenden Kategorien erfüllen, im September eine "Anpassungshilfe" gemäß Verordnung AgrarErzAnpBeih vom 27.07.2022 ausgezahlt. Landwirtschaftliche Betriebe, die zwar die Antragsvoraussetzungen erfüllen, jedoch erst nach dem 15.05.2021 neugegründet wurden oder sich umstrukturiert und in 2021 keinen Gemeinsamen Antrag gestellt haben, sind hierbei unberücksichtigt geblieben. Diese Betriebe können ersatzweise noch bis zum 31. Oktober einen Antrag auf Kleinbehilfe stellen (Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfe zur Unterstützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der
wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine vom 07.09.2022).
Sollten den neugegründeten oder umstrukturierten Betrieben durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie durch die SVLFG keine Unterlagen mit einer Zugangs-PIN zugegangen sein, wenden Sie sich bitte per Mail an die BLE unter kleinbeihilfe-agrar@ble.de oder telefonisch unter 0228/6845-2155.
Antragsberechti gt sind Betriebe aus mindestens einer der folgenden Kategorien:

180 Mio. € Krisenhilfe für Betriebe mit Gemüse, Obst, Schweinen oder Geflügel

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat den Entwurf zur "Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren" vorlegt. Anspruchsberechtigt sollen Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obst- und Weinbaus sowie der Geflügel- und Schweinehaltung sein.
Investitionsprogramm Landwirtschaft geht in die nächste Runde
Fortführung des Investitionsprogramms Landwirtschaft in 2022

Die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) startet am 18. Juli ein neues Interessenbekundungsverfahren. Vom 18. Juli 2022 bis zum 27. Juli 2022 können über das LR-Förderportal die Interessenbekundungen abgegeben werden.
BGL informiert zur 75 %-Förderung
Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (EFP) Hessen
-Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)-

Für nichtproduktive Investitionen nach Nummer 2.1 in Verbindung mit Anlage 5, Teil B Nr. 1.1 und Nr. 3.1 (Emissionsminderungsmaßnahmen), kann ein Zuschuss von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für diese Teilinvestitionen gewährt werden:
Wir informieren Sie zum weiteren Fortgang des Investitions- und Zukunftsprogramms Landwirtschaft.
Am 08.02.2021 ist die 7. Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TSchNVO) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und einen Tag später in Kraft getreten. In der Förderrichtlinie zum damit verbundenen Bundesprogramm "Stallumbau" war zunächst eine Antragsstellung bis 15. März 2021 vorgesehen, der Umbau sollte aber bis Ende 2021 bereits abgeschlossen sein. Dies führte bei dem überwiegenden Teil der von der Novellierung der TSchNVO betroffenen Ferkelerzeuger zu großem Unmut, da ein so zügiger Umbau kaum realisierbar ist.
Geänderte Antragsstellung und Änderung des Bewillingungszeitraumes

Wie die Landwirtschaftliche Rentenbank kürzlich bekannt gab, wird für die zweite Antragsrunde im "Investitionsprogramm Landwirtschaft" die Antragsstellung durch ein vorgeschaltetes "Interessenbekundungsverfahren" ergänzt und soll damit zeitlich entzerrt werden.
Investitions- und Zukunftsprogramm – Antrag in wenigen Wochen wieder möglich

Am vergangenen Montag eröffnete die Rentenbank das Antragsprotal zum Investitions- und Zukunftsprogramm des Bundes. Bereits Stunden vor Beginn war die Homepage der Rentenbank überlastet und nicht mehr zu erreichen. In Folge der immensen Nachfrage war es im Ergebnis nur wenigen Antragsstellern möglich, einen Förderantrag zu stellen. Die offensichtlich unzureichenden Serverkapazitäten seitens der Rentenbank führte zu berechtigtem Unmut. Der Fördertopf für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft war somit bereits nach wenigen Stunden Antragsphase ausgeschöpft. Eine Förderung von Wirtschaftsdüngerlager ist weiterhin möglich; die Antragsstellung für Separationsanlagen hat noch nicht begonnen.

Anträge zwischen 29. Oktober und 23. November stellen
Der Landkreis Kassel und der Schwalm-Eder-Kreis planen gemeinsam mit dem LLH eine Infoveranstaltung zum Dürrehilfsprogramm 2018 am 05. November 2018 um 15 Uhr in der Stadthalle Baunatal.
Informationen zum Dürrehilfsprogramm finden Sie in der aktuellen Ausgabe des Landwirtschaftlichen Wochenblatt Nr. 42 auf Seite 30.
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