Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr und wünschen Ihnen und Ihren Familie schöne Weihnachten sowie ein glückliches, gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
In Vorbereitung der Antragsphase "GA 2017" weisen wir darauf hin, dass eine Erweiterung der "GA-CD-Daten" um weitere Gemarkungskulissen beim Versand der CD-Daten nur dann berücksichtigt werden kann, wenn dem zuständigen Fachbereich Landwirtschaft die Erweiterung bis zum 06.01.2017 schriftlich angezeigt wird. Im Genaueren ergeben sich folgende Varianten:
Auszahlungsantragfrist endet am 14.02.2017
Diejenigen Milchviehbetriebe, welche an der 1. Antragsphase (Antragsfrist 21. Sep. 2016) im Rahmen der Milchverringerungsbeihilfe teilgenommen haben, erhalten in der hiesigen Woche (KW 51) von der WI-Bank einen dementsprechenden Auszahlungsantrag durch den die tatsächliche Mengenreduzierung schließlich nachgewiesen wird.
Die Anträge können ab dem 02.01.2017 eingereicht werden und müssen spätestens bis zum 14.02.2017 (Ausschlussfrist) gegenüber den zuständigen Stellen bei den jeweiligen Kreisverwaltungen vorliegen. Als Nachweis sind die Kopien der Milchgeldabrechnungen der Monate Okt. bis Dez. 2016 oder andere Bestätigungen des jeweiligen Erstaufkäufers der Rohmilch beizulegen.
Diejenigen Milchviehbetriebe, welche an der 1. Antragsphase (Antragsfrist 21. Sep. 2016) im Rahmen der Milchverringerungsbeihilfe teilgenommen haben, erhalten in der hiesigen Woche (KW 51) von der WI-Bank einen dementsprechenden Auszahlungsantrag durch den die tatsächliche Mengenreduzierung schließlich nachgewiesen wird.
Die Anträge können ab dem 02.01.2017 eingereicht werden und müssen spätestens bis zum 14.02.2017 (Ausschlussfrist) gegenüber den zuständigen Stellen bei den jeweiligen Kreisverwaltungen vorliegen. Als Nachweis sind die Kopien der Milchgeldabrechnungen der Monate Okt. bis Dez. 2016 oder andere Bestätigungen des jeweiligen Erstaufkäufers der Rohmilch beizulegen.
Vorbehaltlich des Beschlusses des Bundesrates vom 16.12.2016 können Milcherzeuger, die im Beibehaltungszeitraum (1. Februar bis 30. April 2017) an Erstankäufer, d.h. eine Molkerei, Erzeugerorganisation oder Rohmilchhändler, gelieferte Kuhmilchmenge im Vergleich zum Bezugszeitraum (1. Februar bis 30. April 2016) angelieferte Menge nicht steigern, eine Beihilfe erhalten. Die Beihilfe beträgt mindestens 0,36 Cent (beziehungsweise 0,0036 Euro) pro Kilogramm angelieferte Milch bezogen auf die Gesamtanlieferungsmenge im Zeitraum 01. Dezember 2015 bis 30. November 2016 (= beihilfefähige Menge).
Mit dem Antrag auf Zulassung zum Beibehaltungsverfahren haben die Milcherzeuger die Möglichkeit, einen Vorschuss in Höhe von 0,18 Cent (beziehungsweise 0,0018 Euro) pro Kilogramm der beihilfefähigen Menge zu beantragen. Der Vorschuss wird mit der abschließenden Auszahlung der Beihilfe verrechnet.
Mit dem Antrag auf Zulassung zum Beibehaltungsverfahren haben die Milcherzeuger die Möglichkeit, einen Vorschuss in Höhe von 0,18 Cent (beziehungsweise 0,0018 Euro) pro Kilogramm der beihilfefähigen Menge zu beantragen. Der Vorschuss wird mit der abschließenden Auszahlung der Beihilfe verrechnet.
Im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme im Sinne des Hochwasserschutzes sind Anfang Januar 2017 ca. 250 m³ Mutterboden in der Gemeinde Fritzlar "Auf der Schanze" abzugeben.
Das Interesse an Milchautomaten wächst nicht nur bei Landwirten, auch bei Verbrauchern sind sie beliebt, weil man dort bequem und oftmals rund um die Uhr Milch holen kann.
Auf der Homepage der Landesvereinigung Milch ist ab sofort eine Übersicht der hessischen Milchautomaten-Standorte zu finden: www.milchhessen.de/milchautomaten_hessen
Auf der Homepage der Landesvereinigung Milch ist ab sofort eine Übersicht der hessischen Milchautomaten-Standorte zu finden: www.milchhessen.de/milchautomaten_hessen
Kostenlose Rücknahme leerer Pflanzenschutzmittelverpackungen
Die Sammelstellen und Termine 2017 für die kostenlose Rücknahme leerer Pflanzenschutzmittelverpackungen PAMIRA sind jetzt unter www.pamira.de verfügbar.
Die Sammelstellen und Termine 2017 für die kostenlose Rücknahme leerer Pflanzenschutzmittelverpackungen PAMIRA sind jetzt unter www.pamira.de verfügbar.
Wir möchten Sie recht herzlich zu den Bezirksversammlungen 2016 einladen, die zwischen
21. November und 8. Dezember 2016 in verschiedenen Orten im Schwalm-Eder-Kreis und
im Altkreis Hofgeismar stattfinden.
In den Versammlungen möchten wir Sie über alle Neuerungen und aktuelle Themen aus
den Geschäftsstellen über die Bereiche Landwirtschaft, Steuern und Versicherungen in bewährter
Weise informieren.
21. November und 8. Dezember 2016 in verschiedenen Orten im Schwalm-Eder-Kreis und
im Altkreis Hofgeismar stattfinden.
In den Versammlungen möchten wir Sie über alle Neuerungen und aktuelle Themen aus
den Geschäftsstellen über die Bereiche Landwirtschaft, Steuern und Versicherungen in bewährter
Weise informieren.
Vom 15. bis 18. November 2016 findet die diesjährige Eurotier in Hannover statt.
Informationen finden Sie unter https://www.eurotier.com
Unsere Mitglieder erhalten wieder Eintrittskarten zu vergünstigten Konditionen. Wir werden Sie informieren, sobald uns diese vorliegen.
Informationen finden Sie unter https://www.eurotier.com
Unsere Mitglieder erhalten wieder Eintrittskarten zu vergünstigten Konditionen. Wir werden Sie informieren, sobald uns diese vorliegen.
Aktuelle Informationen aus der Betreuungsgesellschaft
für landwirtschaftliches Bauwesen mbH (BGL)
Das Land Hessen hat die Möglichkeit eröffnet, durch die Bereitstellung von zusätzlichen Landesmitteln für die Errichtung von Güllebehältern sowie Festmistlagerstätten und Fahrsiloanlagen eine isolierte Förderung (20 %) zu gewähren.
Weiterhin wird aus diesem Fördertopf eine Förderung von emissionsarmer Gülleausbringtechnik (20 %) sowie emissionsarmer Pflanzenschutzmittelausbringtechnik (20 %) gefördert, wenn sie zu einer deutlichen Minderung von Emissionen oder Umweltbelastungen beitragen.
für landwirtschaftliches Bauwesen mbH (BGL)
Das Land Hessen hat die Möglichkeit eröffnet, durch die Bereitstellung von zusätzlichen Landesmitteln für die Errichtung von Güllebehältern sowie Festmistlagerstätten und Fahrsiloanlagen eine isolierte Förderung (20 %) zu gewähren.
Weiterhin wird aus diesem Fördertopf eine Förderung von emissionsarmer Gülleausbringtechnik (20 %) sowie emissionsarmer Pflanzenschutzmittelausbringtechnik (20 %) gefördert, wenn sie zu einer deutlichen Minderung von Emissionen oder Umweltbelastungen beitragen.