Jungtiere vom Wild leben jedes Jahr zur Zeit der Mahd von Grünland und Energiepflanzen gefährlich. Rollt das Mähwerk an wird Kitz & Co das instinktive Verhalten „Ducken und Tarnen“ zum Verhängnis. Technische Helfer, wie Beschallungseinrichtungen oder Infrarotsensoren am Mähwerk beziehungsweise Schlepper, sind alleine nicht zuverlässig genug und verursachen Kosten. Die Hessische Landjugend stellt ein kostenloses Infopaket bereit, mit dem Sie kostenneutral und effektiv Wild- und deine Nutztiere schützen können.
Bauernfamilien leisten viel, nicht nur auf dem eigenen Hof. Das will der Wettbewerb „Agrar-Familie“ honorieren, der unter anderem vom LW Hessenbauer ausgeschrieben wird.
Haben Sie Interesse mitzumachen? Es winken 12 000 Euro für die engagierteste Bauernfamilie, die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 22. Mai.
Haben Sie Interesse mitzumachen? Es winken 12 000 Euro für die engagierteste Bauernfamilie, die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 22. Mai.
Aufruf zur Sozialwahl 2017: Nur wer wählt kann mitbestimmen!
Seit Ende April werden die Wahlunterlagen zur diesjährigen Sozialwahl an die Wahlberechtigten in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) verschickt. Bei der Sozialwahl wird über die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) entschieden.
Seit Ende April werden die Wahlunterlagen zur diesjährigen Sozialwahl an die Wahlberechtigten in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) verschickt. Bei der Sozialwahl wird über die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) entschieden.
SAATGUT-TREUHANDVERWALTUNGS GMBH
Nachbau bis 30.06.2017 melden
Erklärungen für Herbst 2016 / Frühjahr 2017 abgeben
In Kürze erhalten die Landwirte per Post die Unterlagen zur Nachbauerklärung. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) Landwirte um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2016/Frühjahr 2017. Angaben zur Erklärung des Nachbaus müssen bis zum 30.06.2017 per Post oder online unter www.stv-bonn.de eingereicht werden. Alternativ kann die Nachbaugebühr auch eigenständig ermittelt und beglichen werden. In diesem Fall gilt ebenfalls die Frist 30.06.2017.
Nachbau bis 30.06.2017 melden
Erklärungen für Herbst 2016 / Frühjahr 2017 abgeben
In Kürze erhalten die Landwirte per Post die Unterlagen zur Nachbauerklärung. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) Landwirte um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2016/Frühjahr 2017. Angaben zur Erklärung des Nachbaus müssen bis zum 30.06.2017 per Post oder online unter www.stv-bonn.de eingereicht werden. Alternativ kann die Nachbaugebühr auch eigenständig ermittelt und beglichen werden. In diesem Fall gilt ebenfalls die Frist 30.06.2017.
Einladung zur Stalleröffnung
am Sonntag, 30. April 2017 ab 10:00 Uhr
bei Familie Hildebrand, 34302 Guxhagen-Grebenau, Grüner Weg
am Sonntag, 30. April 2017 ab 10:00 Uhr
bei Familie Hildebrand, 34302 Guxhagen-Grebenau, Grüner Weg
Wir machen Deinen Sommer
Bundesweiter Aktionstag Grillen am 26. April
Zusammen mit dem KBV Kassel und KBV Werra-Meißner waren wir vorgestern auf dem Opernplatz in der Kasseler Innenstadt unterwegs...
Bundesweiter Aktionstag Grillen am 26. April
Zusammen mit dem KBV Kassel und KBV Werra-Meißner waren wir vorgestern auf dem Opernplatz in der Kasseler Innenstadt unterwegs...
Die bis 31. Dezember 2015 geltende hundertprozentige Übernahme der Kosten für Tierkennzeichnung (Rind und Schwein) durch die Hessische Tierseuchenkasse entfällt ab dem 1. Januar 2016 aufgrund der Umsetzung der Gruppenfreistellungsverordnung der EU für den Agrarsektor, EU (VO) 702/2014.
Bis spätestens 30. April müssen alle Antibiotikabehandlungen in der QS-Antibiotika-Datenbank vorliegen (s. HBV-Info Schwein Nr. 16). Schweine haltende Betriebe verlieren andernfalls die Lieferberechtigung für das QS-System, wenn am 1. Mai 2017 kein Therapieindex in der QS-Antibiotika-Datenbank berechnet werden kann. Auch fehlende Stammdaten führen zur Sperre bei QS.
Bundesweiter Aktionstag Grillen am 26. April
Am Mittwoch, dem 26. April 2017, beteiligt sich der Hessische Bauernverband mit seinen Kreis- und Regionalbauernverbänden am bundesweiten Aktionstag Grillen, den der Deutsche Bauernverband unter dem Motto „Wir machen deinen Sommer“ initiiert hat.
In Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Kassel, Limburg und Marburg bieten Metzgereien und Direktvermarkter gemeinsam mit Landwirten an zentralen Innenstadtplätzen Grillspezialitäten aus der Region an. Unterstützt wird die Aktion an den drei erstgenannten Standorten von der Marketinggesellschaft Gutes aus Hessen in Zusammenarbeit mit hessischen Qualitätsmarken-Metzgereien und dem Fleischerverband Hessen.
Am Mittwoch, dem 26. April 2017, beteiligt sich der Hessische Bauernverband mit seinen Kreis- und Regionalbauernverbänden am bundesweiten Aktionstag Grillen, den der Deutsche Bauernverband unter dem Motto „Wir machen deinen Sommer“ initiiert hat.
In Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Kassel, Limburg und Marburg bieten Metzgereien und Direktvermarkter gemeinsam mit Landwirten an zentralen Innenstadtplätzen Grillspezialitäten aus der Region an. Unterstützt wird die Aktion an den drei erstgenannten Standorten von der Marketinggesellschaft Gutes aus Hessen in Zusammenarbeit mit hessischen Qualitätsmarken-Metzgereien und dem Fleischerverband Hessen.
Die Mahd von Grünland oder Energiepflanzen wie Grünroggen steht an. Der Termin fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere, die in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs sicher wähnen. Doch „Ducken und Tarnen“ schützt zwar vor dem Fuchs, nicht aber vor dem Kreiselmäher. Darauf machen Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV) und Deutscher Jagdverband (DJV) aufmerksam. Die Verbände empfehlen den Landwirten, den Mähtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen oder selbst erforderliche Maßnahmen für die Wildtierrettung durchzuführen.