Einführung einer Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft
Seit dem 01. Februar ist die Antragstellung für das neue Landesprogramm „Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft“ über das Agrarportal Hessen (www.agrarportal-hessen.de) möglich, das neben investiven Bestandteilen auch die Beratung, Vernetzung, Schulung, etc. beinhaltet. Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2023 beantragt und bewilligt werden
Seit dem 01. Februar ist die Antragstellung für das neue Landesprogramm „Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft“ über das Agrarportal Hessen (www.agrarportal-hessen.de) möglich, das neben investiven Bestandteilen auch die Beratung, Vernetzung, Schulung, etc. beinhaltet. Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2023 beantragt und bewilligt werden